Zum Inhalt springen

BGH-Urteil zu Pflegekosten

    „Kinder haften für ihre Eltern – auch bei zerrüttetem Verhältnis!“

    Eine höhere Lebenserwartung bei gleichzeitig rückläufiger Geburtenrate lässt Deutschlands Bevölkerung immer älter werden. Folglich wächst der Anteil der Pflegebedürftigen, die in Heimen untergebracht werden müssen. Und mit ihm die Zahl der Kinder, die Unterhaltszahlungen für ihre Eltern leisten müssen. Denn nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Beistand, sondern auch umgekehrt sind Kinder zum Elternunterhalt gesetzlich verpflichtet (§ 1601 BGB).

    Das gilt selbst im Falle eines jahrzehntelangen Kontaktabbruchs – wie aktuell der Bundesgerichtshof entschieden hat. Entbunden werden Kinder von der Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern nur bei „schweren Verfehlungen“ (§ 1611 BGB). Trotz 40jähriger Abwendung und Enterbung muss ein Sohn für die Pflegekosten seines Vaters aufkommen. Denn das familiäre Zerwürfnis ereignete sich erst in der erwachsenen Phase des Sohnes; der „nötigen elterlichen Fürsorge bis zur Volljährigkeit“ war der Vater nachgekommen.

    Mit der zunehmenden Pflegebedürftigkeit älterer Menschen wird dies kein Einzelfall bleiben.

    Zunächst tragen zwar die Sozialämter meist die Heimkosten; sie verlangen deren Erstattung dann aber von den unterhaltspflichtigen Kindern – entsprechend den Einkommensverhältnissen – zurück. Die eigene Altersvorsorge und der bisherige Lebensstandard dürfen dabei jedoch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies nachzuweisen gestaltet sich allerdings als nicht ganz unproblematisch.

    Angesichts der demographischen Entwicklung begleitet von immer knapperen Staatskassen werden sich die Streitfälle vor Gericht häufen. Selbst wer sich den Unterhaltsforderungen nicht entziehen können wird, muss bei einer vorausschauenden Planung und rechtzeitigen Absicherung jedoch nicht auf seinen Lebensstandard und seine Zukunftsträume verzichten.

    Damit Sie beruhigt in die Zukunft schauen können, werten wir, die Versicherungsmakler München, anhand eines Vergleichs der Pflegeversicherungen, die unzähligen Tarife nach dem leistungsstärksten und für Sie am besten geeignete aus.

    Ergänzen Sie Ihre gesetzliche Grundversorgung ganz nach Ihren Vorstellungen und Ansprüchen und kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne.

    Schreibe einen Kommentar

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner