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Krankenversicherungssystem in Deutschland

    Unterschrift auf Dokumenten der Krankenversicherung

    Stellen Sie sich vor, Sie sind krank und müssen zum Arzt beziehungsweise ins Krankenhaus. Dort werden Sie behandelt und erhalten die bestmögliche medizinische Versorgung – doch wer bezahlt die Kosten für die Behandlung?

    Um Sie direkt abzuholen: Die Krankenversicherung in Deutschland wird von zwei unterschiedlichen Systemen getragen – der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Seit der Gesundheitsreform 2007 muss per Gesetz jeder in Deutschland eine Versicherung haben, sodass alle Bürger im Krankheitsfall abgesichert sind.

    Ungefähr 87% der Gesamtbevölkerung Deutschlands ist laut einer Plattform des IQWiG gesetzlich versichert. Doch unter bestimmten Voraussetzungen können oder müssen sich bestimmte Personen vollständig privat krankenversichern.

    Wir möchten Ihnen in diesem Artikel folgende Fragen beantworten:

    • Wie funktioniert das Krankenversicherungssystem in Deutschland?
    • Was ist der Unterschied zwischen privater Krankenversicherung (PKV) und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)?
    • Unter welchen Voraussetzungen können Sie eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen und was sind die Vorteile?

    Wir geben Ihnen in diesem Beitrag einen Überblick über das Krankenversicherungssystem in Deutschland und zeigen Ihnen, warum es sinnvoll sein kann, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

    Vorsicht bei „Selbstversuchen“: Wir stellen auf unserer Website ausführliche Informationen bereit, um unsere Kunden bestmöglich aufzuklären. Lassen Sie sich davon bitte nicht dazu verführen, Ihre Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.

    Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns als Experten beraten und sichern Sie sich einen kostenlosen Beratungstermin – online oder offline. Auch ein Abschluss hat keine Mehrkosten für Sie! Klicken Sie hier und stellen eine Anfrage (telefonisch, per Mail oder direkt per Terminbuchung).

    Grundsätzliches zum Krankenversicherungssystem in Deutschland

    Das deutsche Gesundheitssystem wird auch als duales Krankenversicherungssystem bezeichnet, weil Sie sich entweder gesetzlich oder privat versichern können. Dabei basiert die Gesundheitsversorgung in Deutschland auf fünf Grundprinzipien:

    1. Versicherungspflicht: Dieses Prinzip bezeichnet die Verpflichtung einen Krankenversicherungsschutz abzuschließen, wenn Sie Ihren Wohnort oder Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Ob Sie nun eine gesetzliche oder private Krankenversicherung wählen – Sie sind zum Abschluss einer Versicherung verpflichtet.
    2. Beitragsfinanzierung: Die gesetzliche und private Krankenversicherung finanzieren sich über die Beiträge ihrer Mitglieder. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung kommt die private Krankenversicherung ohne staatliche Zuschüsse aus.
    3. Solidaritätsprinzip: Nach dem Solidaritätsprinzip tragen alle Mitglieder der gesetzlichen Versicherung gemeinsam die Kosten, die durch Krankheiten der einzelnen Mitglieder entstehen. Dieser Anspruch besteht unabhängig vom Einkommen. Gesunde stehen für Kranke ein, genauso wie Reiche für Arme und Singles für Familien. Berufstätige bekommen beispielsweise bei Krankheit die ersten sechs Wochen nach der Erkrankung die Lohnzahlung in voller Höhe. Für den Fall, dass Sie Ihren Beruf über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben können und berufsunfähig werden, sollten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen.
    4. Sachleistungsprinzip: Gesetzlich Versicherte können ärztlich behandelt werden, ohne dass sie dafür in finanzielle Vorleistung gehen müssen. Stattdessen erbringen Ärzte und andere Gesundheitsdienstleister die Leistung und rechnen direkt mit den Krankenkassen ab.
    5. Selbstverwaltungsprinzip: Der Staat gibt die Rahmenbedingungen und Aufgaben für die medizinische Versorgung vor und erlässt Gesetze sowie Verordnungen dafür. Die genaue Organisation des Systems und dessen Ausgestaltung wird innerhalb des Gesundheitswesens entschieden.

    Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

    Gleich vorweg: Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitglieder und durch Bundeszuschüsse.

    Die Höhe Ihres zu zahlenden Beitrags hängt von Ihrem jeweiligen Einkommen ab. Alle Versicherten erhalten die gleiche Leistung, aber es gilt der Grundsatz, dass jemand der mehr verdient auch mehr einzahlt. Im Unterschied zur privaten Krankenversicherung sind Kinder und Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Das bedeutet sie müssen keine eigenen Beiträge zahlen.

    Der allgemeine Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 %. Die eine Hälfte trägt der Arbeitnehmer, die anderen 7,3 % der Arbeitgeber. Zusätzlich können Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben, der in der Höhe von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert und ebenfalls zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen wird.

    Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse sind:

    • Arbeitnehmer
    • Auszubildende
    • Rentner
    • Freiwillig Versicherte

    Unser Hinweis: In Bezug auf Leistungen sind Sozialhilfeempfänger anderen Versicherten in der Krankenkasse gleichgestellt. Wer bedürftig wird, bleibt als Sozialhilfeempfänger in seiner bisherigen Krankenkasse beziehungsweise beim bisherigen Anbieter versichert. Sollte das Einkommen nicht ausreichen, um die Krankenversicherung finanziell zu tragen, übernimmt diese der zuständige Sozialhilfeträger, soweit die Beiträge in der Höhe angemessen sind. Wenn ausreichend Einkommen vorhanden ist, um die Beiträge selbst zu zahlen, können Sozialhilfeempfänger die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung von dem Einkommen steuerlich absetzen, welches auf die Sozialhilfe angerechnet wird.

    Private Krankenversicherung (PKV)

    Die private Krankenversicherung ist – im Gegensatz zur gesetzlichen – unabhängig vom Einkommen. Je höher das Leistungsniveau der Krankenkasse sein soll, desto mehr zahlen Sie – und umgekehrt. Allerdings spielen hier anderweitige persönliche Risikofaktoren eine Rolle, welche die Beitragshöhe beeinflussen. Dazu gehören das Alter sowie das individuelle Krankheitsrisiko.

    Bei kritischen Vorerkrankungen können Zuschläge erhoben werden oder Sie könnten im schlimmsten Fall sogar abgelehnt werden. Eine anonyme Risikovoranfrage ist deshalb absolut empfehlenswert.

    Mitglieder der privaten Krankenversicherung sind:

    • Personen deren Gehalt regelmäßig über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Derzeit entspricht das einem Jahresbruttogehalt von 64.350 Euro (Stand: 2021).
    • Freiberufler
    • Selbstständige
    • Beamte und Beamtenanwärter
    • Existenzgründer
    • Studenten haben zu Beginn des Studiums die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Absicherung. Wer als Student bisher über die gesetzliche Krankenversicherung versichert war, kann zu Beginn des Studiums eine private Krankenversicherung abschließen. Dafür haben Sie maximal drei Monate ab dem Zeitpunkt der Immatrikulation Zeit.

    Bei der privaten Krankenversicherung wird das individuelle Risiko betrachtet, weshalb Familienmitglieder extra versichert werden müssen und demnach entsprechend beitragspflichtig sind.

    Der Gesundheitsdienstleister, also zum Beispiel der Arzt, stellt Ihnen nach der Behandlung eine Rechnung aus. Die Gebührenverordnung legt die Höhe der Kosten für die einzelnen Leistungen fest. In der Regel bezahlen Sie als Patient die Rechnung, reichen diese bei Ihrem Versicherer ein und bekommen die Kosten ganz oder teilweise erstattet. Als Privatversicherter können Sie ebenfalls einen Zuschuss des Arbeitgebers erlangen.

