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Beihilfeversicherung

    Beihilfeergänzungstarife als Sahnehäubchen für Beamte

    Der Begriff Beihilfeversicherung sorgt im ersten Moment für Verwirrung. Wir klären auf, wer im Krankheitsfall eines Beamten welche Kosten übernimmt. Schaut man einmal hinter die Begrifflichkeiten, ist die Unterscheidung nämlich gar nicht so schwer.

    Was ist die Beihilfe?

    Wer in Deutschland verbeamtet ist, wird im Krankheitsfall von seinem Dienstherrn finanziell unterstützt. Abhängig von Dienststelle, Beamtenstatus und Familiensituation übernimmt der Dienstherr zwischen 50 % und 80 % der Kosten. Das ist die sogenannte Beihilfe oder Beihilfeleistung. Sie wird in der Beihilfeverordnung des Bundes beziehungsweise des jeweiligen Bundeslandes geregelt und gilt für aktive und ehemalige Beamte sowie Versorgungsempfänger.

    Was ist die Beihilfeversicherung?

    Die restlichen Kosten, welche nicht durch die Beihilfe gezahlt werden, muss ein Beamter durch eine Versicherung abdecken. Es handelt sich um die Restkostenversicherung oder Beihilfeversicherung. Da Rechnungsbeträge, beispielsweise bei einer Zahnbehandlung, schnell in die Höhe schießen können, ist eine solche Versicherung seit 2009 sogar verpflichtend. Nicht nur Beamte selbst müssen eine Beihilfeversicherung abschließen. Auch alle beihilfeberechtigten Angehörigen benötigen zusätzlichen Schutz durch eine Beihilfeversicherung.

    Decken Beihilfe und Beihilfeversicherung 100 % der Kosten ab?

    Die Beihilfeversicherung ist die Ergänzung zum Zuschuss des Dienstherrn. Demnach sollten die Beiträge der beiden Parteien grundsätzlich zu einer Abdeckung der Gesundheitskosten führen.

    Beihilfeergänzungstarife als Sahnehäubchen für Beamte
    Beihilfe und Beihilfeversicherung ergänzen sich.

    Hier ist jedoch Vorsicht geboten! Die Leistungen der Beihilfeversicherung orientieren sich an den von der Beihilfe vorgesehenen Gesundheitsbereichen. Sieht die Beihilfe keine Unterstützung für Sehhilfen vor, so kommt auch die Beihilfeversicherung nicht für die Brille auf.

    Demnach gilt: Wenn die Beihilfe einen Rechnungsbetrag bezuschusst, ergänzt die Beihilfeversicherung die fehlenden Kosten. Zahlt die Beihilfe nicht, fällt auch die Übernahme durch die Versicherung weg. Der Versicherungsschutz durch die Beihilfeversicherung ist also stark von den Leistungen des Dienstherrn abhängig! Die Beihilfeversicherung muss aber mindestens ambulante und stationäre Behandlung umfassen.

    Doch keine Sorge! Sie können die Beihilfeversicherung erweitern, sodass auch zusätzliche Leistungen übernommen werden:

    Beihilfeergänzungstarife als Sahnehäubchen für Beamte
    Beihilfeergänzungstarife können zusätzlich zur Beihilfeversicherung gebucht werden.

    Worauf es sich zu achten lohnt, erklären wir in unserem Beitrag zu Beihilfeergänzungstarifen. Nähere Informationen dazu, wer beihilfeberechtigt ist und worin sich Dienstherrn unterscheiden, finden Sie in unserem Artikel zur Restkostenversicherung.

    Sie möchten loslegen und die richtige Beihilfeversicherung für sich finden? Wir unterstützen Sie gerne und beraten Sie neutral zu verschiedenen Anbietern. Für eine kostenlose Online-Beratung buchen Sie einen Termin auf unserer Website. Wir freuen uns auf Sie!

     

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