Egal, ob es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung geht oder ob eine Erkrankung aufgetreten ist. Viele Interessierte haben Informationsbedarf bei den folgenden Fragen:
- Wie läuft die Feststellung einer Berufsunfähigkeit ab?
- Welche Schritte müssen durchlaufen werden? Wie sieht dieser Prozess in der Praxis aus?
- Wer prüft was? Wann ist man “offiziell” berufsunfähig? Und wann zahlt die Versicherung?
Wir möchten Ihnen aus der Praxis berichten und zeigen Ihnen den gesamten Prozess von der Erkrankung bis zur Auszahlung der BU-Rente.
Das Wichtigste in Kürze:
Wie wird Berufsunfähigkeit festgestellt? Eine Berufsunfähigkeit wird im Regelfall von Ihrem behandelnden Arzt per Attest festgestellt. Anschließend wird dieser Nachweis von einem Gutachter der Versicherungsgesellschaft geprüft und entweder bestätigt oder angefochten.
Die einzelnen Prozessschritte sind im Folgenden aufgelistet.
So wird Berufsunfähigkeit festgestellt:
- Phase 1: Erkrankung
- Phase 2: Arzt bestätigt die Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit
- Phase 3: BU-Antrag / Fragebogen der Versicherung
- Phase 4: Erste Prüfung durch die Versicherung
- Phase 5: Zweite Prüfung durch die Versicherung
- Phase 6: Gutachten durch die Versicherung
- Phase 7: Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Diese einzelnen Phasen möchten wir Ihnen erklären und gehen dabei auf unsere Erfahrungen aus der Praxis ein. Damit wir Ihnen zeigen können, worauf besonders zu achten ist!
Vorsicht bei “Selbstversuchen”: Wir stellen auf unserer Website ausführliche Informationen bereit, um unsere Kunden bestmöglich aufzuklären. Lassen Sie sich davon bitte nicht dazu verführen, Ihre Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.
Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns als Experten beraten und sichern Sie sich einen kostenlosen Beratungstermin – online oder offline. Auch ein Abschluss hat keine Mehrkosten für Sie!
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Nun möchten wir Ihnen die einzelnen Phasen bei der Feststellung einer BU aufzeigen.
Phase 1: Erkrankung
Während einige Erkrankungen sehr häufig eine Berufsunfähigkeit zur Folge haben, gibt es auch Erkrankungen, aufgrund derer eine Berufsunfähigkeit eher selten vorkommt.
Um eine Berufsunfähigkeit feststellen zu können, hat jede Erkrankung jedoch eines gemeinsam:
Die Erkrankung muss einen direkten Einfluss auf Ihre Erwerbstätigkeit haben. Ist diese Grundvoraussetzung nicht gegeben, haben die Folgen der Erkrankung nichts mit dem Begriff “Berufsunfähigkeit” zu tun.
Wichtig zu unterscheiden ist dabei zwischen den Begrifflichkeiten “Arbeitsunfähigkeit” und “Berufsunfähigkeit”.
Man spricht von Arbeitsunfähigkeit, wenn die Aussicht besteht, dass die Arbeitskraft vollständig wiederhergestellt werden kann. Während der Genesungsphase bei Arbeitsunfähigkeit erhalten gesetzlich Versicherte sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung und anschließend Krankengeld.
Bei einer Berufsunfähigkeit hingegen zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Versicherte dauerhaft nicht in der Lage dazu ist, seinen Job auszuführen.
Tipp aus der Praxis: Da man nicht automatisch als berufsunfähig gilt, wenn man sechs Monate lang arbeitsunfähig ist, kann sich die sog. Arbeitsunfähigkeitsklausel lohnen: Bei einem komplizierten Bänderriss zum Beispiel ist eine vollständige Genesung häufig bereits von Beginn an absehbar. Eine Berufsunfähigkeit würde demnach nicht bestehen, sodass die AU-Klausel greifen muss, damit man trotzdem Geld erhält – natürlich nur, sofern diese Klausel im Vertrag enthalten ist.
