Wenn Du in der freiwilligen Krankenversicherung (freiwillige gesetzliche Krankenversicherung) versichert bist, kannst du deine Beiträge über die Steuererklärung absetzen. Gerade dann macht es für dich Sinn, zu prüfen, ob du mit einer privaten Krankenversicherung Einsparpotential hast.
Das gilt allerdings nicht nur für die freiwillige Krankenversicherung, sondern ganz allgemein für Krankenversicherungsbeiträge.
Seit dem sogenannten “Bürgerentlastungsgesetz” mit Inkrafttreten zum 01.01.2010 kannst du Beiträge zur Krankenversicherung bis zu bestimmten Grenzen steuerlich geltend machen.
Wir beantworten in diesem Artikel folgende Fragen:
- Bis zu welcher Höhe lassen sich die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung absetzen?
- Wie setzt man die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung von der Steuer ab?
- Wo muss man die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung in der Steuererklärung eintragen?
Vorsicht bei “Selbstversuchen”: Lass dich bitte nicht dazu hinreißen, deine Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.
Unser Tipp: Geh auf Nummer sicher und lass dich bitte vorher kostenlos von uns als Experten beraten. Bei uns stehen von Anfang an deine Fragen und Bedürfnisse im Vordergrund. Es geht um dich und nicht um ein Produkt. Wir führen Gespräche ohne Zeitdruck. Es entsteht keine Beratungsgebühr, auch wenn für dich keine Versicherung Sinn ergibt und auch wenn du bereits gut abgesichert sein solltest.
Warum wir uns gegen Honorarberatung entschieden haben: Honorarberatung vs. Versicherungsmakler.
Hinweis zum Haftungsausschluss bzgl. steuerlicher Beratung: Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine steuerliche Beratung geben. Obwohl die Inhalte mit größer Sorgfalt erstellt werden, können wir keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben in diesem Artikel geben. Eine individuelle steuerliche Beratung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.
Freiwillig krankenversichert: Ansetzbar auf die Einkommensteuer
Das ab dem 01.01.2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz sorgt dafür, dass die Beiträge zur Krankenversicherung bis zu bestimmten Grenzen voll abgesetzt werden können.
Somit kann auch die freiwillige Krankenversicherung voll abgesetzt werden, bis diese Grenzen überschritten werden.
Die Absetzung erfolgt dabei im Rahmen der “Anlage Vorsorgeaufwand” der Einkommensteuererklärung, was wir Ihnen untenstehend ausführlich zeigen möchten. Dafür haben wir eine Anleitung zur Eintragung der freiwilligen Krankenversicherung angefertigt.
Hinweis zum Bürgerentlastungsgesetz: Im Jahr 2009 ist das “Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen” verabschiedet worden. Die Kurzbezeichnung dafür lautet “Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” oder “Bürgerentlastungsgesetz”. Aufgrund dieses Gesetzes können Steuerpflichtige ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bis zu bestimmten Grenzen von der Einkommenssteuer absetzen. Voraussetzung dafür ist, dass die Beiträge der Grundversorgung der gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung entsprechen. Das Gesetz ist seit Anfang 2010 gültig.
Dabei sind einige Beiträge steuerlich absetzbar, während andere Beiträge nicht steuerlich absetzbar sind.
Steuerlich absetzbar sind:
- Deine eigenen Beiträge.
- Evtl. Beiträge von Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder).
- Evtl. Beiträge von Personen, für die du unterhaltspflichtig bist.
Steuerlicht nicht absetzbar sind:
- Wahlleistungen / Wahltarife oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Niveaus der GKV.
- Beiträge für Zusatzversicherungen oberhalb des gesetzlich vorgeschriebenen Niveaus der GKB.
Falls du unsicher bist, ob sich der Wechsel in die PKV für dich lohnt, lass dich dazu von unseren Experten beraten. Wir liefern echte persönliche Beratungen (Gesellschaftsunabhängig).
Die Erfahrung, die unsere Mitarbeiter haben, können unsere Kunden in keinem Vergleichsportal finden.
Freiwillige Krankenversicherung absetzen: Höchstbeträge und Grenzen
Damit das Finanzamt die Angaben zu deinen Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung) berücksichtigen kann, musst du diese in der Steuererklärung angeben.
