Wer sich mit dem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) beschäftigt, stößt unweigerlich auf die Themen „Gesundheitsprüfung“ und „Gesundheitsfragen“.
Das liegt daran, dass die Beiträge in der PKV im Gegensatz zur GKV nicht nach dem Einkommen berechnet werden. Stattdessen spielen andere Faktoren eine Rolle bei der Beitragskalkulation.
Die Berechnung der PKV-Beiträge erfolgt in erster Linie auf Basis der folgenden Komponenten:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Tarifwahl & Leistungen
Nicht immer ganz einfach zu bewerten ist dabei der persönliche Gesundheitszustand. Neben dem Eintrittsalter und der gewählten Tarif- und Leistungsstruktur gehört er zu den wichtigsten Kriterien bei der Berechnung der Beiträge. Vorerkrankungen, laufende Behandlungen oder bestimmte gesundheitliche Risiken können daher erheblichen Einfluss darauf haben, ob und zu welchen Konditionen ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist.
Wer also über einen Wechsel in die PKV nachdenkt, sollte sich frühzeitig mit dem eigenen Gesundheitsstatus auseinandersetzen. Denn dieser Faktor kann maßgeblich darüber entscheiden, wie attraktiv und realistisch der Schritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung tatsächlich ist.
In diesem Artikel zeigen wir, welche Gesundheitsfragen typischerweise abgefragt werden und wie die Gesundheitsprüfung konkret abläuft. Außerdem geben wir Tipps aus unserer alltäglichen Beratungspraxis.
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Gesundheitsfragen als Basis für die Risikoeinschätzung des Versicherers
Die Gesundheitsfragen sind für die Antragsstellung bei einem PKV-Versicherer eines der zentralen Elemente.
Sie bilden die Grundlage dafür, dass der Versicherer das individuelle Gesundheitsrisiko eines Antragstellers einschätzen und auf dieser Basis den Beitrag kalkulieren kann. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung basiert die Beitragsberechnung in der PKV auf dem sogenannten Äquivalenzprinzip.
Exkurs: Was bedeutet das Äquivalenzprinzip in der privaten Krankenversicherung?
Das Äquivalenzprinzip ist ein grundlegendes Prinzip der privaten Krankenversicherung. Es besagt vereinfacht, dass Beitrag und Risiko in einem direkten Verhältnis zueinander stehen. Jeder Versicherte zahlt also einen Beitrag, der seinem individuellen Risiko sowie den gewählten Leistungen entspricht.
Während in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidarprinzip gilt (bei dem sich die Beiträge nach dem Einkommen richten und alle Versicherten gemeinsam für die Kosten aufkommen) kalkuliert die PKV jeden Vertrag individuell.
Das Ziel des Äquivalenzprinzips ist es, dass die eingezahlten Beiträge langfristig den zu erwartenden Leistungen entsprechen. Deshalb werden in der PKV auch sogenannte Alterungsrückstellungen gebildet. Ein Teil des Beitrags wird angespart, um steigende Gesundheitskosten im Alter auszugleichen und die Beiträge langfristig stabiler zu halten.
Im Rahmen des Antrags stellt der Versicherer daher detaillierte Fragen zum Gesundheitszustand. Abgefragt werden bestehende Erkrankungen, frühere Diagnosen, durchgeführte Behandlungen, Operationen, Krankenhausaufenthalte sowie regelmäßige Medikamenteneinnahmen. Auch psychische Erkrankungen, physiotherapeutische Behandlungen oder wiederkehrende Beschwerden sind relevant. Die Fragen beziehen sich dabei häufig auf unterschiedliche Zeiträume: Bei ambulanten Behandlungen werden meist die letzten drei bis fünf Jahre abgefragt und bei stationären Aufenthalten die letzten fünf bis zehn Jahre.
Diese Angaben sind für den Versicherer entscheidend, um einzuschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit zukünftiger Behandlungskosten ist. Auf dieser Grundlage erfolgt die individuelle Einstufung des Antragstellers.
Welche Ergebnisse sind möglich, sobald die Risikoprüfung durch den Versicherer abgeschlossen ist?
- normale Annahme
- Zuschlag
- Leistungsausschluss
- Ablehnung
Bei einer normalen Annahme wird der Antrag ohne Einschränkungen angenommen. Das bedeutet, dass der Versicherte den gewählten Tarif zu den regulären Beiträgen erhält und keine zusätzlichen Bedingungen gelten. Dieses Ergebnis ist vor allem dann wahrscheinlich, wenn keine oder nur sehr geringe gesundheitliche Risiken vorliegen.
Liegt aus Sicht des Versicherers ein erhöhtes gesundheitliches Risiko vor, kann ein sogenannter Risikozuschlag erhoben werden. Dabei wird ein zusätzlicher Betrag auf den regulären Tarifbeitrag aufgeschlagen. Der Versicherungsschutz bleibt jedoch vollständig erhalten. Der Zuschlag dient dazu, das höhere Risiko für zukünftige Behandlungskosten auszugleichen.
In manchen Fällen bietet der Versicherer den Vertrag nur unter der Bedingung an, dass bestimmte Erkrankungen oder Körperbereiche vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden: Das wird als Leistungsausschluss bezeichnet. Das bedeutet, dass Kosten, die im Zusammenhang mit der ausgeschlossenen Erkrankung entstehen, später nicht übernommen werden. Für alle anderen Leistungen besteht der Versicherungsschutz jedoch wie im Tarif vorgesehen.
Wenn das gesundheitliche Risiko aus Sicht des Versicherers zu hoch ist, kann der Antrag auch vollständig abgelehnt werden. In diesem Fall kommt kein Versicherungsvertrag zustande. Eine Ablehnung kann beispielsweise erfolgen, wenn schwere oder chronische Erkrankungen vorliegen oder wenn bereits absehbar ist, dass hohe Behandlungskosten entstehen könnten.
Wichtig: Anträge bei den PKV-Versicherern nicht selbst stellen!
Wer über einen Wechsel in die private Krankenversicherung nachdenkt, sollte vor einem offiziellen Antrag unbedingt eine sogenannte anonyme Risikovoranfrage durchführen lassen. Wir als spezialisierte PKV-Makler führen das standardmäßig für alle unsere Kunden durch. Dabei werden die relevanten Gesundheitsdaten eines Interessenten bei mehreren Versicherern zur Einschätzung eingereicht – jedoch ohne Nennung von Name, Adresse oder anderen persönlichen Daten. Ziel ist es herauszufinden, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme in die PKV möglich wäre.
Der große Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass keine offizielle Antragstellung erfolgt. Sobald ein regulärer Antrag bei einem Versicherer gestellt wird, muss dieser auch eine formale Entscheidung treffen. Wird der Antrag abgelehnt oder nur unter bestimmten Bedingungen angenommen, kann diese Information in branchenspezifischen Hinweis- und Informationssystemen der Versicherungswirtschaft dokumentiert werden. Andere Versicherer können diese Informationen später unter Umständen einsehen, was zukünftige Anträge erschweren kann.
Eine anonyme Risikovoranfrage vermeidet genau dieses Problem. Da keine persönlichen Daten übermittelt werden, wird die Anfrage nicht als offizieller Antrag registriert. Der Versicherer gibt lediglich eine unverbindliche Einschätzung ab, ob eine Annahme möglich ist und ob beispielsweise Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu erwarten wären.
Übrigens: Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Anfrage gleichzeitig bei mehreren Versicherern gestellt werden kann. Da jeder Versicherer eigene Annahmerichtlinien und Risikobewertungen hat, können die Ergebnisse durchaus unterschiedlich ausfallen. Während ein Anbieter beispielsweise einen Risikozuschlag verlangt, kann ein anderer den Antrag vielleicht ohne Einschränkungen annehmen. Durch die Voranfrage lässt sich also gezielt herausfinden, welcher Versicherer unter den gegebenen gesundheitlichen Voraussetzungen die besten Konditionen bietet.
Reale Beispiele von Gesundheitsfragen
Um einen ersten Eindruck möglicher Abfragen zu erhalten, haben wir eine Liste verschiedener Gesundheitsfragen aus einem Formular für die anonyme Risikovoranfrage erstellt. So kann man vorab einschätzen, welche Abfragen bei den Gesundheitsfragen typischerweise vorgenommen werden.