Nach der Erkrankung selbst erfolgt der Arztbesuch, bei dem der Arzt diese Erkrankung offiziell feststellt.
Phase 2: Arzt bestätigt die Arbeitsunfähigkeit / Berufsunfähigkeit
Ihr behandelnder Arzt wird die Erkrankung bei Ihnen feststellen und Ihnen nach seiner individuellen Einschätzung ein Attest ausstellen: Dieses Attest bescheinigt häufig zunächst “nur” die Arbeitsunfähigkeit.
Wenn der Arzt darüber hinaus eine Berufsunfähigkeit bzw. eine “dauerhafte Arbeitsunfähigkeit” bei Ihnen feststellt, wird auch diese Diagnose per Attest bescheinigt.
Das dient als Grundlage dafür, dass der nächste Schritt eingeleitet werden kann: Die Versicherung zu informieren.
Phase 3: BU-Antrag / Fragebogen der Versicherung
Jetzt, wo die Berufsunfähigkeit von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt worden ist, müssen Sie sich an die Versicherung wenden.
Denn diese sollte so zeitnah wie möglich davon erfahren, dass bei Ihnen eine Berufsunfähigkeit festgestellt worden ist und sie diese Feststellung nicht nur vom behandelnden Arzt, sondern auch vom Versicherer bestätigt haben möchten.
Denn diese BU-Feststellung ist schließlich Voraussetzung dafür, dass Sie die BU-Rente erhalten.
Der Versicherungsnehmer ist dem Versicherungsgeber im ersten Schritt gegenüber in der Beweispflicht.
Das bedeutet für Sie, dass Sie einen Antrag auf Zahlung der BU-Rente beim Versicherer stellen müssen.
Folgende Unterlagen senden Sie an den Versicherer:
- Antrag auf BU-Rente.
- BU Fragebogen des Versicherers: Informationen, aus welchem Grund Sie berufsunfähig sind. Das bedeutet: Wieso sie Ihre letzte Tätigkeit aufgrund Ihrer Erkrankung nicht mehr ausführen können.
- Medizinische Unterlagen: z.B. von Hausarzt und Facharzt.
- Ggfs. einige Anlagen.
Je plausibler und je überzeugender Ihr Antrag und Ihre Unterlagen sind, desto höher sind Ihre Chancen auf Erfolg.
Doch Vorsicht: Beim Stellen des BU-Antrags sollten keine Fehler passieren – Fehler beim BU-Antrag sind vermeidbar und können im schlimmsten Fall der Grund dafür sein, dass Ihre Berufsunfähigkeit nicht anerkannt wird.
Unser Rat: Wenden Sie sich beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung an einen kompetenten Versicherungsmakler, der Sie auch im Leistungsfall begleitet und betreut. Kontaktieren Sie uns hier!
Hinweis: Wenn Sie nicht von uns als Makler betreut werden, können wir Sie im Leistungsfall leider nicht unterstützen. Unsere Bestandskunden begleiten wir aber sehr gerne im Leistungsfall.
Übrigens: Wir stellen allen von uns betreuten Kunden eine umfassende und kostenlose Hilfestellung für den Leistungsantrag zur Verfügung, sobald diese benötigt wird.
Phase 4: Erste Prüfung durch die Versicherung
Nachdem Ihre Unterlagen (Antrag, Fragebogen, medizinische Unterlagen, …) die Versicherung erreicht haben, wir sich ein Sachbearbeiter Ihre Unterlagen ansehen.
Folgendes wird bei der Versicherungsgesellschaft geprüft:
- Sind die Auskünfte und Unterlagen vollständig? Sind sie plausibel?
- Alter des Vertrags wird geprüft, um ggfs. eine Prüfung einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht vvA einzuleiten.
- Vertrag <10 Jahre: Prüfung der vorvertraglichen Anzeigepflicht.
Vertrag >10 Jahre: Hier wird nur weiter geprüft, falls eine Falschbeantwortung der Gesundheitsfragen beim damaligen Vertragsabschluss vermutet wird.
