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Schlüsselversicherung

    Schlüssel verloren

    Alle 35 Minuten geht in Deutschland ein Schlüssel verloren. In diesem Beitrag erklären wir, welche Versicherung in welchem Fall für den Verlust und die Folgekosten (Schlüsseldienst, Austausch der Schließanlage, Notschloss, Objektschutz) aufkommt. Denn es spielt eine entscheidende Rolle, ob es sich um den Schlüssel für das eigene Haus, zur Mietwohnung, zum Büro, zum Wertschließfach, zum Hotelzimmer oder zum Auto handelt. Zudem unterscheiden die Versicherungen zwischen einem verlorenen und einem gestohlenen Schlüssel. VUMAK bringt Licht ins Schlüsselchaos!

     

    Welche Versicherung greift bei Schlüsselverlust?

    Es hängt vom Schlüssel ab und davon, wie er abhandengekommen ist, welche Versicherung zahlt. Wer den Schlüssel für privates Wohneigentum verliert, kann schon mal nicht mit der Unterstützung seiner Versicherung rechnen.

    Der Verlust eines Büro- oder Wohnungsschlüssels ist prinzipiell ein Schadensfall für die Haftpflichtversicherung. Diese zahlt aber nicht immer. Oft muss sie um eine Zusatzversicherung ergänzt werden, sozusagen eine extra Schlüsselversicherung.

    Zwei wichtige Grundlagen, die Sie wissen sollten:

    • Versicherungen setzen Chipkarten, Schlüsselkarten und Transponder mit mechanischen Schlüsseln gleich.
    • Versicherungen verwenden häufig die Bezeichnung „privater, fremder Schlüssel“. Damit ist ein Schlüssel gemeint, der sich in Ihrem Besitz befindet, Ihnen aber nicht gehört. Der Klassiker eines privaten, fremden Schlüssels ist der Wohnungs- und Haustürschlüssel für eine gemietete Wohnung. Sie besitzen den Schlüssel zwar, weil der Vermieter ihn Ihnen für die Mietdauer überlässt, aber er bleibt der Eigentümer.

     

    Schlüssel verloren: Wann zahlt die Haftpflicht, wann die Hausrat?

    Grob vereinfacht lässt sich sagen: Wer seinen Schlüssel verliert, wendet sich an seine private Haftpflichtversicherung. Werden Schlüssel hingegen bei einem Einbruch oder Raub gestohlen, springt die Hausratversicherung in die Bresche.

    Die Hausratversicherung kommt nur für die Kosten des neuen Schlüssels und den Austausch der Schließanlage auf, wenn der Schlüssel durch einen versicherten Schaden verschwunden ist. Vandalismus, Einbruch und Raub sind somit abgedeckt. Darüber hinaus zahlt die Hausratversicherung auch dann, wenn beispielsweise fremde Personen bei einer Überflutung geholfen haben, Einrichtungsgegenstände in Sicherheit zu bringen und anschließend ein Schlüssel fehlt.

    Die Privathaftpflichtversicherung ist der richtige Ansprechpartner, wenn ein Schlüssel ohne offensichtliche Fremdeinwirkung verloren gegangen ist. Eine gute Haftpflichtversicherung deckt einige Arten von verlorenen Schlüsseln ab und kommt für Folgekosten wie

    • den Schlüsselnotdienst,
    • Notschlösser,
    • Objektschutz für x Tage ab Schlüsselverlust und
    • den Austausch der Schließanlage (Schlossänderungskosten)

    auf. Allerdings lohnt es sich, den Paragrafen rund ums Thema „Schlüssel“ in den Versicherungs- und Tarifbedingungen genau zu lesen. Denn Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel. Es kommt darauf an, ob es ein eigener oder ein fremder Schlüssel ist, der weg ist. Als fremder Schlüssel gilt sowohl die Chipkarte fürs Büro als auch die Keycard des Hotels oder der Schlüssel fürs Vereinsheim. Aber sogar der eigene Wohnungsschlüssel ist ein fremder Schlüssel, wenn Sie als Mieter nicht der Eigentümer sind. Gehört Ihnen hingegen Ihr Eigenheim, handelt es sich um einen eigenen Schlüssel.

