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Restkostenversicherung

    Angehörigen eines Beamten erhalten Beihilfe

    Beamte erhalten von ihrem Dienstherrn sogenannte Beihilfe, eine anteilige Kostenübernahme bei Krankheits-, Geburts-, Pflege- oder Sterbefällen. Für die restlichen Kosten müssen Beamte eine entsprechende Krankenversicherung abschließen. Daher der Name: Restkostenversicherung (auch Beihilfeversicherung genannt).

    Wie das Prinzip Beihilfe funktioniert, können Sie in unserem Blogpost zur Beihilfeversicherung nachlesen. In diesem Artikel geht es um die Voraussetzungen für eine Restkostenversicherung.

    Wer ist beihilfeberechtigt?

    Um eine Restkostenversicherung abschließen zu können, muss man beihilfeberechtigt sein. Beihilfeberechtigt sind zunächst Personen, die sich in einem Beamtenstatus befinden. Das heißt sie sind entweder

    • Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf),
    • Beamte auf Probe,
    • aktive Beamte (Beamte auf Zeit oder Lebenszeit), Richter, Soldaten oder
    • Beamte im Ruhestand.

    Auch ihre direkten Angehörige sind beihilfeberechtigt. Das umschließt:

    • Ehepartner,
    • eingetragene Lebenspartner,
    • Kinder (in Anlehnung an das Kindergeld),
    • Witwen und Witwer,
    • Waisen und Halbwaisen.

    Unter bestimmten Umständen fallen Angehörige aus der Beihilfe heraus. Das trifft dann zu, wenn Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigen. Kinder sind nur so lange beihilfeberechtigt, sofern für sie Anspruch auf Kindergeld besteht und sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Außerdem darf nur ein Elternteil Beihilfe für das Kind erhalten.

    Wie hoch ist die Beihilfe?

    Gesundheitsgeld beziehungsweise Krankheitskosten werden jeweils prozentual von der Beihilfe übernommen und liegen zwischen 50 und 80 %. Bemessen wird dies am Beamtenstatus, an den Lebensumständen und am Dienstherrn. Zudem gelten in jedem Bundesland, sowie auf Bundesebene unterschiedliche Bemessungssätze.

    Beispielsweise gelten in Bayern folgende Sätze:

    Beihhilfeberechtigter nach § 96 BayBG Bemessungssatz
    Beamte, Richter 50%
    Ehegatten, Versorgungsempfänger 70%
    Kinder, Waisen 80%
    Beihilfeberechtigter mit mehr als zwei Kindern 70%
    Mehrere Beihilfeberechtigte 70%

     

    Die Beihilfesätze, die für Sie gelten, können Sie bei Ihrem Landesamt für Besoldung und Versorgung nachschauen oder auf der entsprechenden Seite des Bundes. Dort erfahren Sie auch, für welche Leistungen Sie Beihilfe erhalten und ob beispielsweise stationäre Wahlleistungen (wie etwa die Unterbringung in einem 2-Bett-Zimmer oder Chefarztbehandlung) Teil davon sind.

    Sie wünschen zusätzliche Leistungen zu dem, was seitens der Beihilfe bezuschusst wird? In unserem Beitrag über Beihilfeergänzungstarife zeigen wir auf, welche Gesundheitsbereiche häufig von der Beihilfe ausgeschlossen werden und wann sich entsprechende Ergänzungen lohnen.

    Wie viel kostet eine Restkostenversicherung?

    Die Beitragszahlungen für eine Restkostenversicherung können wir nicht pauschal beziffern. Die Höhe der Kosten hängt davon ab, wie viel schon durch die Beihilfe gedeckt wird. Es gibt aber noch weitere Faktoren, die eine Rolle spielen.

    Je jünger man in die private Krankenversicherung einsteigt, desto niedriger sind die Kosten. Bestimmte Vorerkrankungen führen zu Risikozuschlägen. Außerdem beeinflussen der Umfang der medizinischen und stationären Leistungen, sowie die gewünschten Zahnleistungen die Kosten der Restkostenversicherung. Manche Anbieter sehen eine Selbstbeteiligung bei bestimmten Leistungen vor, andere nicht.

