Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)achten verantwortungsvolle Kunden auf die exakt benötigten Leistungen, um keine unnötig teuren Beiträge zu zahlen. Wie bei anderen Versicherungsarten herrscht die Sorge vor, dass die Leistungen der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden müssen und so die tatsächliche Rentenhöhe sinkt. Wir zeigen Ihnen, ob diese Sorgen berechtigt sind und ob Sie mit Abzügen durch den Fiskus fürchten müssen.
So läuft die Versteuerung der BU-Versicherung ab
Während abgekürzte Leibrenten wie die klassisch gesetzliche Altersrente des Staates zu versteuern ist, gilt in der BU eine andere Regelung. Die Einkünfte durch die BU-Rente unterliegen zwar auch der Steuer, allerdings nur der sogenannte Ertragsanteil. Mit diesem ist der Gewinnanteil gemeint, der auf Ihre monatlich gezahlten Beiträge angerechnet wird, während die aufsummierten Beiträge keiner Steuerpflicht unterliegen.