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BU – Der richtige Umgang mit einer Risiko-Voranfrage

    BU – Der richtige Umgang mit einer Risiko-Voranfrage

    Berufsunfähigkeitsversicherung-Wann ist eine Risiko-Voranfrage empfehlenswert?

    Vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann mit einer sogenannten Risikovoranfrage (RVA) eine zunächst unverbindliche Anfrage bei einem Versicherer erfolgen. Diese Vorgehensweise ist vor allem bei kritischeren Vorerkrankungen sinnvoll, wenn abzuklären ist, inwieweit eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit (BU) möglich bzw. mit welcher Versicherungsprämie für den gewünschten Versicherungsschutz zu rechnen ist.

    Welche Angaben sind erforderlich?

    Bei einer Risiko-Voranfrage müssen vom zu Versichernden sehr persönliche Daten angegeben und umfangreiche Gesundheitsfragen beantwortet werden. Achten Sie hinsichtlich Ihres Gesundheitszustands unbedingt auf wahrheitsgemäße Angaben. Denn beim Nachweis unrichtiger oder unvollständiger Daten muss Ihnen der Versicherer sonst keine BU-Rente zahlen. Sie hätten in diesem Falle nämlich gegen die vorvertragliche Anzeigepflicht verstoßen!

    Kann die RVA auch anonym erfolgen?

    Anonyme Voranfragen sind möglich, aber unserer Meinung nach nicht zielführend. Nur mit vollständigen Angaben erfolgt in der Regel eine verwertbare Antwort der Versicherung und erst dann kann der BU-Antrag im weiteren Verlauf eingeordnet werden. Außerdem hat eine Antragsablehnung bei einer Versicherung keine Auswirkungen auf andere Versicherungsgesellschaften, da jede ihre eigenen Kriterien und Gewichtungen ansetzt.

    Nutzen Sie das Know-how unabhängiger Versicherungsmakler!

    Unsere erfahrenen VUMAK-Versicherungsberater nehmen eine Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Risiken vor, erläutern die Vor- und Nachteile eventueller Varianten und stellen gerne für Sie die unverbindliche Risikovoranfrage beim passenden Anbieter. Und sollten Sie sich für das Versicherungsangebot entscheiden, müssten keine erneuten Angaben erfolgen.

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