Viele Patienten in Deutschland sind mit einem langen Leidensweg und Behandlungen bei diversen Fachärzten vertraut, die Hoffnung in die klassische Schulmedizin wurde häufig aufgegeben. Die alternative Medizin, beispielsweise in Form von Homöopathie und Naturheilverfahren, bietet einen anderen und ganzheitlichen Ansatz, der vielen Betroffenen hilft. Mit dem richtigen PKV-Tarif lassen sich die Be- handlungskosten an eine Private Krankenversicherung abgeben.
Wann zahlt die PKV für alternative Behandlungen
Eine private Absicherung von alternativen Verfahren und Be- handlungen wird gleichermaßen in einem Volltarif der PKV sowie durch Abschluss einer Zusatzversicherung möglich. Bei der Auswahl des Therapeuten ist lediglich zu beachten, dass es sich um einen zertifizierten Heilpraktiker handelt, da sonst keine Kostenübernahme erfolgt. Die privaten Versiche-rungsverträge selbst decken ein breites Spektrum an Verfahren ab, die im Regelfall in Pauschaltarifen und nicht nach dem Baukasten-Prinzip angeboten werden.
Zu den wichtigsten Behandlungsformen zählen die Homöopathie als Alternative zur klassischen Medikamenteneinnahme, Meditationen und Akupunktur sowie Osteopathie (Chirotherapie & Chiropraktik). Tarifabhängig werden auch Kurse für autogenes Training, Aromatherapie oder Bioresonanztherapie übernommen.
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Ähnlich wie Sie für die Behandlung selbst einen echten, zertifizierten Spezialisten auswählen sollten, darf es auch beim Tarifabschluss nicht an einer professionellen Beratung fehlen. Erfahrene Versicherungsmakler unserer Gesellschaft helfen Ihnen durch eine kompetente und individuelle Beratung dabei, aus einer Vielzahl von Tarifen die beste Wahl für Ihre Gesundheit zu treffen. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und vereinbaren Sie beispielsweise ein unabhängiges Beratungsgespräch online!