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Die besten PKV Tarife finden

    Die besten PKV Tarife finden

    Alles, was du über private Krankenversicherungstarife wissen musst

    Wenn du dich für eine Private Krankenversicherung interessierst, gibt es eine Reihe von Tarifoptionen, die du genau nach deinen persönlichen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten anpassen kannst. Hier ist ein Leitfaden, um den richtigen PKV-Tarif für dich zu finden.

    1. Was bietet die PKV?

    Die Private Krankenversicherung bietet dir unterschiedlichste Tarife, von grundlegenden bis hin zu umfangreichen Deckungen. Einfache Tarife kümmern sich um die wesentlichen medizinischen Bedürfnisse, während umfassendere Tarife Extras wie die Unterbringung im Einzelzimmer oder Behandlungen durch den Chefarzt einschließen können.

    2. Die Rolle der Selbstbeteiligung

    Beim Abschluss eines PKV-Tarifs spielst du auch mit dem Gedanken der Selbstbeteiligung. Hier entscheidest du, welchen Betrag du jährlich aus eigener Tasche bezahlst, bevor die Versicherung greift. Bedenke, dass eine höhere Selbstbeteiligung deine monatlichen Beiträge senken kann.

    3. Anpassung der Beiträge

    Die Beiträge deiner Versicherung können sich im Laufe der Zeit ändern, sei es aufgrund deines Alters oder durch allgemeine Kostensteigerungen im Gesundheitssektor. Achte auf Tarife, die langfristig stabile Beiträge versprechen, um später keine unangenehmen Überraschungen zu erleben.

    4. Ausschlüsse im Kleingedruckten

    Manche Tarife schließen bestimmte Leistungen aus. Es ist entscheidend, dass du dich vor dem Vertragsabschluss genau über die Bedingungen informierst, um sicherzustellen, dass der Tarif wirklich zu deinen Anforderungen passt.

    5. Möglichkeit des Tarifwechsels

    Als Versicherungsnehmer hast du das Recht, unter gewissen Umständen deinen Tarif innerhalb deiner Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Das kann besonders nützlich sein, wenn sich deine Lebenssituation ändert oder wenn ein günstigerer Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen verfügbar wird.

    Die Auswahl des passenden PKV-Tarifs erfordert sorgfältige Überlegungen und eine Abwägung deiner individuellen Situation sowie deiner finanziellen Kapazitäten. Eine professionelle Beratung kann ein wertvoller Weg sein, um den für dich optimalen Versicherungsschutz zu identifizieren.

    Wenn sich deine finanziellen Verhältnisse ändern, ist es hilfreich, wenn du deine Krankenversicherungsbeiträge entsprechend anpassen kannst. Versicherte, die eine Beitragssenkung anstreben, können diese häufig durch einen Wechsel des Tarifs erreichen. Allerdings ist zu beachten, dass mit einem solchen Wechsel oft auch eine Reduktion der Leistungen einhergeht. Die Broschüre „Alternativen in jeder Lebenslage“ erklärt einfach und klar, welche Optionen du als privat Versicherter hast – auch in Zeiten sozialer Bedürftigkeit oder temporärer Zahlungsschwierigkeiten.

    Für langjährig Versicherte bietet sich der Standardtarif als Möglichkeit zur Beitragsreduktion an. Dieser Tarif kann auch bei sozialer Hilfebedürftigkeit gewählt oder beibehalten werden.

    Eine weitere Option bei finanziellen Engpässen stellt der Basistarif dar, der durch seine spezielle Beitragsstruktur gekennzeichnet ist. Der Notlagentarif stellt hingegen eine Ausnahme dar. Im Gegensatz zu anderen Tarifen ist der Wechsel in den Notlagentarif nicht freiwillig und sollte nur eine temporäre Lösung sein.

