Zum Inhalt springen

Trotz Diabetes einen BU-Vertrag abschließen

    Trotz Diabetes einen BU-Vertrag abschließen

    Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sind bereits vorliegende Erkrankungen und körperliche Schwächen im Rahmen der Gesundheitsprüfung anzugeben. Dies gilt auch für Diabetes Typ 1 oder 2, wobei die Zuckerkrankheit nicht zwingend zur Ablehnung des Vertrags führen muss. Gerade junge Menschen können hoffen, auch bei solch kritischen Gesundheitsfragen einen starken Tarifabschluss zu erhalten.

    Auch mit Vorerkrankungen zur guten BU-Versicherung

    Jeder Versicherung steht es offen, einen BU-Antrag aufgrund zu großer gesundheitlicher Risiken abzulehnen. Diabetes ist als Risiko zu nennen, führt jedoch in wenigen Fällen zu einer Berufsunfähigkeit. Zwar sind Folgeerkrankungen wie eine eingeschränkte Lauffähigkeit denkbar, die meist jedoch erst in späteren Lebensjahren eintreten. Im Idealfall aus der Sicht der Versicherer steht die erkrankte Person dann bereits nicht mehr im Arbeitsleben.

    Wenn es nicht zu einer Ablehnung des Vertrags kommt, sind Risikozuschläge gängig. Durch diese werden die monatlichen Beiträge entsprechend des höheren Versicherungsrisikos erhöht. Jede Versicherung legt hier eigene Maßstäbe an, weshalb nach einer potenziellen Ablehnung ruhig bei anderen Gesellschaften angefragt werden kann. Wichtig ist, dies durch eine anonyme Risikovoranfrage zu tun, damit nicht alle Versicherer über eine eventuelle Ablehnung durch den Konkurrenten erfahren und die Beiträge höher ansetzen.

    Durch kluge Beratung zur idealen Tarifwahl

    Wir von der VUMAK GmbH sind mit dem Thema Diabetes und anderen Gesundheitsrisiken bestens vertraut. Freie Versicherungsmakler unserer Gesellschaft helfen Ihnen, bei einem anonymen Tarif- und Leistungsvergleich gute Angebote auf dem Versicherungsmarkt zu finden. Durch eine kompetente und umfangreiche Beratung wird ein kompliziertes Produkt wie die BU mit allen Klauseln auch für Sie beherrschbar – nehmen Sie Kontakt auf!

    Schreibe einen Kommentar

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner