Einen schweren Unfall im Straßenverkehr möchte sich niemand vorstellen, trotzdem können solche das gewohnte Arbeitsleben jäh beenden. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) solche Ausfälle aufzufangen, ist für Millionen Erwerbstätige in Deutschland eine Selbstverständlichkeit. Allerdings ist gesondert zu prüfen, ob ein Verkehrsdelikt mit versichert ist, wenn der Versicherungsnehmer berufsunfähigwerden sollte.
In welchen Fällen der BU-Tarif Leistungen auszahlt
– Bewusstes Überfahren einer roten Ampel
– Missachtung einer Vorfahrt
– Alkohol oder andere Drogen am Steuer
– Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprechanlage
Die genannten Kriterien gelten selbstverständlich nur, wenn der Versicherte den Unfall selbst verschuldet und auf einen Leistungsfall bei seiner eigenen Versicherung hofft. Ist er der Opfer eines nicht selbst verschuldeten Unfalls, wird ohnehin Schadenersatz bezüglich des Unfallgegners eingefordert, was Leistungen bis hin zu dauerhaften Ersatzleistungen bei einer Berufsunfähigkeit umfasst.