Zum Inhalt springen

Versicherungen für Ärzte

    Empfang einer Arztpraxis

    Jeder Deutsche braucht eine Krankenversicherung für seinen Arztbesuch. Doch welche Absicherung brauchen Ärzte? Das sind die wichtigsten Versicherungen für Ärzte:

    In den folgenden Kapiteln erfahren Sie, warum die einzelnen Versicherungen für Ärzte unbedingt notwendig sind und bei welchen Schadensfällen sie die finanziellen Lasten des Arztes tragen.

    Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

    Ärzte tragen eine große Verantwortung, sie entscheiden öfter als ihnen lieb ist, über Leben und Tod. Doch Ärzte sind trotz aller Ausbildung und Erfahrung auch nur Menschen und Menschen können Fehler machen. Eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt vor den finanziellen Folgen solcher Behandlungsfehler, aber auch bei Klagen wegen mangelhafter Aufklärung oder Dokumentation.

    Was die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte abdeckt und auf welche Vertragsdetails niedergelassene und angestellte Ärzte achten sollten, erklären wir ausführlich in einem eigenen Beitrag. Darin erläutern wir auch den Unterschied zwischen Betriebshaftpflichtversicherung und Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte.

    Übrigens: Nur, weil ein Arzt eine Berufshaftpflichtversicherung und eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, kommt er für sein Leben außerhalb der Praxis oder der Klinik nicht um eine Privathaftpflichtversicherung herum. Sie deckt private Missgeschicke ab und gehört ebenso wie die Unfallversicherung zu den Versicherungen, die jeder Mensch in Deutschland – egal ob Arzt oder nicht – abschließen sollte. Welche Policen außerdem sind zu den „lebensnotwendigen“ Papieren zählen, erfahren Sie in unserem Beitrag „Welche Versicherungen sind wichtig?“.

    Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte

    Ärzte, die ihre Approbation abgeben, also zu 100 Prozent berufsunfähig sind, werden finanziell vom ärztlichen Versorgungswerk aufgefangen. Doch viele Mediziner werden nicht vollständig berufsunfähig. Ein Operateur, der nicht mehr operieren kann, ist immer noch im Stande, zu diagnostizieren oder ein Gutachten zu verfassen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Versorgungslücke.

    Cyberversicherung für Arztpraxis

    Hacker nehmen das Gesundheitswesen gerne ins Visier. Schließlich ergattert man bei Krankenkassen, in Kliniken und in Arztpraxen hochsensible Daten zum Gesundheitszustand von einer Vielzahl an Menschen. Nur wenige Arztpraxen sind auf einen Hackerangriff mit Datendiebstahl vorbereitet.

    Wie läuft der Betrieb weiter, wenn das Computersystem lahmgelegt wird? Viele medizinische Apparate sind mit einem Computer und bestimmter Software verbunden. Selbst, wenn die Arztpraxis keine hochmodernen Geräte in Betrieb hat, kann der fehlende Zugriff auf das Terminmanagement oder digitalisierte Patientenakten zu erheblichen Verzögerungen im Betriebsablauf und sogar zu Fehlern bei der Behandlung führen. Um die Folgen von Dokumentations- und Behandlungsfehlern kümmert sich zwar die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Jedoch zieht ein Hackerangriff weitere schwerwiegende Folgen nach sich, die rechtliche Konsequenzen haben können.

    Wer muss wie und wann über den Verlust der Daten informiert werden? Inwiefern haftet der Arzt für die sichere Aufbewahrung von Patientendaten? Wer rettet die gespeicherten Informationen und wer bringt das IT-System wieder zum Laufen? Sind Schnittstellen zu den Kassen betroffen?

    Eine Cyberversicherung ist für jeden Betrieb empfehlenswert, der sensible Daten erhebt und verarbeitet. Hinzu kommt, dass gewisse Apparaturen in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis, beispielsweise Röntgengeräte oder Computertomographen, nur mit einer funktionierenden Software und einem virenfreien IT-System laufen. Hier wird klar: Ein Virenschutzprogramm ist Pflicht, reicht im Ernstfall aber nicht aus.

    Eine gute Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen eines Hackerangriffs, geht aber über die reine Schadensbegleichung für Dritte (Patienten) hinaus. Sie unterstützt operativ und mit Rat bei der Krisenbewältigung. Eine Cyberversicherung für die Arztpraxis schickt ein Datenrettungsteam vorbei und kommt für dessen Kosten auf. Sie hat außerdem einen Plan für das Praxisteam in petto, wie die nächsten Schritte ablaufen, wie Patienten verständigt werden und kommt auch für diese Kosten, einschließlich der Rechnungen für die Datenschutzanwälte auf. Zudem schult sie die Mitarbeiter der Praxis im verantwortungsbewussten Umgang mit der ärztlichen Informationstechnologie und reduziert die Einfallstore für Hacker somit auf ein Minimum.