Gesundheit / Behandlungen:
- Besteht eine Fehlsichtigkeit?
- Fanden in den letzten Jahren Behandlungen bei Ärzten oder anderen Leistungserbringern im Gesundheitswesen statt?
- Fanden in den letzten 5 Jahren ambulante Operationen statt?
- Sind ambulante Behandlungen oder Operationen beabsichtigt oder angeraten?
- Wurden Maßnahmen im Rahmen eines unerfüllten Kinderwunsches durchgeführt?
- Sind Sie behandlungsfrei?
- Sind Sie beschwerdefrei?
- Fanden Aufenthalte im Krankenhaus oder Sanatorium statt?
- Sind solche Aufenthalte beabsichtigt oder angeraten?
Erkrankungen / Diagnosen:
- Bestehen Körperimplantate oder Prothesen?
- Wurde jemals eine HIV-Infektion festgestellt oder ist noch ein Testergebnis offen?
- Wurden Sie in den letzten 10 Jahren wegen einer bösartigen Tumorerkrankung behandelt?
Psychische Gesundheit / Sucht:
- Wurde jemals eine psychotherapeutische Beratung oder Suchtbehandlung angeraten oder durchgeführt bzw. ist eine solche beabsichtigt?
- Haben Sie Alkohol eingenommen?
- Besteht oder bestand jemals eine Abhängigkeit?
Behinderung:
- Besteht eine anerkannte Behinderung?
Zahnstatus:
- Sind Sie in zahnärztlicher Behandlung oder wurde eine solche angeraten?
- Sind Sie in kieferorthopädischer Behandlung oder wurde eine solche angeraten?
- Fanden parodontale Maßnahmen statt oder sind solche angeraten? Besteht eine Zahnbetterkrankung?
- Besteht eine Zahnfehlstellung (auch Kieferanomalien) oder wird eine Aufbiss- oder Knirscherschiene getragen?
- Wurde eine CMD (craniomandibuläre Dysfunktion) festgestellt?
- Wie viele Zähne wurden ersetzt bzw. überkront?
- Wann erfolgte der Zahnersatz bzw. die Überkronung?
- Haben Sie fehlende Zähne (Weisheitszähne zählen nicht)?
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Generell sind folgende Themenbereiche besonders relevant
Zu den besonders relevanten Bereichen gehören Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems. Dazu zählen beispielsweise Bluthochdruck, ein bereits erlittener Schlaganfall oder Erkrankungen der Herzkranzgefäße. Solche Krankheiten können langfristige Behandlungen oder ein erhöhtes Risiko für weitere gesundheitliche Komplikationen bedeuten und werden deshalb bei der Risikobewertung besonders genau betrachtet.
Auch Erkrankungen der Atmungsorgane sind für die Gesundheitsprüfung von Bedeutung. Hierzu gehören unter anderem Lungenentzündungen, chronische Bronchitis oder Asthma. Da diese Krankheiten die Lungenfunktion beeinträchtigen können und teilweise zu wiederkehrenden Beschwerden führen, werden sie von Versicherern ebenfalls genau erfasst. Ähnliches gilt für Erkrankungen der Verdauungsorgane. Probleme mit Magen, Darm, Galle, Bauchspeicheldrüse oder Leber können auf chronische Erkrankungen oder langfristige Behandlungsbedarfe hinweisen und sind daher ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Bewertung.
Darüber hinaus spielen Erkrankungen der Harn- und Geschlechtsorgane eine Rolle. Dazu zählen beispielsweise Erkrankungen der Nieren oder der Blase sowie Beschwerden im Unterleib, Erkrankungen der Brust oder Geschlechtskrankheiten. Auch Stoffwechselerkrankungen sind ein wichtiger Prüfpunkt. Besonders relevant sind hier Diabetes, stark erhöhte Cholesterinwerte oder Erkrankungen der Schilddrüse, da diese häufig langfristige Therapien und regelmäßige medizinische Kontrollen erfordern.
Ein weiterer Bereich betrifft Bluterkrankungen, etwa die Bluterkrankheit (Hämophilie) oder eine Eisenmangelanämie. Ebenso werden Erkrankungen der Psyche, des Gehirns und des Nervensystems berücksichtigt. Dazu gehören zum Beispiel Depressionen, Suizidalität, Essstörungen wie Bulimie, neurologische Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder auch wiederkehrende Migräne. Solche Erkrankungen können sowohl die Lebensqualität als auch die langfristige Behandlungsintensität beeinflussen und sind daher für Versicherer besonders relevant.
Auch entzündliche Gelenks- und Bindegewebserkrankungen werden bei der Gesundheitsprüfung berücksichtigt. Beispiele hierfür sind Gelenkrheumatismus, chronische Arthritis oder Morbus Bechterew. Diese Erkrankungen verlaufen häufig chronisch und können langfristige medizinische Betreuung erforderlich machen. Darüber hinaus spielen Infektionskrankheiten eine Rolle, etwa Tuberkulose, Malaria, HIV oder auch eine Corona-Infektion, insbesondere wenn sie schwer verlaufen ist oder langfristige Folgen hinterlassen hat.
Ein besonders wichtiger Punkt sind außerdem Krebserkrankungen. Da sie häufig mit intensiven und langfristigen Behandlungen verbunden sind, werden sie von Versicherungen sehr genau geprüft. Zusätzlich fragen Versicherer nach Krankenhausaufenthalten der letzten zehn Jahre sowie nach bereits geplanten stationären Behandlungen. Diese Informationen geben Aufschluss über frühere schwerere Erkrankungen oder medizinische Eingriffe und helfen den Versicherern dabei, das individuelle Gesundheitsrisiko besser einzuschätzen.
Weniger relevant sind meist die folgenden Bereiche
Bei der Gesundheitsprüfung für die private Krankenversicherung müssen zwar viele Angaben zum eigenen Gesundheitszustand gemacht werden, jedoch sind nicht alle Erkrankungen oder medizinischen Ereignisse gleichermaßen relevant für die Risikobewertung. Es gibt eine Reihe von Beschwerden und Behandlungen, die in der Regel als weniger risikorelevant gelten, insbesondere wenn sie vollständig ausgeheilt sind und keine langfristigen Folgen hinterlassen haben.
Dazu gehören zum Beispiel Erkältungskrankheiten, die folgenlos ausgeheilt sind. Typische Beispiele sind Schnupfen, Hals- oder Nebenhöhlenentzündungen, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündungen sowie ein grippaler Infekt. Solche Erkrankungen treten häufig auf, verlaufen meist kurzfristig und führen in der Regel nicht zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. Deshalb haben sie normalerweise keinen großen Einfluss auf die Einschätzung des gesundheitlichen Risikos.
Auch Magen-, Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausgeheilt sind, gelten meist als wenig relevant. Diese Infektionen kommen relativ häufig vor und können in den meisten Fällen gut behandelt werden. Solange keine chronischen Beschwerden oder wiederkehrenden schweren Verläufe vorliegen, spielen sie bei der Risikoprüfung üblicherweise nur eine untergeordnete Rolle.
Ebenso zählen Vorsorgeuntersuchungen, bei denen keine Erkrankung festgestellt wurde, zu den weniger relevanten Angaben. Dazu gehören beispielsweise Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen oder gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen. Solche Untersuchungen dienen der frühzeitigen Erkennung möglicher Krankheiten und sind ein normaler Bestandteil der Gesundheitsvorsorge. Wenn dabei keine Auffälligkeiten festgestellt wurden, ergeben sich daraus in der Regel keine negativen Auswirkungen auf die Bewertung durch die Versicherung.
Auch Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt werden üblicherweise nicht als risikorelevant eingestuft. Regelmäßige Zahnarztbesuche zur Kontrolle oder zur professionellen Zahnreinigung gehören zur allgemeinen Gesundheitsvorsorge und sind ein übliches Verhalten, das keine Hinweise auf ein erhöhtes Krankheitsrisiko liefert.
Darüber hinaus gelten Schwangerschaft oder Geburt grundsätzlich nicht als Erkrankungen. Sie stellen natürliche Lebensereignisse dar und werden daher in der Regel nicht als gesundheitliches Risiko bewertet, sofern keine schwerwiegenden Komplikationen aufgetreten sind.
In manchen Fällen zählen auch Sportverletzungen, die ohne Folgen ausgeheilt sind, zu den weniger relevanten Punkten. Dazu gehören beispielsweise Verstauchungen, Prellungen oder kleinere Bänderverletzungen, sofern sie vollständig verheilt sind und keine dauerhaften Einschränkungen zurückgeblieben sind.
Ähnlich verhält es sich mit Pilzerkrankungen wie Fußpilz oder Nagelpilz, wobei hier der konkrete Einzelfall eine Rolle spielt. Solche Erkrankungen sind relativ verbreitet und meist gut behandelbar. Wenn sie einmalig auftreten und erfolgreich behandelt wurden, haben sie normalerweise keine größere Bedeutung für die Gesundheitsprüfung.
Auch bestimmte Operationen, etwa am Blinddarm, an den Mandeln oder an der Nasenscheidewand, gelten häufig als weniger relevant, sofern sie ohne Komplikationen verlaufen sind und keine dauerhaften gesundheitlichen Folgen bestehen. Solche Eingriffe sind medizinisch relativ verbreitet und führen in den meisten Fällen nicht zu langfristigen Risiken.
Unterschiedliche Abfragezeiträume bei den Gesundheitsfragen
Nicht jede Erkrankung wird automatisch als großes Risiko eingestuft. Manche Beschwerden gelten nach einigen Jahren ohne Behandlung als ausgeheilt oder medizinisch unproblematisch, während andere Diagnosen auch langfristig eine Rolle für die Risikoprüfung spielen können.
Dabei unterscheiden sich die Abfragezeiträume der Versicherer teilweise deutlich!
Einige Gesellschaften fragen ambulante Behandlungen nur für die letzten drei Jahre ab, andere für fünf Jahre. Bei stationären Aufenthalten oder psychotherapeutischen Behandlungen können sogar Zeiträume von bis zu zehn Jahren relevant sein. Dadurch kann es passieren, dass eine frühere Erkrankung bei einem Versicherer gar nicht mehr angegeben werden muss, während sie bei einem anderen Anbieter noch vollständig in die Risikoprüfung einfließt.
Auch die medizinische Bewertung einzelner Diagnosen ist nicht bei jedem Versicherer identisch. Während eine bestimmte Erkrankung bei einem Anbieter möglicherweise als ausgeheilt und damit unproblematisch gilt, kann ein anderer Versicherer dafür einen Risikozuschlag verlangen oder weitere Unterlagen anfordern. Genau deshalb können sich die Annahmebedingungen von Gesellschaft zu Gesellschaft erheblich unterscheiden.
Hier kommt wieder die anonyme Risikovoranfrage ins Spiel. Dabei werden die relevanten Gesundheitsangaben ohne persönliche Daten bei mehreren Versicherern eingereicht, um vorab eine Einschätzung zu erhalten. Wir als spezialisierte PKV-Makler kennen die unterschiedlichen Annahmerichtlinien der Versicherer und wissen aus Erfahrung, welche Gesellschaften bei bestimmten Vorerkrankungen eher flexibel entscheiden und welche strenger prüfen.
Für Interessierte bedeutet das einen entscheidenden Vorteil: Statt auf gut Glück einzelne Anträge zu stellen, wird im Vorfeld strategisch geprüft, welcher Versicherer unter den individuellen gesundheitlichen Voraussetzungen die besten Chancen und Konditionen bietet. Eine professionelle, anonyme Risikovoranfrage erhöht damit nicht nur die Erfolgsaussichten, sondern hilft auch dabei, unnötige Ablehnungen zu vermeiden.
Gesundheitsprüfung bei der PKV: Was passiert intern beim Versicherer?
