Sinnvolle Versicherungen für Hausbesitzer
Mit dem Anzünden der ersten Kerze auf dem Adventskranz hat die Vorweihnachtszeit offiziell begonnen. Jetzt beginnt die Zeit des Glühweintrinkens, der Kaminabende und Schneeabenteuer. Doch leider bringt die Weihnachts- und Winterzeit durch Schnee, Eis und Kerzenlicht auch ein erhöhtes Schadensrisiko mit sich. Besonders Hausbesitzer sollten jetzt noch einmal ihre Versicherungen checken, ob diese alle Winterrisiken abdecken. Gerade wenn Sie in diesem Jahr zum ersten Mal eine eigene Immobilie erworben haben, sollten Sie sichergehen, dass Sie versicherungstechnisch für die kommende Wintersaison gerüstet sind. VUMAK hat im Folgenden die wichtigsten Versicherungen mit Schadensbeispielen für Immobilienbesitzer aufgelistet.
Für diese Schäden brauchen Sie eine Wohngebäudeversicherung
Bevor die kalte Jahreszeit beginnt, sollte jeder Hausbesitzer sein Haus zunächst unbedingt winterfest machen. Denn Schnee, Eis und Hagel stellen für jede Immobilie eine große Belastungsprobe dar. Das Hausdach ist der Witterung im Winter besonders stark ausgesetzt. Aus diesem Grund sollten Sie im Spätherbst Ihr Dach noch einmal gründlich kontrollieren, ob es auch wirklich dicht ist. Haben sich vielleicht durch die Herbststürme einige Ziegel verschoben oder gelockert? Auch Dachrinnen und Fallrohre sollten Sie vom herbstlichen Laub säubern, damit das Regen- und Schneewasser problemlos abfließen kann.
Sollte es durch niedrige Temperaturen trotzdem zu einem Rohr- oder Leitungsbruch kommen, sichert Sie die Wohngebäudeversicherung bei allen Schäden am Haus oder festeingebauten Gegenständen (z. B. Küche) ab. Sie haben sich im letzten Sommer eine Photovoltaikanlage auf Ihr Hausdach montieren lassen? Dann sollten Sie Ihre Wohngebäudeversicherung überprüfen, ob diese auch eventuelle Wintersschäden an der Solaranlage abdeckt.
Bei diesen Schneeschäden hilft nur einen Elementarversicherung
Noch wissen wir nicht, wie schneereich dieser Winter werden wird. Aber gerade in Regionen, in denen es in der Regel viel schneit, kommt es immer wieder vor, dass ein Hausdach durch die Schneelast Schaden nimmt und einbricht. Flachdächer sind besonders gefährdet, da der Schnee von diesen Dächern nicht herunterrutschen kann. Ein Schaden durch Schneedruck wird als Naturgewalt eingestuft. D. h. eine Wohngebäudeversicherung allein reicht für diese Schadensart nicht aus. Für diesen Fall brauchen Sie eine den Zusatzbaustein einer Elementarversicherung. Diese springt auch dann ein, wenn Ihr Haus durch eine Lawine beschädigt werden sollte. Diese Gefahr besteht vor allem in bergigen Lagen.
Diese Versicherung benötigt ein Hausbesitzer bei Dachlawinen
Wenn Ihr Haus eine starke Dachneigung hat, kann der Schnee zwar leicht herunterrutschen, aber. dieser kann zu einer Gefahr für vorbeigehende Fußgänger werden. Das Gleiche gilt für Eiszapfen, die sich gerade bei Tauwetter vom Dach lösen können. Die Gefahr ist bei Stadthäusern, die direkt an den Bürgersteig angrenzen, besonders groß. Wird ein Passant durch eine Dachlawine oder einen Eiszapfen verletzt oder seine Kleidung beschädigt, gilt es versicherungstechnisch zunächst zu unterscheiden, ob der Hausbesitzer selbst in dem Haus wohnt oder ob er es vermietet hat. Bewohnt er es selbst, übernimmt die private Haftpflichtversicherung den Schaden. Wurde das Haus jedoch vermietet, braucht der Immobilienbesitzer eine extra Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Wenn der Winterdienst versagt
Als Hauseigentümer sollten Sie sich vor der Winterzeit rechtzeitig bei Ihrer Stadt oder Gemeinde informieren, wer für die Räumung der öffentlichen Gehwege vor Ihrem Haus verantwortlich ist. In der Regel übertragen diese den Winterdienst auf die Hausbesitzer. Das bedeutet, dass sobald der erste Schnee fällt, muss es eine klare Regelung für das Räumen der öffentlichen und privaten Wege vor Ihrem Haus geben. Denn beim Winterdienst handelt es sich um eine Verkehrssicherungspflicht, die Sie nicht umgehen können. Auch wenn jemand (z. B. der Postbote) auf Ihrem Grundstück ausrutscht, haften Sie, wenn Sie den Schnee nicht beseitigt oder gestreut haben.
Das bedeutet für Sie, entweder Sie übernehmen den Winterdienst selbst oder Sie geben diese Pflicht an Ihre Mieter, einen Winterdienst oder einen Hausmeister weiter. Auch wenn das Schneeräumen lästig ist, sollten Sie es auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen. Denn bei einem eventuellen Sturz von Dritten zahlt die Versicherung nur, wenn Sie Ihrer Schneeräumpflicht nachgekommen sind. Doch auch trotz eines regelmäßigen Winterdienstes, kann es zu einem Sturz von vorbeigehenden Fußgängern kommen. Für den Personen- oder Sachschaden kommt dann entweder die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder die private Haftpflichtversicherung des Hauseigentümers auf.
Wer zahlt, wenn der Adventskranz oder Weihnachtsbaum brennt?
„Alle Jahre wieder…“ das gilt leider auch für brennende Adventskränze und Weihnachtsbäume. Denn so schön echte Kerzen an Weihnachten auch sind, sie sorgen leider in jedem Jahr für zahlreiche Haus- und Wohnungsbrände. Bei einem Brand durch ein offenes Feuer in der eigenen Wohnung oder im Haus ersetzt die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Aber Achtung: Bei Bränden durch Adventskränze oder Weihnachtsbäume wird die Versicherung kritisch hinterfragen, ob die brennenden Kerzen genügend beaufsichtigt wurden. Sollte Ihnen die Versicherung dabei grobe Fahrlässigkeit nachweisen können, müssen Sie mit Leistungseinbußen rechnen.
Den Versicherungscheck einem Profi überlassen
Spätestens mit dem Beginn der Weihnachtszeit sollten Sie als Hauseigentümer also Ihre Versicherungen alle noch einmal sicherheitshalber überprüfen. Die freien Versicherungsmakler der VUMAK GmbH unterstützen Sie gerne dabei. Sie finden durch gezielte Fragen heraus, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz für die kommende Wintersaison ausreicht. Hat sich im vergangenen Jahr Ihre Lebenssituation geändert und Sie haben sich z.B. ein Haus oder eine Wohnung gekauft? Gerade Schäden, die durch Schnee oder Feuer entstehen, können sehr hoch sein. Sichern Sie sich also rechtzeitig ab und genießen Sie eine unbeschwerte Vorweihnachtszeit.