DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG (DU)
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung Ihre Pension absichern – und so im Ernstfall keine existenziellen Geldsorgen haben.
DIENSTUNFÄHIGKEITS-
VERSICHERUNG (DU)
Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung Ihre Pension absichern – und so im Ernstfall keine existenziellen Geldsorgen haben.
#VUMAK Kunden berichten:
DAS WICHTIGSTE ZUR DIENSTUNFÄHGIKEITSVERSICHERUNG IN KÜRZE
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG:
KOSTEN UND LEISTUNGEN
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung im Vergleich offenbaren, dass sie sich unabhängig vom Anbieter kaum unterscheiden. Die Versicherung springt je nach Klausel ein, wenn versicherte Staatsdiener berufs- oder dienstunfähig geworden sind. Die Höhe ist vertraglich festgelegt. Ob Leistungen rückwirkend bezahlt werden, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Bezahlt wird die Dienstunfähigkeitsrente bis zum Ablauf der Vertragslaufzeit. Richter und Soldaten sind keine Beamten, doch gelten für beide Berufsgruppen ähnliche Regelungen und beamtenrechtliche Bestimmungen. Auch für sie ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte relevant.
Alter zu Versicherungsbeginn: Je jünger, desto niedriger sind die monatlichen Beiträge. Zudem gibt es einige Versicherungsunternehmen, die Beamte über 40 Jahre nicht mehr gegen Dienstunfähigkeit versichern.
Gesundheitszustand: Wer keine physischen oder psychischen Vorerkrankungen hat, zahlt weniger für seine Dienstunfähigkeitsversicherung. Nichtraucher haben ebenfalls geringere Kosten.
Höhe der Dienstunfähigkeitsrente: Je nachdem, wie hoch die DU-Rente sein soll, desto günstiger oder teurer sind die Versicherungsprämien. Hat ein auf Lebenszeit verbeamteter Staatsdiener bereits fünf Jahre Dienst abgeleistet, hat er staatliche Versorgungsansprüche auf ein Ruhegehalt. Dieses bemisst sich nach der Dienstzugehörigkeit und beträgt mindestens 35 Prozent des letzten Gehalts. Jedes Jahr kommen 1,79 Prozent hinzu. Das Maximum sind 71,75 Prozent nach 40 Dienstjahren. Das gilt auch für Richter, obwohl diese sich praktisch nur selbst in den Ruhestand versetzen können oder ein Gericht darüber entscheidet. Der Versicherungsnehmer legt bei Vertragsabschluss fest, wie hoch seine DU-Rente sein soll.
Laufzeit: Die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung beeinflusst die Kosten maßgeblich. Es besteht ein enormer Unterschied, ob die Versicherung nur bis zum 60. Lebensjahr läuft oder fünf Jahre länger. Denn die körperlichen oder psychischen Beschwerden schätzen Versicherer bei einem Alter über 60 Jahren deutlich höher ein.
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR
BEAMTE UND BEAMTENANWÄRTER
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamtenanwärter besonders wichtig, da diese noch nicht von der staatlichen Absicherung eines Beamten auf Lebenszeit profitieren. Wer die Beamtenlaufbahn einschlägt, leistet üblicherweise einen Vorbereitungsdienst von zwei bis drei Jahren. Während dieser Zeit, zum Beispiel als Referendar, hat der angehende Staatsdiener den Status eines Beamten auf Widerruf. Nach erfolgreichem Abschluss wird der Beamtenanwärter üblicherweise von seinem Dienstherrn als Beamter auf Probe eingestellt. Ziel ist stets, nach ungefähr drei Jahren, eine Verbeamtung auf Lebenszeit zu erhalten. Um den Lebensstandard beizubehalten, muss die finanzielle Versorgungslücke privat abgesichert werden.
Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit fest. Gibt er diese mit 50 Prozent oder mehr an, kann der Beamte keinen Staatsdienst mehr ausüben. Bei geringeren Werten ist eine Versetzung in ein anderes Amt, auch wenn dieses eine andere Laufbahn erfordert, möglich. Da es sich dabei oft um Tätigkeiten mit geringeren Anforderungen als bei der bisherigen Position handelt, ist die Besoldung meist niedriger. Daher kann die Absicherung von Teildienstunfähigkeit sinnvoll sein. Dann springt die Versicherung bereits bei einer attestierten Dienstunfähigkeit ab dem vereinbarten Prozentwert ein.
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR
LEHRER UND REFERENDARE
Etwa jeder zehnte Lehrer wird vor der Pensionierung dienstunfähig. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist in diesem Fall „Gold“ wert.
Kommt es zur Dienstunfähigkeit erleben auch viele Beamte auf Lebenszeit eine bittere Erfahrung. Denn die vielbeschworene Versorgungslücke bekommen Lehrer, die vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden, ebenfalls mit aller Wucht zu spüren. Und das umso härter, je weniger Dienstjahre dem Ganzen entgegenstehen.
Besonders gefährdet sind Referendare und Junglehrer. Denn wer vor dem Eintritt der Dienstunfähigkeit „nur“ bis zum Beamten auf Widerruf gebracht hat, wird in der Regel einfach entlassen. Ein Leistungsanspruch besteht nicht.
Wird ein Lehrer kurz der Pensionierung dienstunfähig, stehen ihm maximal 71,75 Prozent seines Gehalts als Ruhegehalt zu. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer schließt diese Versorgungslücke. Wer eine Dienstunfähigkeitsrente von 1.000 Euro pro Monat mit seinem Versicherer vereinbart, zahlt keine Unsummen an Versicherungsprämie, muss seinen Lebensstandard im Fall einer Dienstunfähigkeit aber nicht sonderlich einschränken.
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR
POLIZISTEN
Jeder Polizist benötigt eine Vollzugsdienstunfähigkeitsversicherung. Sie sichert die Berufsunfähigkeit von Polizeianwärtern bis zu Kriminalhauptkommissaren ab. Der Unterschied zwischen vollzugsunfähig und dienstunfähig ist keine Wortklauberei, sondern enorm bedeutsam. Verliert ein Polizist die Fähigkeit seine Schießhand zu benutzen, ist er für den Außeneinsatz nicht mehr tauglich und gilt als vollzugsunfähig. Er kann sich aber im Innendienst als nützlich erweisen. Die Bandbreite der Tätigkeiten reicht hier von der Bearbeitung von Papieren über den Einsatz als Pressesprecher bis hin zu Unterstützung bei internen Ermittlungen innerhalb der Polizei oder der Arbeit als Profiler. Nur, wenn ein Polizist auch keine Arbeit mehr im Innendienst verrichten kann, wird er vom Amtsarzt als dienstunfähig eingestuft.
Eine Dienstunfähigkeit für Polizisten kann gemäß § 101 Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz bereits vorliegen, wenn der Polizeibeamte den „besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und es nicht zu erwarten ist, dass er seine volle Verwendungsfähigkeit innerhalb zweier Jahre wiedererlangt“.
Polizeibeamte gehören, wie ihre Kollegen von der Berufsfeuerwehr, zur absoluten Risikogruppe für eine Dienstunfähigkeit. Mindestens jeder zehnte Polizeibeamte wird vorzeitig in den Ruhestand geschickt. Ohne zusätzliche Absicherung – bestenfalls durch eine Unfallversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Vollzugsdienstunfähigkeitsklausel für Polizisten – fehlt dann oft eine vierstellige Summe netto pro Monat.
Werden Polizisten dienstunfähig, sind dafür in fast einem Drittel der Fälle psychische Erkrankungen, die der Job mit sich bringt, verantwortlich. Einschränkungen des Bewegungsapparats folgen mit etwas mehr als 20 Prozent an zweiter Stelle.
Wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten benötigen, vergleichen Sie die Tarife der unterschiedlichen Anbieter mit uns und lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH beraten. Schließlich soll die Rentenzahlung im Ernstfall nicht an einer Klausel scheitern!
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG FÜR
SOLDATEN
Dass Soldaten einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, dienstunfähig zu werden, liegt auf der Hand.
Die Dienstunfähigkeit von Soldaten wird von einem Arzt der Bundeswehr, entweder von Amts wegen oder auf Antrag, festgestellt. Ein Soldat gilt auch dann als dienstunfähig, wenn die Fähigkeiten, die er zur Erfüllung seiner Dienstpflicht benötigt, nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden können. Dabei muss der Soldat nicht ein Jahr lang auf die Auszahlung seiner DU-Rente warten. Es genügt gemäß § 44 Soldatengesetz, wenn die Wiederherstellung der Diensttauglichkeit nicht innerhalb eines Jahres zu erwarten ist.
Dienstunfähige Berufssoldaten, also Soldaten der Bundeswehr auf Lebenszeit, werden über das Soldatenversorgungsgesetz mit einem Ruhegehalt ausgestattet. Dies gilt auch für Beamte ziviler Berufszweige bei der Bundeswehr. Dennoch finden sich Soldaten und Beamte der Bundeswehr ohne Dienstunfähigkeitsversicherung oft in finanziellen Engpässen wieder, weil die gesetzliche Versorgung nicht vollends ausreicht.
Wesentlich dringlicher ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Soldaten allerdings für Zeitsoldaten, Reservisten und freiwillige Wehrdienstleistende. Kann ein solcher Soldat seine Dienstpflichten aus gesundheitlichen Gründen oder wegen seines körperlichen Zustandes nicht mehr erfüllen, wird er nicht ausreichend mit Mitteln aus der Staatskasse versorgt. Verlieren sie ihren Tauglichkeitsgrad, werden diese Soldaten vom Dienst entlassen und lediglich unzureichend über die gesetzliche Rentenversicherung nachversichert.
Damit die Sozialkassen nicht übermäßíg beansprucht werden, kommt erschwerend hinzu, dass gesetzliche Maßnahmen einen flexibleren Personaleinsatz bei Soldaten vorsehen. Es gilt der Grundsatz „Rehabilitation vor Versorgung“. Anstatt frühzeitig in Pension geschickt zu werden, werden Soldaten und zivile Beamte der Bundeswehr dazu verpflichtet, an Maßnahmen teilzunehmen, die sie für eine andere Tätigkeit innerhalb der Bundeswehr qualifizieren.
Soldaten, die ihre Dienstunfähigkeit sinnvoll absichern wollen, sollten eine kostenlose Beratung bei Versicherungsexperten wie den unabhängigen Maklern der VUMAK GmbH in Anspruch nehmen. Neben wichtigen Informationen wie der Bedeutung der Soldatenklausel in der Versicherungspolice, bieten wir einen individuellen Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherungen auf dem Markt.
DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG –
VERGLEICH BEI VUMAK
Die unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH lotsen Sie vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einem Vergleich, der auf Ihre Situation und Risikogruppe als Beamter abgestimmt ist, durch den Dschungel der Versicherungstarife. Wir verfeinern die Computerleistung von Algorithmen durch eine persönliche Note. Lassen Sie sich von uns beraten (zur Online-Beratung) und profitieren Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung von unserem Vergleich aller Marktteilnehmer!
Wir sind an keinen Anbieter gebunden und beraten Sie daher völlig neutral. Wir unterstützen Sie mit einer anonymen Risikovoranfrage bei dem Versicherer Ihrer Wahl, beim Wechsel des Anbieters, dem Vertragsabschluss oder der Kündigung. Unsere Leistungen – vom Versicherungscheck bis zur Verwaltung Ihrer Policen in unserer App – sind für Sie kostenlos.
Wenn wir eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Sie abschließen, erhalten wir lediglich eine marktübliche Provision. Sie zahlen dafür keinen Cent mehr für Ihre Versicherung, bekommen bei einer Betreuung durch VUMAK aber eine umfassende, individuelle Beratung und einen besseren Service als bei einem direkten Abschluss.
Tel.: 089 88 98 76 73
HÄUFIGE FRAGEN (FAQ) ZUR DIENSTUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG
Staatsdiener, Kommunal- und Landesbeamte dürfen eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt sich für jeden Beamten, Richter und Soldaten mit finanzieller Versorgungslücke. Obwohl Beamte auf Lebenszeit ein Anrecht auf ein Ruhegehalt vom Staat haben, reicht dieses im Falle einer Dienstunfähigkeit möglicherweise nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte enthält eine passende Dienstunfähigkeitsklausel und wird daher Dienstunfähigkeitsversicherung genannt.
Nein, der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung setzt die wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheitsfragen voraus. Beamte müssen sich vor Dienstantritt einer Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt unterziehen. Wer bereits eine Herzerkrankung, eine chronische oder psychische Krankheit, starkes Übergewicht oder Probleme mit dem Skelett hat, wird höchstwahrscheinlich nicht verbeamtet ( dies habe ich geändert). Wer seinen Check beim Amtsarzt ohne Schwierigkeiten übersteht, sollte bei der DU-Versicherung keine Probleme haben. Gesundheitlich vorbelastete Personen sowie Beamte, die zu einer Risikogruppe gehören, erhalten entweder keine Dienstunfähigkeitsversicherung oder müssen deutlich mehr dafür bezahlen. Dabei werden bereits diagnostizierte Krankheiten als Grund für die Dienstunfähigkeit ausgeschlossen.
Es empfiehlt sich, vor Abgabe des richtigen Antrags bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung, eine anonyme Risikovoranfrage einzureichen. Ihre unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH helfen Ihnen dabei gerne.
Ab wann ein Beamter als dienstunfähig gilt, hängt von den Vorschriften ab, die für den Beamten gelten. Bundesbeamte sind gemäß Bundesbeamtengesetz (§§ 44 – 49 BBG) dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen oder wegen ihres körperlichen Zustandes dauerhaft unfähig sind, ihre dienstlichen Pflichten zu erfüllen. Bundesbeamte, die wegen einer Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst mehr verrichtet haben, sind ebenfalls dienstunfähig, wenn keine Aussicht besteht, dass die Dienstfähigkeit innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll hergestellt werden kann. Ob ein Beamter bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Leistungen hat, ist im Beamtenversorgungsgesetz geregelt.
Für Beamte der Länder und in Kommunen gelten einheitliche Vorgaben, die in §§ 26 – 29 des Beamtenstatusgesetzes notiert sind. Die Länder können darauf basierend konkretere Regeln für Landesbeamte in ihren Versorgungsgesetzen festhalten.
Attestiert der Amtsarzt eine Dienstunfähigkeit mit einem Prozentwert unterhalb 50, so liegt eine Teildienstunfähigkeit vor. Der Beamte kann dann – meist zu geringeren Bezügen – an einer anderen Dienststelle für Tätigkeiten eingesetzt werden, die die Teildienstunfähigkeit zulässt. Wer eine Teildienstunfähigkeit in der DU mitversichern lässt, bezahlt dafür höhere Beiträge.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung sollte in Kombination mit der Erwerbsminderungsrente 75 Prozent des Einkommens absichern, um den Lebensstandard im Ernstfall zu erhalten.
Die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung wird im Vertrag festgelegt. Viele Versicherer scheuen sich davor, eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte über das 60. Lebensjahr hinaus anzubieten. Mit Ablauf der Laufzeit endet der Versicherungsschutz. Das bedeutet, dass die laufenden Zahlungen einer Dienstunfähigkeitsrente zu diesem Zeitpunkt eingestellt werden.
Grundvoraussetzung ist immer, dass ein Amtsarzt die Dienstunfähigkeit festgestellt hat. Jedoch genügt das – je nach Art der DU-Klausel, dem Status des Beamten, seiner Dienstzeit und den Versicherungsbedingungen – nicht unbedingt. Zum Beispiel ist die Versicherungsgesellschaft nicht zur Auszahlung verpflichtet, wenn gemäß einer Klausel die Berufsunfähigkeit gesondert von der Dienstunfähigkeit festgestellt werden muss und ein Arzt keine oder nur eine prozentuale Berufsunfähigkeit unterhalb des in der Police vereinbarten Schwellwertes attestiert.
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