Nachdem ein Antrag auf eine private Krankenversicherung gestellt wurde, beginnt beim Versicherer ein zentraler Prozess: die sogenannte Risikoprüfung oder Gesundheitsprüfung. In dieser Phase bewertet der Versicherer die im Antrag gemachten Gesundheitsangaben, um das individuelle Risiko des Antragstellers einzuschätzen und eine Entscheidung über die Annahme des Vertrags zu treffen.
Hier eine Checkliste für den typischen Ablauf der Gesundheitsprüfung:
1. Formale Prüfung des Antrags: Der Versicherer prüft zunächst, ob alle Gesundheitsfragen vollständig beantwortet wurden und ob die Angaben plausibel sind.
2. Medizinische Risikobewertung: Risikoprüfer bewerten die angegebenen Diagnosen, Behandlungen und Medikamente anhand interner Richtlinien und medizinischer Erfahrungswerte.
3. Einordnung der Vorerkrankungen: Erkrankungen werden danach bewertet, ob sie als geringes Risiko, ausgeheilt oder als relevantes gesundheitliches Risiko gelten.
4. Anforderung weiterer Unterlagen (falls nötig): Bei unklaren Angaben können Arztberichte, Befunde oder zusätzliche Informationen angefordert werden.
5. Entscheidung über die Annahme: Am Ende legt der Versicherer fest, ob der Antrag normal angenommen wird, ein Risikozuschlag erhoben wird, ein Leistungsausschluss gilt oder der Antrag abgelehnt wird.
6. Beitragsberechnung: Der endgültige Beitrag wird auf Basis von Alter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif kalkuliert.
Der Prozess startet mit der formalen Prüfung des Antrags. Zunächst wird kontrolliert, ob alle Gesundheitsfragen vollständig beantwortet wurden und ob die Angaben plausibel erscheinen. Dazu gehört auch, dass der Versicherer prüft, ob alle relevanten Zeiträume berücksichtigt wurden und ob medizinische Begriffe oder Diagnosen nachvollziehbar sind. Falls Informationen fehlen oder unklar sind, kann der Versicherer zusätzliche Angaben anfordern.
Im nächsten Schritt erfolgt die medizinische Risikobewertung. Hier kommen speziell geschulte Risikoprüfer oder medizinische Gutachter zum Einsatz. Sie analysieren die angegebenen Diagnosen, Beschwerden, Behandlungen und Medikamente. Ziel ist es, einzuschätzen, ob aus den Angaben ein erhöhtes Risiko für zukünftige Behandlungskosten entstehen könnte. Dabei greifen Versicherer häufig auf interne Richtlinien, statistische Daten sowie medizinische Erfahrungswerte zurück.
Ein wichtiger Bestandteil dieser Bewertung ist die Einordnung der Erkrankungen nach Risiko. Nicht jede Diagnose hat die gleiche Bedeutung für die Risikoprüfung. Kurzzeitige oder vollständig ausgeheilte Erkrankungen spielen oft nur eine geringe Rolle. Chronische Erkrankungen, wiederkehrende Beschwerden oder Diagnosen mit erhöhtem Kostenrisiko werden hingegen genauer geprüft. Auch Faktoren wie der Verlauf einer Krankheit, die Dauer der Behandlung oder aktuelle Beschwerdefreiheit können eine wichtige Rolle spielen.
In vielen Fällen fordert der Versicherer zusätzlich medizinische Unterlagen an. Dazu können beispielsweise Arztberichte, Krankenhausentlassungsberichte oder Befunde gehören. Manchmal wird auch ein sogenannter ärztlicher Bericht (Attestbericht) beim behandelnden Arzt eingeholt. Dadurch erhält der Versicherer eine genauere Einschätzung über den Gesundheitszustand und den Verlauf bestimmter Erkrankungen.
Parallel dazu wird auch geprüft, ob der Antragsteller bereits bei anderen Versicherern Anträge gestellt oder Ablehnungen erhalten hat. Solche Informationen können über branchenspezifische Hinweis- und Informationssysteme erfasst sein. Ziel ist es, Risiken besser einschätzen und mögliche Unstimmigkeiten erkennen zu können.
Nachdem alle relevanten Informationen gesammelt und bewertet wurden, erstellt der Risikoprüfer eine Risikoeinstufung. Diese Einstufung bildet die Grundlage für die Entscheidung über die Annahme des Antrags. Dabei wird festgelegt, ob der Antrag zu normalen Konditionen angenommen werden kann oder ob beispielsweise ein Risikozuschlag erforderlich ist. In manchen Fällen werden auch Leistungsausschlüsse vorgeschlagen oder der Antrag wird vollständig abgelehnt.
Ein weiterer Aspekt der internen Prüfung betrifft die Beitragskalkulation. Basierend auf Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl wird berechnet, welcher Beitrag notwendig ist, um das individuelle Risiko langfristig abzudecken. Dabei fließen versicherungsmathematische Modelle und statistische Erfahrungswerte ein. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Beiträge die zu erwartenden Leistungen über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg finanzieren können.
Die gesamte Gesundheitsprüfung kann je nach Komplexität unterschiedlich lange dauern. Bei einfachen Fällen mit wenigen oder unauffälligen Gesundheitsangaben erfolgt die Entscheidung oft innerhalb weniger Tage. Wenn umfangreiche Vorerkrankungen vorliegen oder zusätzliche medizinische Unterlagen angefordert werden müssen, kann sich der Prozess jedoch über mehrere Wochen erstrecken.
Für Antragsteller bedeutet dieser Prozess vor allem eines: Transparenz und Vollständigkeit sind entscheidend. Je genauer und nachvollziehbarer die Gesundheitsangaben sind, desto reibungsloser kann die Risikoprüfung erfolgen.
Unklare oder unvollständige Angaben führen häufig zu Rückfragen und können den gesamten Entscheidungsprozess verzögern.
Gibt es eine private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung?
Die kurze Antwort lautet: Nein. Eine vollwertige private Krankenversicherung ist grundsätzlich nicht ohne Gesundheitsprüfung möglich. Da die Beiträge in der PKV individuell nach dem Risiko kalkuliert werden, ist die Einschätzung des Gesundheitszustands ein zentraler Bestandteil des Aufnahmeprozesses. Versicherer müssen vor Vertragsabschluss prüfen, welche gesundheitlichen Risiken bestehen, um Beiträge und Leistungen entsprechend kalkulieren zu können.
Aus diesem Grund gehören Gesundheitsfragen immer zum Antrag auf eine private Krankenversicherung. Sie bilden die Grundlage für die Risikoprüfung und entscheiden darüber, ob ein Antrag normal angenommen wird, ob ein Risikozuschlag erhoben wird oder ob bestimmte Leistungen ausgeschlossen werden müssen.
Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, bei denen die Gesundheitsprüfung stark vereinfacht oder in Einzelfällen sogar ganz entfällt. Das betrifft in der Regel private Zusatzversicherungen, etwa Zahnzusatz-, Krankenhaus- oder Pflegezusatzversicherungen. Manche Tarife arbeiten hier mit wenigen vereinfachten Gesundheitsfragen oder mit sogenannten Wartezeiten, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können.
Eine weitere Sonderregelung kann im Rahmen sogenannter Öffnungsaktionen gelten. Dabei verpflichten sich private Krankenversicherer in bestimmten Situationen, Personen aufzunehmen, die sonst möglicherweise Schwierigkeiten hätten, eine PKV zu erhalten. Ein bekanntes Beispiel ist die Öffnungsaktion für Beamte auf Probe oder Lebenszeit. Hier dürfen Versicherer zwar Risikozuschläge erheben, diese sind jedoch gesetzlich begrenzt, und eine Ablehnung ist in der Regel nicht möglich. Eine Gesundheitsprüfung findet aber auch in diesen Fällen weiterhin statt.
Für die klassische private Vollversicherung gilt daher eindeutig: Ohne Gesundheitsprüfung ist ein Abschluss nicht möglich.
Gerade deshalb ist es umso wichtiger, die Gesundheitsangaben sorgfältig vorzubereiten und im Vorfeld eine anonyme Risikovoranfrage durchzuführen.