Je nachdem, wie sauber und detailliert alles ausgeführt wird, werden die Unterlagen entweder “durchgewinkt” oder es werden Nachforderungen gestellt, sodass Sie zum Beispiel weiterführende Angaben machen müssen oder weitere Dokumente vom Hausarzt oder Facharzt nachliefern müssen.
Mögliche Ergebnisse der ersten Prüfung:
- Feststellung der Berufsunfähigkeit (Anerkenntnis).
- Einstieg in die zweite Prüfung.
- Ablehnung.
Phase 5: Zweite Prüfung durch die Versicherung
Ihr Fall wird detaillierter geprüft.
Das ist einerseits gut, da Ihr Antrag somit als grundsätzlich plausibel gilt. Andererseits ist es in dieser Phase noch nicht “geschafft”, da ein paar weitere Schritte durchlaufen werden müssen.
In dieser Phase können weitere medizinische Unterlagen angefordert werden. Das können zum Beispiel Arztberichte oder andere Unterlagen sein.
Je nach Fall kann diese Phase einige Zeit in Anspruch nehmen oder aber auch direkt übersprungen werden. Das ist sehr variabel und stark fallabhängig.
Mögliche Ergebnisse der zweiten Prüfung:
- Feststellung der Berufsunfähigkeit (Anerkenntnis).
- Einstieg in tiefere Prüfung (=Gutachten).
- Ablehnung.
Phase 6: Gutachten durch die Versicherung
In den vorherigen Phasen entscheidet der Versicherer, ob er ein Gutachten erstellen lassen möchte: Ein Gutachten bedeutet für den Versicherer einerseits Kosten, andererseits aber auch die Möglichkeit nachzuweisen, dass gar keine Berufsunfähigkeit vorliegt.
Dass diese Phase erreicht wurde, ist ein gutes Zeichen!
Denn wenn die Versicherung berechtige Zweifel an der Feststellung der Berufsunfähigkeit hätte, käme eine Information der Versicherung mit einer Aufforderung wie “Der Nachweis für Berufsunfähigkeit ist nicht erbracht. Wir bitten Sie, für Nachweis zu sorgen.”
Ein Gutachten / Begutachtung zur Feststellung der Berufsunfähigkeit ist keine Seltenheit!
Für die erkrankte Person ist ein Gutachten nicht unbedingt angenehm – immerhin müssen Zeit und Energie aufgewendet werden. Zusätzlich kann ein Gutachten nervenaufreibend sein. Und die Nerven sind vermutlich ohnehin strapaziert.
Trotzdem muss der Versicherer sichergehen, dass tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Wenn die Berufsunfähigkeit dagegen “glasklar” ist, wird ggfs. gar kein Gutachten erstellt.
Ein paar Hinweise zum Gutachten:
- Der Gutachter wird durch die Versicherung bestellt.
- Möchte der Versicherungsnehmer einen anderen Gutachter bestellt haben, kann er dies bei der Versicherung anfragen – die Entscheidung liegt im Ermessen der Versicherung.
Mögliche Ergebnisse des Gutachtens:
- Feststellung der Berufsunfähigkeit (Anerkenntnis).
- Ablehnung.
Phase 7: Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente
Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente (zunächst) abgelehnt? Das ist nicht immer ein Problem. Da das Gutachten auf Nachfrage hin offengelegt werden muss, lassen sich häufig Ansatzpunkte finden, mit denen Sie für Ihr Recht kämpfen können.
In allen anderen Fällen, in denen die Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt wird, gilt:
Es wird entweder eine zeitlich befristete oder eine dauerhafte Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente festgesetzt.
Übrigens: Nicht in allen Fällen muss jede der genannten Phasen zur Feststellung der Berufsunfähigkeit durchlaufen werden. Es gibt in der Praxis auch viele eindeutige Fälle, bei denen der Prozess deutlich kürzer ausfällt.
Kontaktieren Sie uns!
Als Versicherungsmakler mit jahrelanger Erfahrung möchten wir Sie gerne unterstützen – damit Sie bei der Wahl und Ausgestaltung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Fehler machen.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!