Kommt es zu einem Schadensfall und übernimmt der Versicherer hierfür die Kosten, ist die Höhe der Erstattung für viele Versicherte nicht immer klar. Der Unterschied zwischen Zeit- und Neuwert, der im jeweiligen Versicherungsvertragverankert ist, gibt die Erstattungshöhe durch den Versicherer vor. Im Folgenden erfahren Sie, welche Werterstattung Sie in den wichtigsten Versicherungssparten erwartet.
Erstatteter Wert hängt von der Versicherung ab
Der grundlegende Unterschied zwischen Neu- und Zeitwert: Im ersten Fall erhalten Sie den gezahlten Preis des Schadensgutes zurückerstattet, als hätten sie dieses neu erworben. Hier wird auch von Wiederbeschaffungswert gesprochen. Im anderen Fall wird der Wert als Schadenssumme ausgezahlt, den das geschädigte Objekt nach Monaten und Jahren des Gebrauchs und Verschleißes aufweist.
In der Hausratversicherung erhalten Sie im Normalfall den Wert erstattet, den Sie für die Wiederbeschaffung des Schadensgutes zahlen müssten. Wichtig ist lediglich, eine Unterversicherung Ihres Zuhauses, die von der Wohnfläche abhängt, zu vermeiden. Nur in diesem Fall könnte der Versicherer seine Leistung anteilig reduzieren. Das gleiche gilt für die Wohngebäudeversicherungdes Hauseigentümers.
Bei der Haftpflichtversicherung werden die Zeitwerte zurückerstattet, schließlich hatte das zerstörte oder beschädigte Objekt im Moment der Schädigung diesen Wert. Für alle Fälle ist es wichtig, dass Sie die Belege und Kaufquittungen aufbewahren, um den Wert der Schadensobjekte exakt nachweisen zu können.