Im modernen Arbeitsleben ist es recht häufig geworden, dass Fachkräfte für einige Monate oder Jahre beruflich ins Ausland wechseln. Vielen ist nicht bewusst, dass hierbei eine Versicherungspflicht vorliegt. Das Deutsche Sozialversicherungssystem und der Gesetzgeber machen eventuell das Fortführen eines PKV-Tarifs zum Problem. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Expatriates weiterhin von dieser starken Absicherung profitieren können.
Die PKV für Ihre Zeiten im Ausland fortführen
Ob Sie die private Krankenversicherung (PKV) im Ausland fortführen können, hängt in erster Linie von der Aufenthaltsdauer ab. Ist im Vorfeld eine zeitliche Befristung klar und Sie als Angestellter lediglich wenige Wochen im Ausland aktiv, unterliegen Sie als Expats nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Es gibt eine Anzahl an bilateralen Abkommen mit anderen Ländern, die eine Doppelversicherungspflicht verhindern sollen.
Vergleich der Tarife als unverzichtbare Grundlage
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