    Zusammenfassung: Die Hausratversicherung deckt Schäden am eigenen Eigentum ab (geklauter Schlüssel), die Privathaftpflichtversicherung kommt auf, wenn Dritte den Schaden haben (verlorener fremder Schlüssel). Das bedeutet im Hinblick auf die Schlüsselversicherung leider auch: Wer den Haustürschlüssel seines Eigenheims verliert, bleibt auf den Schlossänderungskosten und der Entlohnung des Schlüsselnotdienstes alleine sitzen.

     

    Schlüssel verloren oder geklaut?

    Versicherungen unterscheiden zwischen einem verlorenen und einem geklauten Schlüssel. Bei geraubten oder gestohlenen Schlüsseln kümmert sich die Hausratversicherung darum, den Schlüssel zu ersetzen und die Schließanlage auszutauschen.

    Haben Sie den Schlüssel hingegen verloren – beispielsweise ist er Ihnen beim Kramen in der Hosentasche in den Gully gefallen oder Sie haben ihn versehentlich beim Baden im See versenkt, obwohl sie ihn um den Hals getragen haben –, wenden Sie sich an die private Haftpflichtversicherung.

    Tipp: Melden Sie den Schlüsselverlust umgehend Ihrem Vermieter. Dadurch legen Sie die Verantwortung für etwaige Einbrüche, die durch den geklauten Schlüssel begünstigt werden, in die Hände des Vermieters, anstatt selbst dafür zu haften. Sie müssen dann lediglich den eigenen Ersatzschlüssel bezahlen – beziehungsweise die Kosten an Ihre Hausratversicherung weiterreichen.

     

    Wer bezahlt abgebrochene Schlüssel?

    Handelt es sich bei dem abgebrochenen Schlüssel um den für privates Wohneigentum, müssen Sie für die Kosten für den Schlüsseldienst und die Schlossänderungskosten aufkommen. Anders verhält es sich bei einem fremden Schlüssel.

    Bei Materialschwäche ist der Eigentümer des Gebäudes verantwortlich. Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Sie in Ihre Wohnung können und es nicht am Material scheitert. Bricht der Büroschlüssel ab, ist der Arbeitgeber zuständig. Bei einem abgebrochenen Schlüssel zahlt folglich der Vermieter beziehungsweise Arbeitgeber oder Gebäudeeigentümer für die entstandenen Kosten wie das Nachmachen eines Schlüssels, den Schlüsseldienst und den Austausch der Schließanlage. Das gilt auch für einen Schlüssel, der sich im Schloss verkantet. Das passiert, wenn das Schloss kaputt oder verrostet ist oder sich altersbedingt verzogen hat.

    Wird der Schlüssel hingegen unter Einsatz von Gewalt, also mutwillig abgebrochen, muss der Verursacher, meist der Besitzer des Schlüssels, für den Schaden aufkommen. Damit es dazu kommt, muss die unsachgemäße Anwendung nachgewiesen werden, zum Beispiel durch den Schlüsseldienst.

     

    Wer zahlt den Schlüsseldienst?

    Je nach konkreter Ausgangslage werden die Kosten für den Schlüsseldienst von unterschiedlichen Vertragsparteien übernommen:

    • Bei Verschleiß an Schlüssel oder Schloss, also Materialschwäche, muss der Vermieter beziehungsweise Arbeitgeber (beziehungsweise Gebäudeeigentümer) für die Kosten aufkommen.
    • Bei Gewalteinwirkung auf den Schlüssel zahlt der Mieter beziehungsweise der Verursacher.
    • Bei Gewalteinwirkung durch Dritte (Einbruch) ist die Hausratversicherung für die Schlossänderungskosten und die Bezahlung des Schlüsselnotdienstes zuständig.
    • Wer sich versehentlich aussperrt, weil der Schlüssel in der Wohnung liegt, zahlt selbst.
    • Bricht der Schlüssel beim Öffnen der Tür ab, weigern sich Versicherungen, den Schaden zu begleichen. Ob in diesem Fall der Besitzer des Schlüssels oder der Eigentümer der Räumlichkeiten den Schlüsseldienst bezahlen muss, beantworten wir eine Frage weiter oben.

