Ob Unfall oder schwere Erkrankung – fehlende Arbeitsfä-higkeit sorgt temporär oder dauerhaft für einen wesentlichen Einschnitt im bisherigen Leben. In welchem Umfang man sich hier auf die gesetzliche Krankenver-sicherung (GKV) oder einen privaten Versicherungsanbieter verlassen kann, haben wir im Folgenden kompakt für Sie zusammengestellt.
Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit
Vor allem für Selbstständige weisen die beiden Gesundheits-systeme in Deutschland große Unterschiede auf. Angehörige dieser Berufsgruppe besitzen seit 2009 kein Anrecht mehr auf ein gesetzliches Krankengeld. Ausnahme wäre das freiwillige Bezahlen des kompletten Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, was sich nur die Allerwenigsten leisten möchten. Als Mitglied der PKV können Selbstständige hingegen dank freier Tarifwahl ihr Einkommen im Krankheitsfall absichern.
Für gesetzlich Versicherte etabliert ist die 78-Wochen-Regelung, für die gleiche Krankheit kann innerhalb von drei Jahren maximal Krankengeldzahlungen über diese Zeitspanne bezogen werden. Diese Begrenzung entfällt bei Privatversicherten, die im Extremfall bis zur festgestellten Berufsunfähigkeit Krankengeld beziehen. In der Höhe gewährt die PKV eine Absicherung bis zum monatlichen Nettoeinkommen, gesetzlich Versicherte erhalten höchstens 90 % des Nettoeinkommens bzw. 70 % der Beitragsbemessungsgrenze als Höchstbetrag.
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Nicht nur im Bereich der Arbeitsunfähigkeit zeigt ein Vergleich, dass die PKV deutlich leistungsstärker und flexibler daherkommt. Die Versicherungsmakler Vumak GmbH steht Ihnen für eine kompetente Beratung in München zur Verfügung und hilft, durch eine individuelle Analyse Ihre Bedürfnisse zu erkennen! Nehmen Sie einfach Kontakt für eine professionelle und kostenlose Beratung auf oder werfen Sie zuvor einen Blick auf unsere Kundenbewertungen und Erfahrungen online!