Im modernen Arbeitsleben ist es recht häufig geworden, dass Fachkräfte für einige Monate oder Jahre beruflich ins Ausland wechseln. Vielen ist nicht bewusst, dass hierbei eine Versicherungspflicht vorliegt. Das Deutsche Sozialversicherungssystem und der Gesetzgeber machen eventuell das Fortführen eines PKV-Tarifs zum Problem. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen Expatriates weiterhin von dieser starken Absicherung profitieren können.
Ob Sie die private Krankenversicherung (PKV) im Ausland fortführen können, hängt in erster Linie von der Aufenthaltsdauer ab. Ist im Vorfeld eine zeitliche Befristung klar und Sie als Angestellter lediglich wenige Wochen im Ausland aktiv, unterliegen Sie als Expats nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Es gibt eine Anzahl an bilateralen Abkommen mit anderen Ländern, die eine Doppelversicherungspflicht verhindern sollen.
Ansonsten wird auch für im Ausland Tätige die Versicherungspflichtgrenze in gewohnter Weise angewendet. Erreichen Sie mit Ihrem Jahreseinkommen eine Höhe, die über diesen jährlich neu festgelegten Grenzbetrag hinausreicht, werden Sie weiterhin eine Absicherung über die PKV fortführen können. Es gibt bei der PKV auch spezielle Tarife für Expatriates. Die Auswahl ist jedoch deutlich begrenzter als für Erwerbstätige in Deutschland.
Vergleich der Tarife als unverzichtbare Grundlage
Für Ihre optimale Absicherung in Auslandszeiten ist das Preis-Leistungs-Verhältnis eines Tarifs genauso wichtig wie die grundlegend richtige Tarifwahl mit Eignung für Expatriates. Unsere unabhängigen
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