    Tipp: Vereinbaren Sie bei einer professionellen Türöffnung einen Festpreis mit dem Schlüsseldienst. Besprechen Sie die Kosten für die Türnotöffnung erst nach erfolgter Arbeit, kann es sein, dass Sie frei erfundene oder völlig überzogene Kostenpunkte auf der Rechnung wegdiskutieren dürfen.

    Ist die Türöffnung ein Fall für die Versicherung, setzen Sie sich mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung und lassen Sie sich einen ortsansässigen Schlüsseldienst vermitteln. Suchen Sie sich in Eigenregie einen Schlüsseldienst mit weiter Anfahrt und Mondpreisen, müssen Sie womöglich trotz Versicherungsschutz einen Teil der Kosten selbst tragen.

     

    Haftung: Wer zahlt den Austausch der Schließanlage?

    In einem Mietshaus oder einem Büro streckt der Vermieter die Kosten für den Austausch der Schließanlage vor. Hat der Mieter den Schlüssel durch eigenes Verschulden verloren, muss er dem Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten für den Austausch der Schließanlage ersetzen. Hat er eine gute Privathaftpflichtversicherung, gegebenenfalls mit Schlüsselversicherung als Zusatz, ist die Kostenerstattung normalerweise ein Fall für die Versicherung. Handelt es sich um eine digitale beziehungsweise elektronische Schließanlage, die lediglich umprogrammiert werden muss, halten sich die Kosten im Gegensatz zu einer mechanischen Schließanlage mit echten Schlüsseln in Grenzen.

    Sobald der Mieter oder Angestellte für den Schlüsselverlust haftbar gemacht werden kann, muss er oder seine Versicherung für den Austausch der Schließanlage aufkommen. Sie haften, wenn Ihnen der Schlüssel ohne Fremdeinwirkung schuldhaft verloren geht. Sie sind nicht haftbar, wenn der Ort des Schlüsselverlustes keinen Missbrauch durch den Finder zulässt. Konkretes Beispiel: Ihr Schlüssel ist durch einen Gully in die Kanalisation gefallen. Daran ist kein schuldhaftes Verhalten zu erkennen und ein Missbrauch ist praktisch ausgeschlossen, sollte jemals jemand den Schlüssel finden.

    Nicht haftbar sind Sie zudem, wenn der Schlüssel bei einem Einbruch oder Raub gestohlen wurde. Ausnahme Fahrlässigkeit: Haben Sie den Schlüssel mit der Adresse beschriftet, liefern Sie dem Dieb das Einbruchsobjekt auf dem Präsentierteller und haften.

     

    Büroschlüssel verloren: wer zahlt?

    Bis zu einer gewissen Schadenhöhe ist der Verlust von Büroschlüsseln beziehungsweise Codekarten im Rahmen einer guten Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Höchstersatzleistung pro verlorenem beruflichem, fremdem Schlüssel schwankt je nach Anbieter stark. Suchen Sie in den Tarifbedingungen nach „Schlüsseln aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher oder amtlicher Tätigkeit“, wenn Sie wissen wollen bis zu welcher Höhe Sie mit Schadenersatz bei Verlust des Büroschlüssels rechnen dürfen. Es gibt Versicherer, die bereits bei 2.500 Euro die Grenze ziehen, während manche Mitbewerber den Verlust des Büroschlüssels bis zu 100.000 Euro entschädigen. Bedenken Sie: Das Teure an einem verlorenen Büroschlüssel ist nicht der Schlüssel selbst, sondern der Austausch des Schließsystems des gesamten Unternehmens.

    Für Betriebe, in denen häufig mit Schlüsseln hantiert wird, empfiehlt sich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer speziellen Sicherheitsklausel, quasi einer Schlüsselversicherung. Dadurch werden Betriebe wie Werkstätten oder Schlossereien nicht finanziell ruiniert, wenn Mitarbeiter Schlüssel von Kunden und Produkten oder den Zugang zu Betriebsmitteln verlieren.

     

    Vereins- oder Spind-Schlüssel verloren – wer kommt dafür auf?

