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Trotz Arthrose Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: So geht es!

    Hand unsplash

    Arthrose und andere Gelenkerkrankungen können ein Grund für Berufsunfähigkeit sein. Vor allem im fortgeschrittenen Stadium können Schwellungen, Schmerzen und Einschränkungen durch geringere Beweglichkeit und Kraftlosigkeit dafür sorgen, dass die berufliche Tätigkeit nur noch vermindert oder gar nicht mehr ausgeführt werden kann.

    Viele Menschen mit Arthrose-Erkrankung und einer abgeschlossenen Berufsunfähigkeitsversicherung sind in der Situation, dass die Berufsunfähigkeit im nächsten Schritt anerkannt werden soll, da der “Leistungsfall” eingetreten ist.

    Dieser Beitrag soll aber aus einem anderen Blickwinkel helfen.

    Und zwar dann, wenn noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen ist und Sie an Arthrose leiden:

    Was tun, wenn bereits Arthrose diagnostiziert worden ist? Welche Chancen auf einen BU-Abschluss gibt es?

    Wir beantworten in diesem Artikel die Fragen:

    • Ist es möglich, trotz Arthrose eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen?
    • Muss mit Zuschlägen oder Ausschlüssen gerechnet werden?
    • Welche Lösungen können in der Praxis erwirkt werden?

    Dieser Beitrag dreht sich also darum, was Sie tun können, wenn eine Erkrankung wie Arthrose aufgetreten ist und Sie noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung haben.

    Vorsicht bei “Selbstversuchen”: Wir stellen auf unserer Website ausführliche Informationen bereit, um unsere Kunden bestmöglich aufzuklären. Lassen Sie sich davon bitte nicht dazu verführen, Ihre Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.
    Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns als Experten beraten und sichern Sie sich einen kostenlosen Beratungstermin – online oder offline. Auch ein Abschluss hat keine Mehrkosten für Sie!
    Klicken Sie hier und stellen eine Anfrage (telefonisch, per Mail oder direkt per Terminbuchung).

    Grundsätzliches zur BU und Arthrose

    Unter Arthrose versteht man eine degenerative Gelenkerkrankung bzw. Gelenkabnutzung. Sie wird häufig als “Gelenkverschleiß, der das altersübliche Maß übersteigt” bezeichnet und kann schwerwiegende Folgen haben.

    Bezeichnungen im Zusammenhang mit Arthrose sind: Spondylose, Spondylarthrose, Osteoarthrose, Arthritis, Arthrosis, Rhizarthrose, Sprunggelenkarthrose, Gonarthrose, Coxarthrose, Omarthrose.

    Betroffen sind dabei häufig die folgenden Gelenke: Knie, Hände / Finger, Füße / Zehen, Ellenbogen, Hüfte, Schulter, Wirbelsäule und Sprunggelenke.

    … und so kann eine Arthrose – je nach Schweregrad der Erkrankung und je nach Beruf – durchaus eine Berufsunfähigkeit auslösen.

    Berufsunfähigkeitsversicherung ist bei Arthrose sinnvoll

    Dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll ist, bevor Arthrose festgestellt wird, dürfte unumstritten sein.

    Wer sich also bereits frühzeitig um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekümmert hat, kann nach der Diagnose “Arthrose” sorgenfreier in die Zukunft blicken.

    Auch wenn die Arthrose zwar noch keine starken Einschränkungen hervorruft, aber bereits diagnostiziert ist, gibt eine zuvor abgeschlossene Berufsunfähigkeitsversicherung Sicherheit.

    Wer dagegen an Arthrose leidet und noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hat, für den dürften die folgenden Abschnitte interessant sein.

    Denn eine Arthrose kann lange Ausfallzeiten oder sogar eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben – und dieses Risiko möchten wir absichern.