Zum Abschluss: Wichtige Tipps bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen
Die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist einer der wichtigsten Schritte beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Viele Antragsteller unterschätzen jedoch, wie entscheidend vollständige und präzise Angaben für die spätere Vertragsentscheidung sind. Mit den folgenden Tipps lässt sich die Beantwortung der Gesundheitsfragen deutlich sicherer und strukturierter angehen.
1. Gesundheitsfragen immer vollständig und ehrlich beantworten
Die wichtigste Regel bei der Antragstellung lautet: Alle Gesundheitsfragen müssen wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden. Versicherer verlassen sich bei der Risikoprüfung auf die Angaben im Antrag. Werden Erkrankungen, Behandlungen oder Diagnosen verschwiegen, kann das später erhebliche Konsequenzen haben.
2. Gesundheitsunterlagen im Vorfeld zusammentragen
Viele Antragsteller wissen gar nicht mehr genau, welche Diagnosen in den letzten Jahren gestellt wurden. Deshalb ist es sinnvoll, vor der Beantwortung der Gesundheitsfragen die eigene Krankenakte einzusehen.
Hilfreiche Quellen sind zum Beispiel:
- Patientenakte beim Hausarzt
- Behandlungsberichte von Fachärzten
- Krankenhausentlassungsberichte
- Medikamentenübersichten
- Abrechnungsdaten der gesetzlichen Krankenkasse
Diese Unterlagen helfen dabei, Angaben korrekt und vollständig zu machen und Missverständnisse zu vermeiden.
3. Genau auf die abgefragten Zeiträume achten
Bei den Gesundheitsfragen kommt es immer auf die genau definierten Zeiträume an. Beispiel: Manche Versicherer fragen ambulante Behandlungen der letzten 3 Jahre, andere 5 Jahre ab.
Es sollten daher nur die Ereignisse angegeben werden, die tatsächlich in den abgefragten Zeitraum fallen. Gleichzeitig dürfen relevante Behandlungen innerhalb dieses Zeitraums keinesfalls vergessen werden.
4. Diagnosen korrekt wiedergeben – nicht interpretieren
Viele Menschen beschreiben ihre Beschwerden aus Erinnerung oder formulieren sie selbst. Für Versicherer ist jedoch entscheidend, welche Diagnose der Arzt tatsächlich gestellt hat.
Deshalb sollten möglichst die offiziellen Diagnosen aus Arztberichten oder Befunden verwendet werden, statt eigene Vermutungen zu formulieren.
5. Auch scheinbar kleine Behandlungen berücksichtigen
Nicht nur schwere Erkrankungen sind relevant. Auch Dinge wie:
- Physiotherapie
- psychologische Beratung
- wiederkehrende Beschwerden
- regelmäßige Medikamenteneinnahme
können Teil der Gesundheitsfragen sein. Deshalb sollten alle abgefragten Behandlungen berücksichtigt werden, auch wenn sie aus persönlicher Sicht unbedeutend erscheinen.
6. Bei Unsicherheiten lieber nachfragen
Wenn unklar ist, ob eine bestimmte Behandlung oder Diagnose angegeben werden muss, gilt: Im Zweifel lieber vorab mit einem Spezialisten klären.
Ein spezialisierter PKV-Makler kann dabei helfen, Gesundheitsangaben korrekt aufzubereiten und unnötige Risiken bei der Antragstellung zu vermeiden.
7. Keine vorschnellen Anträge stellen
Ein häufiger Fehler besteht darin, eigenständig mehrere PKV-Anträge zu stellen, ohne vorher eine Risikoeinschätzung einzuholen. Wird ein Antrag abgelehnt oder nur eingeschränkt angenommen, kann diese Information in branchenspezifischen Hinweis- und Informationssystemen gespeichert werden.
Deshalb empfiehlt sich immer zuerst eine anonyme Risikovoranfrage, um die Annahmechancen und mögliche Zuschläge im Vorfeld zu prüfen.
8. Gesundheitsangaben gut dokumentieren
Es ist sinnvoll, eine Kopie der Gesundheitsangaben aufzubewahren, die im Antrag gemacht wurden. So lässt sich später nachvollziehen, welche Informationen dem Versicherer tatsächlich übermittelt wurden.
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