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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

    Operation im Krankenhaus

    Im guten Glauben daran, dass Ärzte unfehlbar sind, werden sie auch als Götter in Weiß bezeichnet.,. Das ist allenfalls ein Mythos, denn Ärzte leisten sich im Schnitt alle sieben Jahre Behandlungsfehler, die Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Wenn das passiert, kann eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte verhindern, dass der Mediziner seine Existenzgrundlage verliert.

    Ärztliche Sorgfaltspflicht

    Grundsätzlich besteht bei jedem medizinischen Eingriff, selbst bei einer Routineuntersuchung, das Risiko, einen Patienten falsch zu behandeln – und wenn es nur ein Medikament ist, auf das er allergisch reagiert. Ein Mediziner, der einen Patienten behandelt, geht aus zivilrechtlicher Sicht einen Vertrag mit ihm ein. Ganz egal, ob ein unterschriebener Behandlungsvertrag existiert. Der Arzt verpflichtet sich, den Patienten fachgerecht zu behandeln und dabei höchste Sorgfalt walten zu lassen. Verletzt der Mediziner diese Sorgfaltspflicht, die im Prinzip schon in der Antike galt (hippokratischer Eid), muss er in unbegrenzter Höhe für den entstandenen Schaden aufkommen. Das heißt konkret: Auf den Arzt kommen Schadenersatzforderungen, Schmerzensgeldzahlungen und unter Umständen sogar ein Strafverfahren vor Gericht zu.

    Behandlungsfehler, Aufklärung, Dokumentation

    Ein Klassiker: Immer wieder hört man von Gegenständen, die bei einer Operation im Körper eines Patienten vergessen wurden. Solche Behandlungsfehler sind nur eine Form von Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht, für die ein Arzt haftet und in deren Fall die Berufshaftpflichtversicherung greift. Statistisch muss ein Arzt jedes verflixte siebte Jahr mit einem „Vorwurf“ rechnen, der ihn sogar die Approbation oder Zulassung kosten kann.

    Auch unzureichende Patienten-Aufklärung seitens des Mediziners oder erhebliche Mängel in der Dokumentation können beträchtliche finanzielle Schäden durch eine Schadenersatzforderung nach sich ziehen. Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte reguliert die finanziellen Forderungen in den meisten Fällen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte zwar nicht gesetzlich verpflichtend, allerdings schreibt die Bundesärzteordnung (§21) vor, dass Mediziner sich ausreichend haftpflichtversichern müssen.

    Das deckt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ab

    Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Ärzte notwendig und manchmal sogar „lebensrettend“, so viel ist sicher. Aber was deckt sie genau ab? Kurz zusammengefasst: Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Versicherer übernimmt die Anwaltskosten, wenn unberechtigte Vorwürfe abgewehrt werden müssen. Muss ein Arzt im Rahmen eines Strafrechtsverfahrens vor Gericht, übernimmt eine Berufshaftpflichtversicherung mit erweitertem Strafrechtsschutz sogar die Prozesskosten. Damit rettet eine gute Berufshaftpflichtversicherung den Mediziner vor dem finanziellen Ruin durch einen Schadenersatzanspruch, der durch seine ärztliche Tätigkeit oder deren Unterlassung ausgelöst wird.

    Niedergelassene Ärzte

    Niedergelassene Ärzte mit eigener Praxis sollten bei ihrer Berufshaftpflichtversicherung auf eine risikogerechte Absicherung schauen, die der eigenen Spezialisierung entspricht. Idealerweise beinhaltet die Police nicht nur eigenes ärztliches Verschulden, sondern zudem

    • einen Schutz vor den finanziellen Folgen von Dokumentationsfehlern;
    • die Mitversicherung von Angestellten in der Praxis und Ärzten in Weiterbildung. Medizinstudenten, die im Rahmen ihrer Famulatur in der Praxis mithelfen, sollten beitragsfrei mitversichert sein;
    • die ambulante Praxisvertretung;
    • eine Nachhaftung. Diese Klausel schützt den niedergelassenen Arzt vor Forderungen, die während der Vertragslaufzeit durch sein Wirken entstanden sind, aber erst nach Praxisaufgabe oder Tod des Versicherungsinhabers bekannt wurden.

    Die Kosten für eine Berufshaftpflichtversicherung für einen niedergelassenen Arzt hängen von vielen Faktoren ab, insbesondere von der Fachrichtung. Chirurgen überweisen ihrer Versicherung meist mittlere, vierstellige Beträge pro Jahr, während der Hausarzt eher mit einer hohen dreistelligen Jahresprämie für eine Berufshaftpflicht kalkulieren darf. Rabatte winken bei der Erstniederlassung oder für Gemeinschaftspraxen. Andererseits werden Zusatzqualifikationen (zum Beispiel eine Fortbildung zum Tropenmediziner oder in fernöstlicher Heilkunde) und daraus resultierende, angebotene Sonderbehandlungen wie zum Beispiel eine reisemedizinische Impfberatung oer Akupunktur oft als weiteres Risiko betrachtet und gegen einen Zuschlag mitversichert.

    Angestellte Ärzte

    Ein angestellter Arzt ist meist über die Berufshaftpflichtversicherung des Krankenhauses oder des jeweiligen Arbeitgebers abgesichert. Dennoch sollte er über eine eigene Berufshaftpflichtversicherung nachdenken, denn

    • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann der Arbeitgeber ihn in Regress nehmen;
    • womöglich reicht die Höhe der Versicherungssumme nicht aus (empfohlen werden mindestens drei Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, sowie 100.000 Euro für Vermögensschäden);
    • bei ärztlichen Einsätzen außerhalb des Arbeitsplatzes / der Arbeitszeit besteht ein Restrisiko.

    Die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung für angestellte Ärzte beziehungsweise für deren Restrisiko steigen mit der Anzahl der Nebentätigkeiten und mit der Verantwortung: Ein Chefarzt zahlt in der Regel mehr als ein Assistenzarzt; ein Chefarzt, der einen Monat im Jahr bei „Ärzte ohne Grenzen“ im Auslandseinsatz ist, sich nebenher als Notarzt engagiert und beim örtlichen Fußballverein als Doc neben dem Coach auf der Trainerbank sitzt, zahlt dementsprechend einen höheren Versicherungsbeitrag.

    Medizinstudenten und Forscher

    Sogar Medizinstudenten sollten bereits eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abschließen, um sich vor den finanziellen Folgen von grober Fahrlässigkeit während ihrer Famulatur oder ihres praktischen Jahres abzusichern. War die Spritze, die beim Patienten versehentlich zu Herzversagen führte, eigentlich nicht erlaubt, haftet der angehende Jungmediziner ohne die Berufshaftpflicht persönlich – und wird für den Rest seiner Karriere nur noch arbeiten, um den Fehler aus Studientagen abzuzahlen.

    Medizinstudenten können ihre Berufshaftpflichtversicherung bis zum zehnten Fachsemester kostenlos über die Deutsche Ärzteversicherung abschließen. Das geschieht über die Mitgliedschaft im Marburger Bund oder im Hartmannbund. Alternativ gibt es für Mediziner im Studium Haftpflichtkombinationen aus Berufs- und Privathaftpflicht ab 8,50 Euro pro Monat. Teilweise gilt der Versicherungsschutz bis in die nächste Karrierephase als Assistenzarzt. Falls das bei Ihrer Police nicht der Fall sein sollte: Berufshaftpflichtversicherungen für Ärzte in Weiterbildung sind kaum teurer, kosten aufs Jahr hochgerechnet allenfalls ein paar Euro mehr als der Tarif für Medizinstudenten.