    Wer ein Ehrenamt ausübt und dafür einen Schlüssel für fremde Räumlichkeiten benötigt, wendet sich bei einem Schlüsselverlust an die Privathaftpflichtversicherung. Üblicherweise deckt die Haftpflichtversicherung die Kosten für verlorene fremde Schlüssel, zumindest bei einer ergänzenden Schlüsselversicherung. Der Schlüssel für das Vereinsheim oder den Ballschrank in der Turnhalle ist damit abgesichert. Auch ohne Ehrenamt gilt: Wer einen privaten, fremden Schlüssel – beispielsweise den Spind-Schlüssel fürs Gym – verliert, ist über die Haftpflichtversicherung mit Schlüsselpolice ausreichend geschützt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen des Anbieters verschafft Klarheit.

     

    Hotel-Keycard verloren – zahlt die Schlüsselversicherung?

    Bei Verlust

    • einer Zugangskarte für das Hotelzimmer,
    • einem physischen Hotelschlüssel oder
    • dem Schlüssel für eine Ferienwohnung

    kommt die private Haftpflichtversicherung für die Kosten auf, wenn sie eine vernünftige Schlüsselversicherung beinhaltet. Codekarten / Schlüsselkarten werden in der Versicherungsbranche mit mechanischen Schlüsseln gleichgesetzt.

     

    Tresorschlüssel verloren: Wer übernimmt die Kosten?

    Egal, ob es sich um einen Tresor in den eigenen vier Wänden oder um ein Bankschließfach handelt – ist der Schlüssel weg, kommt keine Versicherung für den Schaden auf. Gemäß Schließfach-Mietvertrag müssen Sie den Verlust oder Diebstahl eines Schließfachschlüssels der Bank unverzüglich melden. Im Schließfach-Mietvertrag ist üblicherweise auch der Kostenpunkt für den Austausch geregelt.

    Das gilt auch für externe Lagerräume, sogenannte „Self Storage“-Lagerhäuser. Verlieren Sie den Schlüssel für Ihr Abteil, melden Sie den Schlüsselverlust dem Vermieter, also einem Mitarbeiter oder der Kundenservice-Hotline der Lagerfirma, und erstatten die Kosten für den Schlüsseldienst und die Anfertigung eines neuen Schlüssels.

    Wird ein Lagerraum-, Tresor- oder Schließfachschlüssel bei einem Einbruch oder Raub erbeutet, können Sie die Kosten des Schadens bei leistungsstarken Tarifen an Ihre Hausratversicherung weiterreichen.

     

    Welche Versicherung springt ein, wenn der Autoschlüssel weg ist?

    Mit viel Glück und entsprechenden Tarifbedingungen übernimmt eine Kaskoversicherung die Kosten für den Austausch eines verlorenen oder gestohlenen Autoschlüssels. Ansonsten sind Autoschlüssel für private Kraftfahrzeuge von keiner Versicherung abgedeckt, weder Hausrat- noch Haftpflichtversicherung. Genauso sieht es bei Motorrädern aus.

    Anders verhält es sich bei einem Dienstwagen. Der Autoschlüssel für einen Firmenwagen ist nämlich ein fremder Schlüssel für berufliche Zwecke. Der Verlust von fremden Schlüsseln ist meist über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt, der von fremden Autoschlüsseln gegebenenfalls nur über ein Zusatzpaket „Schlüsselversicherung“.

    Bei einem Mietwagen stehen Ihre Karten auf Versicherungsleistungen bei Schlüsselverlust hingegen schlecht. Ein verlorener Autoschlüssel eines Mietwagens sorgt für jede Menge Ärger und Komplikationen:

    • Sie müssen das Auto gegen Diebstahl absichern, falls ein Dritter den Schlüssel gefunden oder von Ihnen gestohlen hat.
    • Aus Diebstahlschutzgründen muss der Mietwagen womöglich abgeschleppt werden.
    • Sie benötigen einen Ersatzschlüssel, den Ihnen die Mietwagenfirma mit etwas Glück (per Kurier) zuschickt.

    Die Kosten für den Verlust des Schlüssels sind im Mietvertrag geregelt und betragen meist zwischen 150 und 300 Euro. Die Folgekosten für den Abschleppdienst, den Kurier und im schlimmsten Fall den Autodiebstahl tragen Sie ebenfalls selbst. Da helfen keine Mietwagen-Versicherungen und nur die wenigsten Privathaftpflichtversicherungen. Angesichts dieses Szenarios hofft man doch direkt, den Schlüssel einfach nur im verschlossenen Auto liegengelassen zu haben. Dann genügt nämlich ein Anruf bei den Pannenhelfern vom ADAC.

