Das Referendariat ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg in den Lehrberuf, der mit einigen Veränderungen einhergeht. Zu diesen Änderungen gehört durch die Statusänderung auch die Möglichkeit, die bisherige gesetzliche oder Private Krankenversicherung (PKV) zu verlassen und durch ein Sonderwechselrecht einen Tarif bei einer anderen Gesellschaft abzuschließen. Ob dieser Schritt lohnt oder nicht, lässt sich häufig nur durch eine fachkundige Beratung herausfinden.
Referendare haben Wechselmöglichkeit
Viele Betroffene sind sich über den Zeitpunkt für den Wechsel nicht im Klaren und verbleiben häufig aus Unwissenheit ihrem bisherigen Versicherungsschutz treu. Konkret hat jeder Referendar zwei Monate nach Beginn des Dienstverhältnisses bzw. nach der Verbeamtung Zeit, sich um den Wechsel zu einem leistungsstarken Anbieter der PKV zu kümmern. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, nicht zu viel Zeit verstreichen zu lassen. Ein Kontrahierungszwang gilt nicht, d. h. keine Versicherungsgesellschaft ist verpflichtet, einen wechselwilligen Beamten aufzunehmen.