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Was sind eigentlich Beihilfeergänzungstarife?

    Beim Blick auf das Tarifangebot für die Private Krankenversicherung (PKV) fallen vielen Interessenten der sogenannte Beihilfeergänzungstarif auf, dessen Bedeutung nicht immer klar ist. Diese spezielle Tarifvariante richtet sich ausschließlich an Beamte und hilft diesen dabei, den Zuschuss ihres Dienstherren zu diversen Behandlungskosten um private Versicherungsleistungen zu ergänzen.

    Beihilfeergänzungstarife – sinnvoll für Beamte

    Anders als Angestellte unterliegen Beamte nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht, so dass sie freiwillig zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Absicherung wählen können. Kommt es zu einer medizinischen Behandlung, werden die Kosten nur teilweise durch den öffentlichen Dienstherren übernommen. Die Höhe der Kostenübernahme ist gesetzlich geregelt und wird prozentual angerechnet, eine Finanzierungslücke bleibt hierbei fast immer für den Betroffenen offen.

    Sofern sich ein Beamter gegen die gesetzliche Krankenkasse und für die private Absicherung entscheidet, ist er beihilfeberechtigt. Durch den Abschluss eines speziellen Ergänzungstarifs gibt er die verbleibenden Kosten für Behandlungen, Medikamente & Co. an die Versicherung weiter.

    Doch Achtung: Beihilfetarif ist nicht gleich Beihilfetarif, jeder Versicherer hat seine eigenen Produkte und deckt zusammen mit dem Dienstherren nicht immer 100 % der entstehenden Kosten. Leistungsunterschiede aufgrund abweichender Beihilfeverordnungen sind deshalb vor dem Vertragsabschluss dringend zu überprüfen.

    Für gute Beamtentarife Beratung vom Spezialisten einholen

    Wie beim Abschluss eines Volltarifs der PKV für Selbstständige oder Angestellte ist ein Tarif- und Leistungsvergleich nicht nur wegen der Beihilferegelung für Beamte sinnvoll. Unabhängige Versicherungsmakler der Vumak GmbH sind in diesem Fachgebiet absolute Spezialisten, die Sie gerne kompetent und individuell beraten. Sprechen Sie uns einfach an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin rund um die Beamtenabsicherung – gerne online und somit vollkommen ortsunabhängig!

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