Anschließend werden deine Beiträge mit den geltenden Höchstbeträgen verglichen, sodass deine Beiträge bis zu den entsprechenden Grenzen steuerlich angesetzt werden. Du kannst die Aufwendungen also nur bis zu einer bestimmten Höhe absetzen.
Die Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung sind bis zu folgenden Höchstbeträgen absetzbar:
- Arbeitnehmer und Beamte: 1.900 € im Jahr.
- Selbständige: 2.800 € im Jahr.
Aufgrund dieser Grenzen ist der jährliche Höchstbetrag schnell ausgeschöpft. Trotzdem lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung und das damit einhergehende Absetzen der freiwilligen Krankenversicherung.
Freiwillige Krankenversicherung in Steuererklärung eintragen: Wo eintragen? Was angeben?
Im Folgenden zeigen wir dir, in welchen Zeilen Angaben zur freiwilligen Krankenversicherung gemacht werden müssen, wenn du die freiwillige Krankenversicherung von der Steuer absetzen willst.
Aufwendungen für die freiwillige Krankenversicherung werden in die “Anlage Vorsorgeaufwand” der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Relevant sind dabei die Zeilen 11 bis 22 – sie werden als “Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung” bezeichnet.
Wichtiger Hinweis:
- Wenn du freiwillig versicherter Selbstzahler bist, dann sind die Zeilen 11 bis 15 nicht relevant.
- Wenn du freiwillig gesetzlich versicherter Arbeitnehmer bist, sind die Zeilen 15 bis 21 nicht relevant.
Wenn Du also als freiwillig Versicherter deine Steuererklärung machst, achte darauf, ob du
- a) freiwillig versicherter Selbstzahler oder
- b) freiwillig versicherter Arbeitnehmer bist.
Denn diese Unterscheidung ist wichtig, um die Steuererklärung und die Anlage Vorsorgeaufwand korrekt auszufüllen.
Folgende Zeilen sind bei der freiwilligen Krankenversicherung relevant:
- Zeile 11: Arbeitnehmerbeiträge zu Krankenversicherungen lt. Nr. 25 der Lohnsteuerbescheinigung
- Zeile 12: In Zeile 11 enthaltene Beiträge, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt
- Zeile 13: Arbeitnehmerbeiträge zu sozialen Pflegeversicherungen lt. Nr. 26 der Lohnsteuerbescheinigung
- Zeile 14: (zu den Zeilen 11 bis 13:) von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge
- Zeile 15: In Zeile 14 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich kein Anspruch auf Krankengeld ergibt, und zur sozialen Pflegeversicherung
- Zeile 16: Beiträge zu Krankenversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 11 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
- Zeile 17: In Zeile 16 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
- Zeile 18: Beiträge zu sozialen Pflegeversicherungen – ohne Beiträge, die in Zeile 13 geltend gemacht werden – (z. B. bei Rentnern, bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstzahlern)
- Zeile 19: (zu den Zeilen 16 bis 18:) von der Kranken- und / oder sozialen Pflegeversicherung erstattete Beiträge
- Zeile 20: In Zeile 19 enthaltene Beiträge zur Krankenversicherung, aus denen sich ein Anspruch auf Krankengeld ergibt
- Zeile 21: Zuschuss zu den Beiträgen lt. Zeile 16 und / oder 18 – ohne Beträge lt. Zeile 37 und 39 – (z. B. von der Deutschen Rentenversicherung)
- Zeile 22: Über die Basisabsicherung hinausgehende Beiträge zu Krankenversicherungen (z. B. für Wahlleistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich erstatteter Beiträge
Wenn du die relevanten Zeilen ausfüllst, kann das Finanzamt deine Angaben im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigen und deine Beiträge werden auf diese Weise von der Steuer abgesetzt.
Fazit zur Steuererklärung bei freiwilliger Krankenversicherung
Wir hoffen, dass wir dir mit diesem Artikel eine hilfreiche Anleitung an die Hand gegeben haben, sodass du deine Steuererklärung als freiwillig Krankenversicherter problemlos ausfüllen kannst.
Fragestellungen wie “Wo eintragen?” und “Wo angeben?” sollten damit genauso geklärt sein wie Fragen zur grundsätzlichen Absetzbarkeit und der Grenzen.
Wir empfehlen Ihnen trotzdem, zu prüfen (oder prüfen zu lassen), ob es überhaupt Sinn macht, freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben.
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