Die Unterschiede und Besonderheiten bei Versicherungen für Beamte
Diese 3 Versicherungen sollte ein Beamter auf jeden Fall haben
Der Sinn einer Diensthalftpflichtversicherung für Beamte
Gerade Lehrer oder auch Polizisten sind beruflich einem erhöhten Gefahrenpotenzial ausgesetzt. Passiert z. B. während eines Klassenausflugs einem Schüler ein Unfall, so sieht sich ein Lehrer sehr schnell mit dem Vorwurf der Vernachlässigung der Aufsichtspflicht konfrontiert. Aber auch ein Verwaltungsangestellter kann durch eine falsche Entscheidung einen hohen finanziellen Schaden verursachen. Bei beruflich entstandenen Schadensfällen hilft die private Haftpflichtversicherung zur Kostendeckung nicht weiter. Aus diesem Grund ist für diese Berufsgruppen eine Diensthaftpflichtversicherung auf jeden Fall empfehlenswert, zumal sie nicht viel kostet.
Die meisten Beamten haben eine private Krankenversicherung
Bei nichtverbeamteten Arbeitnehmern beteiligt sich der Arbeitgeber zur Hälfte an den Krankenversicherungskosten. Das ist bei Beamten anders. Denn das Beamtenrecht kennt keinen Arbeitgeberanteil. Stattdessen erhalten Beamte von ihrem Dienstherrn die sogenannte Beihilfe. Das bedeutet, der Dienstherr beteiligt sich mit einem gewissen Prozentsatz an den entstandenen Krankheitskosten.
Die Höhe der Beihilfe unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland und hängt auch von dem Familienstand des jeweiligen Beamten ab. Normaler Weise liegt sie zwischen 50 und 80 Prozent. Die Beihilfe wird in der Regel auch den Ehepartnern und Kindern des Beamten gewährt. Um die übrigen 50 – 20 Prozente abzudenken, muss der Beamte eine sogenannte Restkostenversicherung abschließen.
Die meisten Beamten entscheiden sich dabei für eine private Krankenabsicherung. Denn zum einen entfällt der Anspruch auf Beihilfe beim Eintritt in die gesetzlichen Krankenversicherung. Zum andern bieten viele Versicherungsgesellschaften spezielle Beamtentarife an. Diese nehmen Beamte ohne Einschränkung auf und sind für diese besonders günstig. So profitieren Beamten von den besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung zu einem attraktiven Preis.
Ausnahme: Aktive Soldaten oder Polizisten erhalten von ihrem Dienstherren statt einer Beihilfe eine Heilfürsorge. Damit sind sie im Krankheitsfall bis zu 100 Prozent abgesichert. Mit Familieanhang benötigen sie trotzdem zusätzlich eine private Krankenversicherung, um die Restkosten abzudecken. Denn die 100prozentige Absicherung der Heilfürsorge gilt nur sie selbst und nicht für ihre Angehörigen.
Öffnungsaktion der PKV für Beamtenanwärter
Seit Kurzem ermöglichen eine Vielzahl an Versicherern auch Beamtenanwärtern (Beamte auf Wiederruf), wie z. B. Lehramtsreferendaren, bereits in dieser Ausbildungsphase eine private Krankenversicherung abzuschließen und so von den günstigen Beamtentarifen zu profitieren. Das gilt auch, wenn bereits Vorerkrankungen bekannt sind oder körperliche Behinderungen vorliegen. Zwar müssen die Beamtenwärter in solchen Fällen mit Risikozuschlägen rechnen, aber die Möglichkeit sich trotz dieser Einschränkungen privat abzusichrn bleibt erhalten. Die Antragsstellung muss allerdings fristgerecht erfolgen. D. h. er muss spätestens 6 Monate nach der Ernennung zum Beamten auf Wiederruf gestellt werden.
Gerade bei Vorerkrankungen ist ein genauer Vergleich der einzelnen Tarife anzuraten. Denn die Versicherungsgesellschaften stufen Krankheiten häufig sehr unterschiedliche ein. Freie Versicherungsmakler haben hier die Möglichkeit eine anonyme Risikoanfrage zu starten. D. h. sie fragen bei den verschiedenen Versicherungen an, ohne den Namen des potenziellen Versicherten zu nennen. So finden Sie den günstigsten Tarif heraus, ohne dass sie ihre Daten preisgeben müssen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte
Bereits jeder vierte Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst kann seinen Beruf nicht bis zum Rentenalter ausübern. Gerade bei Lehrern ist das Risiko besonders hoch. Sie können sehr häufig aufgrund eines Burnouts ihren Beruf frühzeitig nicht mehr ausüben. Es gibt jedoch einen großen Unterschied zwischen Arbeitnehmern in der Wirtschaft oder Selbstständigen und Beamten. Denn das Beamtenrecht kennt den Begriff der Berufsunfähigkeit nicht. Bei Beamten gilt vielmehr die Dienstfähigkeit als Massstab. Die Kriterien für eine Dienstunfähigkeit sind jedoch sehr viel niedriger angesetzt als für eine Berufsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist das Risiko dienstunfäig zu werden noch höher, als berufsunfähig zu werden. Allerdings kann es je nach Fall sein, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung bei einer Dienstunfähigkeit noch keine Berufsunfähigkeitsrente zahlen würde.
Zwar haben Beamte gegenüber anderen Arbeitnehmen den Vorteil, dass sie im Falle einer Dienstunfähigkeit von ihrem Dienstherrn eine Ausgleichszahlung (Ruhegehalt) erhalten. Ob ein Beamter ein Ruhegehalt erhält und die Höhe des Ruhegehalts wird im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) geregelt. Je mehr Dienstjahre eine Beamter hat, desto höher ist meist auch das Ruhegehalt. Dennoch reicht es in den seltensten Fällen aus, um den bisherigen Lebensstandard zu halten. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte sehr sinnvoll. Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Berufsunfähigkeitsverischerung, die die beamtenrechtliche Dienstunfähigkeit mit einschließt. Wichtig ist es dabei, dass der Vertrag eine Dienstunfähigkeitsklausel erhält. Nur so kann der Beamte sicher sein, dass er bei der Feststellung einer Dienstunfähigkeit auch sicher seine Rente erhält.
Es empfiehlt sich, die Dienstunfähigkeitsversicherung frühzeitig abzuschließen. Denn die Tarifhöhe hängt vom Alter ab. Das Risiko dienstunfähig zu werden, ist jedoch altersunabhänig. Sie kann einen wegen einer schwerer Krankheit oder einem Unfall leider in jedem Lebensalter treffen. Gerade Beamte in Risikoberufen wie Lehrer, Soldaten und Polizisten sollten sich rechtzeitig absichern.
Ausnahme: Das Recht auf ein Ruhegehalt haben nur Beamte auf Lebenszeit. Beamtenanwärter sind bei einer Dienstunfähigkeit nur über die gesetzliche Rentenversicherung versichert.