    Nur weil eine private Krankenversicherung damit wirbt, eine Restkostenversicherung für unter 50 Euro im Monat anzubieten, heißt das nicht, dass es langfristig die günstigste Lösung ist. Bei entsprechendem Leistungsumfang kann die Restkostenversicherung deutlich teurer werden.

    Fazit: Bei der Restkostenversicherung müssen die eigene Beihilfe, die eigene Gesundheit, persönliche Gesundheitsrisiken und die dazu passenden Angebote verschiedener Versicherungen in Betracht gezogen werden.

    Kann ich meine Restkostenversicherung wechseln?

    Ja, können Sie! Wenn Sie den Anbieter für Ihre private Krankenversicherung wechseln möchten, ist das unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich. Beachten Sie, dass eine Versicherungspflicht besteht. Sie müssen also nachweisen können, dass Sie durchgängig versichert sind, bevor Sie Ihre bestehende Krankenversicherung kündigen.

    Informieren Sie sich außerdem vorab, ob eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist, damit Sie hinterher nicht doch mit höheren Zahlungen als beim vorangegangenen Anbieter landen. Die unabhängigen Versicherungsmakler der VUMAK GmbH helfen Ihnen beim Wechsel der Krankenversicherung unter anderem mit einer anonymen Risikovoranfrage beim Versicherer Ihrer Wahl.

    Beinhaltet die Restkostenversicherung eine Pflegeversicherung?

    Da der Dienstherr Beihilfe auch in Pflege- und Sterbefällen zahlt, könnte man auf die Idee kommen, dass die Restkostenversicherung gleichzeitig eine Pflegeversicherung beinhaltet. Das ist leider nicht der Fall. Beamte müssen zusätzlich zur Restkostenversicherung auch eine Pflegeversicherung abschließen. Die Pflegeversicherung ist für Beamte genauso verpflichtend wie die Restkostenversicherung. Und auch hier gibt es beihilfekonforme Modelle, sodass Sie nur die restlichen Kosten versichern müssen. In einigen Bundesländern erhalten Hinterbliebene eines Beamten auch eine Pauschale von der Beihilfe für die Kosten von Beerdigung und Bestattung. Das gilt jedoch nicht für alle Beamte. Waisen und Witwen/Witwer haben jedoch einen Beihilfeanspruch.

    Beamte können wählen, ob sie sich freiwillig gesetzlich versichern – dann erhalten sie die gesetzlichen Leistungen der Pflegekassen. Sind Beamte privat krankenversichert, müssen sie auch eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Im Pflegefall leistet die Pflegeversicherung für Beamte nicht mehr und nicht weniger als die gesetzliche. Allerdings besteht zusätzlich Anspruch auf Beihilfe.

    Lohnt sich die Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung?

    Lange Zeit haben Dienstherrn bei einer freiwilligen, gesetzlichen Versicherung von Beamten keine Beihilfe gezahlt. In den meisten Bundesländern ist das auch heute noch der Fall. Das heißt: Bei einer gesetzlichen Krankenkasse zahlen Beamte den vollen Krankenkassensatz.

    Aus diesem Grund lohnte und lohnt sich die private Krankenversicherung, da lediglich die Restkosten versichert werden müssen. Die meisten Restkostenversicherungen sind dadurch günstiger als eine gesetzliche Versicherung.

    Die Entscheidung gegen die klassische Beihilfe kann außerdem nicht rückgängig gemacht werden. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie sich also der Konsequenzen bewusst sein. Dennoch gibt es Fälle, in denen es sinnvoll ist, die Beihilfe und Restkostenversicherung abzulehnen und auf die gesetzliche Versicherung umzusteigen. Faktoren, die eine gesetzliche Versicherung befürworten würden, sind beispielsweise

    • chronische Krankheiten, bei denen die privaten Krankenversicherungen sehr hohe Sätze verlangen,
    • so niedrige Einkünfte, dass die gesetzlichen Sätze günstiger sind,
    • viele Kinder, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos mitversichert werden können.

    Wenn Sie wissen möchten, ob eine private Krankenversicherung für Ihr Beamtenverhältnis sinnvoll ist, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir vergleichen verschiedene private Krankenversicherungen für Ihre individuellen Umstände und beraten Sie professionell, kostenlos und unabhängig, telefonisch oder online.

     

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