    Krankenversicherung für Ärzte

    Ärzte sind prädestiniert für die private Krankenversicherung (PKV). Schließlich verfügen sie über beste Kontakte zu Kollegen und profitieren beim Abschluss einer PKV von Verbandskonditionen. Die PKV für Ärzte lohnt sich bereits für Medizinstudenten. Bei vielen (angehenden) Medizinern sollte ein Augenmerk auf dem Aspekt Auslandskrankenversicherung in der Police liegen. Schließlich möchte der Famulant im Ausland im Ernstfall ebenso wenig auf seinen Behandlungskosten sitzenbleiben wie ein Arzt ohne Grenzen.

    Rechtsschutzversicherung für Ärzte

    Wofür braucht ein Arzt denn eine Rechtsschutzversicherung? Reicht die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung  nicht aus? Für einen selbstständigen oder niedergelassenen Arzt eben nicht. Denn ein solcher ist zwar in erster Linie Mediziner, aber zusätzlich auch Unternehmer. Er benötigt zum Beispiel einen Firmen-Rechtsschutz, um gegen die Krankenkasse zu prozessieren, wenn diese ihn wegen zu vieler ausgestellter Rezepte in Regress nehmen will.

    Ein Arzt mit eigener Praxis hat zudem weitere Rechtsschutz-Gebiete, auf denen er sich versichern sollte. Als Arbeitgeber kann es unter anderem passieren, dass er Mitarbeitern kündigen und sich vor einer Klage der ehemaligen Angestellten schützen muss. Darüber hinaus ist die Arztpraxis meist nur gemietet. Mit einem Rechtsschutz für Gewerbeimmobilien kann sich ein Arzt beispielsweise gegen ungerechtfertigte Mieterhöhungen wehren.

    Rentenversicherung für Ärzte

    Ein angestellter Arzt oder ein Mediziner in einem Beschäftigungsverhältnis, das dem eines Angestellten ähnelt, ist im Hinblick auf die Rente doppelt abgesichert. Einerseits zahlt er in die staatlichen Rententöpfe ein. Andererseits muss er sich beim ärztlichen Versorgungswerk rentenversichern. Die Rente der Versorgungswerke liegt im Schnitt um ein Viertel oder sogar um die Hälfte über der gesetzlichen.

    Eine Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung kann auf Antrag erfolgen. Dieser muss jedoch bei jedem Arbeitsplatzwechsel neu gestellt werden. Ein Wechsel des Arbeitsplatzes wirkt sich allerdings auch auf das Versorgungswerk aus. Zieht der Arzt nämlich von München nach Hamburg, ist plötzlich ein anderes ärztliches Versorgungswerk für ihn zuständig. Bei mehreren Jobwechseln wird das zu einem Problem im Hinblick auf die Anwartschaft in den einzelnen Versorgungswerken. Generell gilt:

    • Spätestens sechs Monate nach dem Wechsel in die lokale Ärztekammer muss dem neuen Versorgungswerk der Antrag für die Mitgliedschaft vorliegen.
    • Beiträge vom vorherigen Versorgungswerk werden auf den neuen Versorger übertragen, wenn bislang Beiträge für maximal 96 Monate entrichtet wurden oder der Arzt mindestens 50 Jahre alt ist.

    Wer mehr als 96 Monatsbeiträge entrichtet hat, aber noch keine 50 ist, hat bei mehreren Tätigkeiten in mehreren Regionen im Lauf seiner Karriere verschiedene Anwartschaften in verschiedenen Versorgungswerken. Wird eine Versorgungsleistung fällig, bekommt der Arzt seine Leistungen gemäß Pro-rata-temporis-Prinzip pro Versorgungswerk zeitanteilig.

    Unfallversicherung für Ärzte

    Zu den elementaren Versicherungen für jeden Bürger gehört die Unfallversicherung. Tarife, die sich explizit an Ärzte richten, versichern auch Unfälle mit, die bei der Rettung von Menschenleben oder im Umgang mit Strahlen von Lasern oder Röntgenapparaten passieren. Nicht direkt ein Unfall, aber: Eine gute Unfallversicherung für Ärzte gewährt sogar Hilfe bei bestimmten Infektionskrankheiten.

    Schreibe einen Kommentar

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner