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Der Chef und die persönliche Krankenakte

    Der Chef und die persönliche Krankenakte

    Körperliche oder psychische Vorerkrankungen sind ein sensibles Thema – nicht nur beim Vertragsabschluss von Versicherungen, sondern auch im Gespräch mit potenziellen Arbeitgebern.

    Nicht selten kommt das Vorstellungsgespräch auf den Gesundheitszustand des Bewerbers zu sprechen, wobei viele aus Angst vor Ablehnung wahrheitsgemäß sehr persönliche Fragen beantworten. Dabei muss der zukünftige Chef nur sehr eingeschränkt über die Inhalte der eigenen Krankenakte informiert werden, selbst bewusste Falschaussagen sind unter Umständen erlaubt und werden durch den Arbeitsrechtsschutz des Angestellten abgedeckt.

    Mit einer Rechtsschutzversicherung drohenden Auseinandersetzungen vorbeugen

    Was der Arbeitgeber bezüglich der eigenen Gesundheit wissen darf und was nicht, hängt im Wesentlichen vom zukünftigen Arbeitsumfeld ab. Bei starken körperlichen oder psychischen Belastungen am Arbeitsplatz, beispielsweise bei der Bundeswehr oder Polizei, ist eine Befragung nach Vorerkrankungen im entsprechenden Bereich legitimiert. Ein Arbeitgeber muss jedoch nicht beliebig über Krankheiten informiert werden, sofern diese nicht eindeutig mit dem zukünftigen Berufsumfeld in Beziehung stehen.
    Auch in Vorsorgeuntersuchungen oder Gesundheitschecks muss ein Arbeitnehmer nicht uneingeschränkt einwilligen, für sie muss genauso ein klarer Bezug zum Berufsumfeld gegeben sein. Eine bewusste Falschaussage ist tolerabel und hilft dem Angestellten, z. B. bei einer Kündigung in Folgezeit sein Recht vor Gericht durchzusetzen.

    Kosten einer Gerichtsverhandlung nicht selbst tragen

    Mit einem starken Rechtsschutz können Arbeitssuchende noch gelassener in Vorstellungsgespräche hineingehen und sorgenfrei alle Fragen zur gesundheitlichen Situation beantworten. Wir unabhängigen Versicherungsmakler aus München zeigen Ihnen durch persönliche Beratung gerne auf, welcher Rechtsschutzvertrag individuelle Risiken am besten abdeckt.

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