    Wer während seiner medizinischen Lehrjahre im Ausland wirkt, sollte einen Blick in seine Police werfen, inwiefern dies abgedeckt ist oder ob der Auslandseinsatz zusätzlich versichert werden muss. Ein weiteres Vertragsdetail, das insbesondere für Jungmediziner eine Rolle spielt: Enthält die Police einen Deckungsanschluss für möglichst viele Fachgebiete nach der Anerkennung als Facharzt? Üblicherweise besteht aus Sicht der Versicherung nämlich ein höheres Risiko, sobald die Facharztprüfung bestanden ist. Entsprechend höhere Beiträge fallen dann an.

    Eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte ist zudem eine sinnvolle Absicherung für Doktoranden oder Mediziner in der Forschung, die an klinischen Studien mitwirken, in denen zum Beispiel Medikamente getestet werden.

    Erweiterte Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

    Je nach Tätigkeit des Mediziners und nach Absicherung im Basistarif seiner Berufshaftpflichtversicherung, muss der Versicherungsschutz um Bausteine erweitert werden. Das beginnt bei so vermeintlich banalen Dingen wie dem Verlust des Praxisschlüssels (mehr zum Thema Schlüsselversicherung) und endet bei der Verwendung von Lasern und Röntgenapparaten.

    Ist ein Arzt ehrenamtlich, zum Beispiel in der Flüchtlingshilfe oder als Vereinsarzt im Einsatz, müssen diese Tätigkeitsbereiche außerhalb seines Arbeitsplatzes mitversichert werden. Dazu gehören ohne Anspruch auf Vollständigkeit auch:

    • ärztliche Freundschaftsdienste,
    • Erste-Hilfe-Versorgung,
    • gelegentliche Tätigkeit als Gutachter,
    • sowie gelegentliche Tätigkeit als Notarzt.

    Das bedeutet: Wer nebenher viele freiberufliche Tätigkeiten als Mediziner ausübt und daraus Einkünfte bezieht, treibt damit seine Versicherungsprämie in die Höhe.

    Berufshaftpflicht ist nicht gleich Betriebshaftpflicht

    Während die Berufshaftpflichtversicherung den einzelnen Arzt absichert, prüft die Betriebshaftpflichtversicherung Ansprüche gegen eine Arztpraxis oder eine Klinik. Sind die Vorwürfe unberechtigt, wehrt die Betriebshaftpflichtversicherung des Krankenhauses oder der Praxis diese ab.

    Die Betriebshaftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme in Millionenhöhe. Sämtliche Mitarbeiter der Arztpraxis oder des Krankenhauses sind mitversichert. Leistet sich also nicht der Arzt den Behandlungsfehler, sondern die Sprechstundenhilfe, greift die Versicherung. Außerdem erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf sämtliche Maschinen und Schäden, die durch deren Fehlfunktion entstehen.

    Des Weiteren schließt die Betriebshaftpflichtversicherung einer Arztpraxis einen Versicherungsschutz für gemietete Sachen, Einrichtungsgegenstände und Räumlichkeiten ein und deckt einen Schlüsselverlust mit ab. Achtung: Nicht alle Betriebshaftpflichtversicherung für Arztpraxen kommen für die Kosten für Schäden an der gemieteten Einrichtung aus, wenn diese vom Personal verursacht wurden.

    Die Höhe der Beiträge richtet sich bei der Betriebshaftpflichtversicherung einer Arztpraxis nach

    • der Anzahl der Ärzte und Mitarbeiter,
    • dem Leistungsumfang der Praxis,
    • der Höhe der Selbstbeteiligung,
    • der Deckungssumme,
    • der Ausstattung und den medizinischen Apparaten.

    Ganz schön viel Haftpflichtabsicherungen, die ein Mediziner benötigt, finden Sie nicht? Zumal ein Arzt neben der Berufshaftpflichtversicherung und gegebenenfalls der Betriebshaftpflichtversicherung sowie den beiden rechtlichen Absicherungen Ärzte-Rechtsschutz  und Cyberversicherung für die Arztpraxis  auch noch seine Privathaftpflichtversicherung als normaler Bürger für Haftungsfälle ohne weißen Kittel benötigt. Möchten Sie mehr darüber erfahren? In zwei weiteren Beiträgen geben wir eine Übersicht,

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