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Rechtsschutzversicherung – mit und ohne Wartezeiten! 

    Rechtsschutzversicherung – mit und ohne Wartezeiten! 

    Welche Wartezeiten sind zu beachten?

    Im Einzelfall und je nach Art des Rechtsschutzes kann eine Wartezeit völlig wegfallen oder sogar bis zu drei Jahren dauern –  in der Regel sind es aber drei Monate bis der Versicherungsschutz greift. Unabhängig von der Wartezeit, ist für die Versicherungen jedoch ausschlaggebend, wann der Rechtsstreit begonnen hat.

    Rechtsschutz ohne bzw. mit kurzer Wartezeit

    –        Schadenersatz-Rechtsschutz
    –        Strafrechtsschutz
    –        Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    –        Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

    Rechtsschutz mit Wartezeit

    – Steuerrechtsschutz

    – Arbeitsrechtsschutz
    – Online-Rechtsschutz
    – Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
    – Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
    – Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz
    – Sozialgerichtsrechtsschutz

    Kann ein Abschluss rückwirkend erfolgen?

    Da Versicherungen der Vorsorge dienen, können Rechtsschutzversicherungen prinzipiell nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Würde man sich immer erst im Falle eines Rechtsstreits absichern, würden sich kurz nach Vertragsabschluss hohe Kosten für die Versicherungen ergeben und zu unbezahlbaren Beiträgen für alle Versicherungsnehmer führen.

    Welche Rechtsschutz-Police ist für Sie sinnvoll?

    Eine Rechtsschutzversicherung ist eine kluge vorausschauende Investition in die Zukunft, die Ihnen das Leben leichter machen wird. Um den passenden Rechtsschutz-Tarif zu finden, können Sie bei uns jederzeit einen kostenlosen und unverbindlichen Vergleich der Rechtsschutzleistungen verschiedener Anbieter durchführen lassen.
    Vereinbaren Sie einfach Ihren Termin mit uns!

    Ihre freien Versicherungsmakler München.

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