Die Private Krankenversicherung (PKV) ist für einzelne Berufsgruppen wie z. B. Beamte besonders reizvoll. Ähnlich wie andere Arbeitnehmer können diese jedoch eine Fülle an Vorerkrankungen mit in den Vertrag hineinbringen. Diese würden normaler Weise für hohe Beitragsaufschläge sorgen. Die sogenannte Öffnungsklausel verhindert dies. Sie ist jedoch nicht bei jeder Vorerkrankung gleichermaßen sinnvoll.
Die Öffnungsaktion der PKV im Detail
Um als Beamter von den Öffnungsklauseln zu profitieren, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. So darf bislang kein vollwertiger PKV-Schutz bestehen, außerdem muss der Antragsteller zum berechtigten Personenkreis gehören. Dieser ist grundsätzlich weit gefächert. Lediglich der Beamtenstatus auf Widerruf ist explizit vom Kreis ausgeschlossen.
Zu beachten ist, dass durch die Öffnung ein eingeschränkter Versicherungsschutz vorliegt. Durch die Regelung wird je nach Vorerkrankungen die Erstattung in einer Höhe geleistet, welche die Beihilfe des Dienstherren auf maximal 100 % ergänzt. Höhere Erstattungssätze sind somit ausgeschlossen und können zu eigenen Zuzahlungen des versicherten Beamten führen.