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Wie werde ich Privatpatient?

    Wie werde ich Privatpatient?

    Das deutsche Gesundheitssystem bietet zwei Hauptoptionen für die Krankenversicherung: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Während die gesetzliche Krankenversicherung vielen Deutschen Schutz bietet, gibt es überzeugende Gründe, warum manche Menschen den Schritt in die private Krankenversicherung wagen. In diesem Artikel werden wir die Kriterien, Vorteile und Besonderheiten der privaten Krankenversicherung besprechen, insbesondere im Kontext der Jahresarbeitsentgeltgrenze und der Krankenversicherung für Selbständige. Wer als Angestellter über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, der kann in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

    Was ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

    Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) ist der Mindestverdienst, den man erzielen muss, um sich privat versichern zu können. Im Jahr 2023 beträgt die Grenze 64.350 Euro brutto pro Jahr. Dieses Kriterium gilt für Angestellte. Wenn Sie dieses Einkommen erreichen oder überschreiten, steht es Ihnen frei, zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung zu wählen.

    Möglichkeiten für den Wechsel in die PKV

    • Die JAEG für 2023 beträgt 64.350 Euro brutto.

    • Nur Angestellte müssen dieses Kriterium erfüllen.

    • Überschreitet Ihr Einkommen diese Grenze, können Sie zwischen den beiden Versicherungsformen wählen.

    Vorteile der privaten Krankenversicherung

    • Individuelle Tarife
    • Du kannst deinen Versicherungsschutz maßschneidern und nur für Leistungen zahlen, die du wirklich brauchst.
    • Schnellere Arzttermine
    • Als Privatpatient bekommst du oft bevorzugte Behandlung und kürzere Wartezeiten.
    • Höherer Leistungskatalog
    • Private Krankenversicherungen bieten oft Leistungen, die in der gesetzlichen nicht drin sind, wie Einzelzimmer im Krankenhaus oder alternative Behandlungsmethoden.

    Vorsicht bei “Selbstversuchen”: Lass dich bitte nicht dazu hinreißen, deine Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.

    Unser Tipp: Geh auf Nummer sicher und lass dich bitte vorher kostenlos von uns als Experten beraten. Bei uns stehen von Anfang an deine Fragen und Bedürfnisse im Vordergrund. Es geht um dich und nicht um ein Produkt. Wir führen Gespräche ohne Zeitdruck. Es entsteht keine Beratungsgebühr, auch wenn für dich keine Versicherung Sinn ergibt und auch wenn du bereits gut abgesichert sein solltest.

    Warum wir uns gegen Honorarberatung entschieden haben: Honorarberatung vs. Versicherungsmakler. 

    Krankenversicherung für Selbständige

    Für Selbständige ist die PKV besonders zugänglich, da für sie die Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht zählt. Das heißt, als Selbständiger kannst du unabhängig von deinem Einkommen zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Es gibt eine JAEG für Selbständige. Die PKV bietet mehr Flexibilität bei der Wahl des Versicherungsschutzes und bessere Möglichkeiten zur Kostenoptimierung durch eine individuelle Tarifwahl.

    Fazit

    Die Entscheidung für eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Investition in deine Gesundheit. Als Angestellter musst du die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Blick haben, als Selbständiger hast du die Freiheit, unabhängig von deinem Einkommen zu wählen. Vorteile wie individuelle Tarife und ein erweiterter Leistungskatalog machen die PKV für viele attraktiv.

    Was ist der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatpatient?

    Der Unterschied zwischen Selbstzahler und Privatpatient liegt primär in der Art der Abrechnung und der Versicherungsdeckung.

    Selbstzahler:
    Als Selbstzahler beziehst du medizinische Dienstleistungen ohne das Vorliegen einer Krankenversicherung, die diese Kosten abdeckt. Das bedeutet, du zahlst alle Kosten für ärztliche Leistungen, Medikamente, Krankenhausaufenthalte etc. direkt und in voller Höhe selbst. Diese Option wird häufig von Personen genutzt, die entweder keine Krankenversicherung haben oder bewusst Leistungen in Anspruch nehmen möchten, die von ihrer Versicherung nicht abgedeckt werden. In Deutschland ist diese Form eher selten, da eine Krankenversicherungspflicht besteht.

    Privatpatient:
    Als Privatpatient bist du in einer privaten Krankenversicherung (PKV) versichert. Die PKV übernimmt – je nach gewähltem Tarif – einen Großteil oder die gesamten Kosten für medizinische Behandlungen. Rechnungen für ärztliche Leistungen, Medikamente usw. werden dir zunächst gestellt und müssen von dir bezahlt werden. Anschließend reichst du die Rechnungen bei deiner privaten Krankenversicherung ein, die dir die Kosten erstattet. Als Privatpatient profitierst du oft von bevorzugter Behandlung, kürzeren Wartezeiten und einem erweiterten Leistungskatalog im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Selbstzahler zahlen alle Kosten direkt und in voller Höhe selbst, ohne Versicherungsdeckung. Privatpatienten sind privat versichert und erhalten eine Rückerstattung der Kosten von ihrer Versicherung, abhängig vom gewählten Tarif.

    Wie werde ich Privatpatient im Krankenhaus?

    Um Privatpatient im Krankenhaus zu werden, gibt es verschiedene Wege und Kriterien, die erfüllt sein müssen:

    1. Private Krankenversicherung (PKV): Der gebräuchlichste Weg, ein Privatpatient zu werden, ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Wenn du in der PKV versichert bist, hast du im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten.
    2. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG): Als Angestellter musst du die JAEG überschreiten, um dich privat versichern zu können. Für das Jahr 2023 beträgt diese Grenze 64.350 Euro brutto im Jahr.
    3. Selbständige und Freiberufler: Wenn du selbständig oder freiberuflich tätig bist, kannst du dich unabhängig von deinem Einkommen privat versichern und somit auch Privatpatient im Krankenhaus werden.
    4. Tarifwahl: Innerhalb der PKV gibt es unterschiedliche Tarife, die verschiedene Leistungen abdecken. Achte bei der Wahl des Tarifs darauf, welche Leistungen du im Krankenhaus in Anspruch nehmen möchtest (z.B. Einzelzimmer, Chefarztbehandlung).
    5. Anmeldung im Krankenhaus: Sobald du im Krankenhaus ankommst, teilst du dem Personal mit, dass du privat versichert bist. Daraufhin werden alle Abrechnungen und Leistungen über deine private Krankenversicherung geregelt.
    6. Rechnungsstellung und Kostenerstattung: Du erhältst nach dem Krankenhausaufenthalt eine Rechnung, die du zunächst selbst begleichst. Anschließend reichst du diese bei deiner PKV ein, um eine Kostenerstattung zu erhalten.
    7. Wahlleistungen als gesetzlich Versicherter: Auch wenn du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bist, kannst du im Krankenhaus Wahlleistungen in Anspruch nehmen und somit wie ein Privatpatient behandelt werden. Diese zusätzlichen Leistungen müssen jedoch selbst bezahlt werden und werden nicht von der GKV übernommen.

    Kontaktiere uns

    Als Versicherungsmakler mit jahrelanger Erfahrung möchten wir dich gerne unterstützen – damit du bei der Wahl und Ausgestaltung deiner Berufsunfähigkeitsversicherung sowie privaten Krankenversicherung keine Fehler machst.

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