    Der Standardtarif

    Der Standardtarif bietet Leistungen, die denen der Gesetzlichen Krankenversicherung ähnlich sind und stellt für langjährig Versicherte eine kostengünstige Alternative dar, da die Alterungsrückstellungen die Beiträge signifikant senken. Die Höhe des Beitrags im Standardtarif ist für Einzelpersonen auf den maximalen GKV-Beitrag von 755,56 Euro monatlich (2024) limitiert, zusätzlich zum Beitrag zur Pflegeversicherung. Doch liegt der Beitrag für fast alle Versicherten im Standardtarif weit unter diesem Höchstsatz. Familienangehörige, die in der GKV familienversichert wären, können ebenfalls in den Standardtarif wechseln. Derzeit nutzen 53.000 Versicherte diesen Tarif.

    Versicherte, die seit mindestens 10 Jahren privat vollversichert sind und entweder mindestens 65 Jahre alt sind oder ab 55 Jahre alt sind und ein Gesamteinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze der GKV von 5.175 Euro monatlich (2024) haben, können den Standardtarif nutzen. Diese Regelung gilt auch für Berechtigte im Heilfürsorgewesen wie Polizisten. Jüngere Versicherte unter 55 Jahren, die eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften haben und deren Einkommen ebenfalls unter dieser Grenze liegt, sind ebenfalls berechtigt, diesen Tarif zu wählen.

    Der Basistarif

    Der Basistarif ist speziell für Personen konzipiert, die gemäß Sozialrecht als hilfebedürftig gelten. In solchen Fällen wird der Beitrag auf die Hälfte des maximalen GKV-Beitrags reduziert. Sollten die Versicherten auch diesen reduzierten Beitrag nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit, dass der Träger der Sozialhilfe einen Teil oder sogar die gesamten Kosten übernimmt. Aktuell nutzen etwa 34.000 Menschen diesen Tarif.

    Für Einzelpersonen ist der Höchstbeitrag im Basistarif im Jahr 2024 auf 843,52 Euro monatlich festgesetzt, zuzüglich des Beitrags zur Pflegeversicherung.

    Personen, die ihre private Krankenversicherung nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen haben, haben die Möglichkeit, jederzeit in den Basistarif eines beliebigen privaten Krankenversicherers zu wechseln. Für Langzeitversicherte ist ein Wechsel in den Basistarif des aktuellen Anbieters möglich unter folgenden Bedingungen:

    • nach Erreichen des 55. Lebensjahres,
    • bei Bezug einer Rente oder Pension,
    • bei sozialrechtlicher Hilfebedürftigkeit.

    Weitere Details findest du in unseren Versicherungsbedingungen zum Basistarif und auf der Informationsseite privat-patienten.de, unserem Serviceportal für Privatversicherte.

    Notlagentarif

    Für Versicherte, die temporär nicht in der Lage sind, ihren Beitrag zu zahlen, empfiehlt es sich, mit ihrem Versicherer Kontakt aufzunehmen, um mögliche Lösungen wie eine Beitragsstundung zu besprechen. Eine Pflicht zur Gewährung der Stundung seitens des Versicherers besteht allerdings nicht.

    Sollten Beitragszahlungen über mehrere Monate ausbleiben, kann der Versicherer zwar das Versicherungsverhältnis nicht kündigen, ist jedoch berechtigt, gerichtliche Schritte zur Eintreibung der Schulden einzuleiten, inklusive Pfändungsmaßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn die Versicherten inzwischen zu einem anderen privaten Krankenversicherer oder in die gesetzliche Krankenversicherung gewechselt haben. Bei längerem Zahlungsrückstand erfolgt eine Umstufung des Versicherten in den Notlagentarif.

    Es ist wichtig zu verstehen, dass der Notlagentarif eine vorübergehende Notlösung darstellt und kein freiwilliger Wechsel in diesen Tarif möglich ist. Hilfebedürftige nach Sozialrecht hingegen werden nicht im Notlagentarif versichert, sondern können unter Umständen in den Basistarif wechseln.

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