     

    Garagentoröffner verloren: was tun?

    Bei der Garage ist erhöhte Vorsicht geboten. Sperrt der Schlüssel Garage und Haustür auf oder ist durch die Garage der Zugang ins Haus möglich, sollten Sie das Schloss schnell austauschen.

    Haben Sie eine Fernbedienung, mit der Sie das Garagentor öffnen, wenden Sie niemals Gewalt an, um in die Garage zu kommen. Kontaktieren Sie einen Fachmann – selbst, wenn er „nur“ gezielt einen Kurzschluss verursacht, um das Tor wieder funktionstüchtig zu machen. Ist der Garagentoröffner abhandengekommen, stehen Sie allerdings vor einem Sicherheitsproblem. Denn der Finder oder Dieb kann sich mit dem Funkhandsender mühelos Zugang zur Garage verschaffen. Er muss nicht einmal wissen, wessen Garagentoröffner er gerade in den Händen hält. Er kann einfach umherspazieren und beim Anblick einer Garage kurz aufs Knöpfchen drücken. Finder mit kriminellen Absichten besorgen sich einen Universal-Funksender, programmieren ihren Garagencode nach und wiegen Sie in Sicherheit, indem sie die verschwundene Fernbedienung in der Nähe der Garage platziert, wo Sie sie finden und keine weiteren Maßnahmen einleiten.

    Bei Verlust der Fernbedienung für eine Tiefgarage, in der Sie einen Stellplatz haben, greift dort ebenso wie bei einem physischen Schlüssel zur Tiefgarage je nach Konditionen die Privathaftpflichtversicherung. Bei einer Garage im Eigentum stehen Sie ohne Versicherungsschutz da.

     

    Briefkastenschlüssel verloren – und jetzt?

    Wer seinen Briefkastenschlüssel verliert, braucht nicht in Panik zu verfallen. Möglicherweise ist der Verlust des Briefkastenschlüssels in der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es rentiert sich aber nicht, die Versicherung zu kontaktieren, vor allem nicht, wenn die Police eine Selbstbeteiligung vorsieht.

    Preiswerte Praxis-Tipps:

    • Schnappen Sie sich Ihren Zweitschlüssel für den Briefkasten und lassen Sie diesen für eine Handvoll Euro nachmachen.
    • Bei Herstellern wie Renz öffnen sie die Klappe des Briefkastens, lesen die Nummer vom Aufkleber ab und fordern einen Ersatzschlüssel bei der Firma an.
    • Bauen Sie das Briefkastenschloss aus, gehen Sie damit in den Baumarkt kaufen Sie ein neues.
    • Fragen Sie Ihren Hausmeister, ob er Ihnen behilflich sein kann.

    Alle diese Vorschläge sind leicht umzusetzen, schnell erledigt, und selbst beim Schlossauswechseln mit rund 20 Euro wesentlich günstiger als einen Schlüsseldienst zu beauftragen.

     

    Was gilt für andere Schlüssel (Geräteschuppen, Zimmer)?

    Mit Geräteschuppen oder Zimmerschlüsseln in privatem Wohnraum verhält es sich wie mit den Schlüsseln für privates Wohneigentum: Sie haben keinen Versicherungsschutz. Der Schlüssel fürs Kinderzimmer ist verschwunden? Die Kosten für den Schlossaustausch und den neuen Zimmerschlüssel erstattet Ihnen auch in einer Mietwohnung keine Versicherung.

    Der Schlüssel für die Laube ist bei der Gartenarbeit unauffindbar im meterhohen Gras abgetaucht? Es bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als das Schloss auf eigene Kosten auszutauschen oder den Schuppen notdürftig mit einem Vorhängeschloss zu sichern.

    Was ist beim Verlust eines Generalschlüssels zu beachten?