    Praxisbeispiele: Berufsunfähigkeit bei Arthrose

    a) Beispiel Berufsunfähigkeit wegen Arthrose in den Fingern

    Als Beispiel zur Einschränkung im Beruf lassen sich in erster Linie Tätigkeiten nennen, bei denen präzise und feine Aufgaben erledigt werden müssen (Tierarzt, Mechaniker, Uhrmacher). Aber auch Tätigkeiten bei Arbeiten am Computer (Sekretärin: Tippen am PC) können stark erschwert sein.

    b) Beispiel Berufsunfähigkeit wegen Spondylarthrose (Wirbelsäule)

    Als Beispiel bei dieser degenerativen Erkrankung der Wirbelsäule lassen sich Tätigkeiten anführen, bei denen das Heben schwerer Gewichte notwendig ist. So zum Beispiel körperliche Arbeiten in der Produktion oder im Lager.

    Bevor wir Ihnen praktische Lösungsansätze zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Arthrose aufzeigen, möchten wir Ihnen zeigen, welche Vorerkrankungen häufig zu Ablehnungen, Ausschlüssen oder Risikozuschlägen führen … und ob Arthrose dazu gehört.

    Welche Vorerkrankungen führen zu Problemen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

    Die folgende Tabelle zeigt Erkrankungen auf, aufgrund derer der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung häufig (aber nicht immer) entweder a) abgelehnt wird, b) angenommen wird mit Leistungsausschluss oder c) angenommen wird mit Beitragszuschlag.

    Ob es wirklich zur Ablehnung oder Annahme unter bestimmten Konditionen kommt, hängt wiederum stark vom Einzelfall und von dem Schweregrad der Erkrankung ab. Außerdem muss immer der ausgeübte Beruf in Verbindung mit der Erkrankung gebracht werden.

    Die nachfolgende Tabelle kann also lediglich einen Anhaltspunkt bezüglich Vorerkrankungen liefern:

    Annahme (Leistungsausschluss)Annahme (Risikozuschlag)Ablehnung häufig
    AsthmaAsthmaAngststörung
    BandscheibenvorfallBandscheibenvorfallDepression
    BluthochdruckChronische GastritisHIV
    Kurz-/Weitsichtigkeit über 8 DioptrienDiabetesMultiple Sklerose
    HörsturzMorbus CrohnSchilddrüsenüberfunktion
    MyomeRheuma
    Schilddrüsenunterfunktion

    Wie Sie an dieser Auflistung erkennen können, gibt es bei Arthrose nicht generell Schwierigkeiten beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung – also weder im Sinne von Ablehnungen noch im Sinne von Annahmen mit Sonderkonditionen.

    Anders dagegen sieht es zum Beispiel bei Rheuma aus. Das liegt darin begründet, dass Rheuma (= Autoimmunreaktion des Körpers) und Arthrose grundverschiedene Ursachen haben. Auch wenn beide Erkrankungen ähnliche Symptome zeigen.

    Im Zweifelsfall gilt immer: Fragen Sie bei uns an und schildern Sie Ihre individuelle Situation. Aus Basis unserer Praxiserfahrungen kennen wir auch Lösungsansätze, an die Sie wahrscheinlich nicht sofort denken.

    Welche Lösungen können trotz Arthrose erwirkt werden?

    Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Arthrose möglich? Und wenn ja, wie?

    Grundsätzlich gilt: Bei Vorerkrankungen ist mit Beitragszuschlägen oder mit Ablehnungen zu rechnen – wie hoch diese Risikozuschläge ausfallen oder ob eine Ablehnung erfolgt, hängt vom Einzelfall ab.

    Das ist darin begründet, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, bei bekannten Vorerkrankungen höher ist als ohne bekannte Vorerkrankungen.

    Fragen Sie sich daher selbst:

    • Wie schwerwiegend ist Ihre Erkrankung?
    • Wie sehr schränkt Sie Ihre Erkrankung bezogen auf Ihre berufliche Tätigkeit ein?
    • Welche Faktoren kommen erschwerend hinzu? Welche Faktoren wirken sich positiv aus?

    Je schwerwiegender die Erkrankung und je größer die Einschränkungen, desto teurer oder schwieriger wird es für Sie, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Ein Ausschluss der Arthrose oder eine Ablehnung des Antrags kann bei schweren Fällen nicht ausgeschlossen werden.