    Tipp: Informieren Sie sich im Vorfeld über die Unterschiede bei der Beitragsberechnung, des Leistungsumfangs, der Wechseloptionen und in Bezug auf steuerliche Vorteile.

    Unser Hinweis: Sind Sie privat Versicherter und empfangen Sozialhilfe, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen oder der Beitrag wird bei der Bedarfsplanung berücksichtigt.

    Praxisbeispiel: Private Krankenversicherung bei Beamten

    Als Beamter stehen Sie vor der Wahl: gesetzliche Krankenversicherung oder private Krankenversicherung. Sie können sich auch freiwillig für die gesetzliche Krankenversicherung entscheiden, wobei es im Beamtentum keinen Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Versicherung gibt und Sie diesen selbst tragen müssten. Sie könnten zwar die Beihilfe auch bei der gesetzlichen Krankenversicherung nutzen, aber die Beihilfe leistet dann in der Regel analog zur gesetzlichen Versicherung. Das heißt, Sie müssten mit Leistungslücken rechnen und würden oft auf Ihren Kosten sitzen bleiben.

    Beispiel: Zahnmedizinische Behandlungen

    Wenn Sie als Beamter ein Implantat beim Zahnarzt benötigen, zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nur eine bestimmte Fallpauschale, welche aber nur zu einem kleinen Teil den Bedarf deckt. Sie als Beamter bleiben dann auf den restlichen Kosten sitzen, welche vor allem bei Zahnimplantaten sehr hoch werden können.

    Die private Krankenversicherung kommt für Leistungen auf, die von der gesetzlichen Versicherung nicht übernommen werden, wie beispielsweise Zahnersatz oder Brillen.

    Die private Krankenversicherung bietet Ihnen als Beamter umfassende Leistungen, sodass Sie im Krankheitsfall bestmöglich geschützt sind. Es gibt viele Anbieter mit Tarifen, die speziell auf die Beihilfe zugeschnitten sind, sodass die Leistungslücke der Beihilfe geschlossen wird.

    Wer in die private Krankenversicherung wechseln kann, der sollte das (fast immer) tun! Klicken Sie hier und nehmen Sie Kontakt mit uns auf oder buchen Sie einen Online-Termin!

    Im Folgenden finden Sie die Vorteile der privaten Krankenversicherung (PKV) auf einen Blick:

    • Kosten
    • garantierte Leistungen nach individuellen Bedürfnissen
    • berufsspezifische Tarife
    • Tarifwechsel
    • Beitragsrückerstattung

    Alle Fragen zum Krankenversicherungssystem in Deutschland

    Nachfolgend beantworten wir Fragen zum Krankenversicherungssystem in Deutschland, die häufig gestellt werden.

    Beim deutschen Gesundheitssystem handelt es sich um ein sogenanntes duales Krankenversicherungssystem, wobei die Versicherungspflicht gesetzlich geregelt ist. Sie können sich entweder bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern oder bei der privaten Krankenversicherung (PKV).

    Auf welchen Grundprinzipen basiert die Gesundheitsversorgung in Deutschland

    Die Gesundheitsversorgung in Deutschland basiert auf den fünf Grundprinzipien:

    1. Versicherungspflicht
    2. Beitragsfinanzierung
    3. Solidaritätsprinzip
    4. Sachleistungsprinzip
    5. Selbstverwaltungsprinzip

    Sind alle in Deutschland krankenversichert?” 

    Die Versicherungspflicht besteht für alle Menschen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Deutschland. Ungefähr 87% der Bevölkerung sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert.

    Fazit

    Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesem Beitrag einen Überblick über das Krankenversicherungssystem in Deutschland geben konnten und dass er Ihnen bei der Entscheidung hilft, wenn es um die Frage geht: gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Krankenversicherung (PKV).

    Kontaktieren Sie uns

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