    Hausmeister oder Reinigungskräfte besitzen häufig einen Generalschlüssel, mit denen sie alle Räume in einer Wohnanlage oder einer Gewerbeimmobilie aufsperren können. Der Generalschlüssel öffnet die Eingangstür zum Gebäude, sämtliche Bürotüren sowie jegliche Gemeinschaftsräume (zum Beispiel Keller, Dachboden zur Wäschetrocknung oder Tiefgarage). Geht der Generalschlüssel verloren oder gibt der Hausmeister außer Dienst ihn nicht zurück, muss die gesamte Schließanlage schnellstmöglich ausgetauscht werden. Ein Generalschlüssel stellt ein enormes Sicherheitsrisiko dar, ein verlorener Generalschlüssel ein vielfach höheres!

    Stehlen Diebe den Generalschlüssel der Hausverwaltung, haben sie nicht nur Zugang zu etlichen Objekten. Haben Sie den Generalschlüssel nämlich aus dem Schlüsselschrank entwendet, wissen sie dank Beschriftung sogar genau, für welche Räumlichkeiten der geklaute Generalschlüssel passt. Der Austausch aller Schlösser hat oberste Priorität. Denn: Wird der Generalschlüssel für einen Einbruch genutzt, weigern sich Versicherungsunternehmen, für den entstandenen Einbruchdiebstahl-Schaden aufzukommen. Die Folgekosten eines verlorenen Generalschlüssels erreichen für ein Mehrfamilienhaus vierstellige Summen. Im günstigsten und im schlimmsten Fall beginnt die Schadensumme mit einer 1 – mit etwas Glück, folgen dahinter drei Nullen, mit Pech folgen auf die 1 vier weitere Ziffern.

     

    Jemand anderes verliert meinen Schlüssel – wer zahlt?

    Hat ein Dritter Ihren Schlüssel verloren, muss er beziehungsweise seine private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Überlegen Sie sich aber, ob Sie davon Gebrauch machen wollen. Bitten Sie beispielsweise Ihren Nachbarn darum, den Briefkasten während Ihres Urlaubs zu leeren und er verliert den Schlüssel, bauen Sie lieber für ein paar Euro das Schloss aus. So können Sie davon ausgehen, dass Ihr Nachbar den Briefkastenschlüssel bei Ihrem nächsten Urlaub wie seinen Augapfel hütet, anstatt durch einen Versicherungsfall das gute Verhältnis zu trüben.

     

    Schlüssel verloren – was tun?

    Wer den Schlüssel für seine Mietwohnung verloren und keinen Zweitschlüssel bei einem Nachbarn oder Familienmitglied deponiert hat, sollte zunächst bei einem Nachbarn klingeln, um ins Haus zu kommen. Nun muss der Schlüsseldienst ran. Entweder erkundigen Sie sich direkt bei der infrage kommenden Versicherung nach einem geeigneten Schlüsseldienst in Ihrer Nähe oder Sie vergleichen Preise, Anfahrts- und Zusatzkosten selbst. Nachts, an Wochenenden und Feiertagen erheben Schlüsselnotdienste enorme Zuschläge.

    Ob Sie noch auf den Schlüsseldienst warten oder bereits wieder in Ihrer Wohnung sind – jetzt müssen Sie zeitnah einige Leute über den Schlüsselverlust informieren:

    • Kontaktieren Sie den Vermieter oder die Hausverwaltung, denn womöglich steht ein Austausch der kompletten Schließanlage bevor.
    • Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, falls der Schlüssel gestohlen (zum Beispiel, weil er sich in der geklauten Handtasche befand), geraubt oder bei einem Einbruch entwendet wurde.
    • Verständigen Sie die Hausratversicherung bei Einbruchdiebstahl oder Raub, die Haftpflichtversicherung bei Verlust eines fremden Schlüssels.

    Ähnlich verhält es sich beim Verlust eines Büroschlüssels. Die Kollegen öffnen bestimmt die Türe, aber dann steht direkt die Beichte beim Arbeitgeber an, der nun Maßnahmen einleiten muss: neue(n) Schlüssel ausgeben, Gebäudeverwaltung informieren, gegebenenfalls den Türcode umprogrammieren oder die Schließanlage austauschen.

    Wie Sie jetzt gemerkt haben, ist es gar nicht so leicht, beim Verlust eines Schlüssels die richtigen Maßnahmen einzuleiten. Aber jetzt wissen Sie, was bei einem Schlüsselverlust zu tun ist und welche Schlüsselversicherung dafür aufkommt.

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