    Genauso können sich gute Verläufe und andere positive Faktoren aber auch sehr gut auf die Beiträge und den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auswirken.

    Hinweis: Übrigens gibt es für die Versicherer keine Verpflichtung dazu, Sie zu versichern: Das liegt daran, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung eine freiwillige Versicherung ist. Es besteht also keine Pflicht, Sie “irgendwie” zu versichern. Versicherer können bei freiwilligen Versicherungen “frei entscheiden”, welche Risiken sie versichern möchten und welche Risiken sie nicht versichern möchten.

    Was sollten Sie daher tun?

    Im Grundsatz gilt immer: Fragen Sie einen unabhängigen Experten an und stellen Sie keinesfalls auf eigene Faust eine nicht-anonymisierte Anfrage an Versicherer!

    Eine nicht-anonymisierte Anfrage könnte einen Eintrag zu Ihrer Person zur Folge haben, der sich im schlimmsten Fall nicht nur auf einen einzelnen Versicherer, sondern auf mehrere Versicherungsgesellschaften auswirkt.

    Außerdem kann die Rückmeldung des Versicherers auch davon abhängen, wie die Erkrankung dargestellt wird – als Laie könnten Sie dabei unbewusst Formulierungen wählen, die fast immer einen Ausschluss oder eine Ablehnung zur Folge haben. Auch wenn Sie eigentlich gut versicherbar wären.

    Außerdem kann die Versicherbarkeit von Fall zu Fall stark variieren.

    Mit unserer jahrelangen Erfahrung als unabhängige Versicherungsmakler unterstützen wir Sie gerne!

    Wir arbeiten dabei mit anonymen Risikovoranfragen, um unsere Kunden vor den Konsequenzen einer Ablehnung und eines Eintrags zu schützen.

    So gehen wir als Versicherungsmakler vor

    Nach der Kontaktaufnahme durch Sie nehmen wir uns Ihrer Sache an:

    • Wir besprechen gemeinsam den Schweregrad der Erkrankung und Ihre Wünsche zur Absicherung.
    • Anschließend werden wir gemeinsam einen Fragebogen bzw. eine anonyme Risikovoranfrage ausfüllen.
    • Diese anonyme Risikovoranfrage senden wir an verschiedene Versicherer.
    • Anschließend erhalten wir Rückmeldung von den einzelnen Versicherern: Das können a) Annahmen, b) Annahmen mit Risikozuschlägen oder Ausschlüssen sowie c) Ablehnungen sein.
    • Aus diesen Rückmeldungen beurteilen wir Ihre Lage und wählen gemeinsam die für Sie passende Lösung aus.

    Diese Vorgehensweise schützt Sie, da der Versicherer keine Möglichkeit hat, Sie zu identifizieren. Außerdem erhalten wir so aussagekräftige Rückmeldungen der Versicherer, ob und unter welchen Konditionen eine Versicherbarkeit gegeben ist.

    Wie vielversprechend die Angebote sind, hängt einerseits von dem Schweregrad der Erkrankung und andererseits von unserer gemeinsamen Vorgehensweise ab.

    Um Ihren Versicherungsschutz umzusetzen, steht am Ende die Entscheidung an: Welcher Anbieter macht Ihnen das beste Angebot? Gibt es Zuschläge oder sogar Ausschlüsse oder Ablehnungen? Welche Lösung können Sie sich vorstellen?

    Diese Lösungsansätze möchten wir durch das Gespräch mit Ihnen und anhand Ihrer persönlichen Situation identifizieren und umsetzen.

    Kontaktieren Sie uns!

    Als Versicherungsmakler mit jahrelanger Erfahrung möchten wir Sie gerne unterstützen – damit Sie bei der Wahl und Ausgestaltung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Fehler machen.

    Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf! Klicken Sie hier und stellen eine Anfrage (telefonisch, per Mail oder direkt per Terminbuchung).

    Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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