Eine ambulante Behandlung in der Praxis eines Haus- oder Facharztes ist die häufigste und wichtigste Art, Leistungen Ihrer Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen. Hierbei ergeben sich wesentliche Unterschiede zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung(PKV), die im Folgenden kompakt dargestellt werden sollen.
Während Privatversicherte eine freie Arztwahl genießen, ist diese für Mitglieder einer Krankenkasse auf Vertragsärzte beschränkt, die nach Vorgaben des gesetzlichen Leistungskatalogs abrechnen. Auch der Arztwechsel während Behandlungen ist nur eingeschränkt möglich, während Privatpatienten jederzeit einem anderen Arzt ihr Vertrauen schenken können. Gesetzlich Versicherte erhalten einen Termin bei renommierten Fachärzten lediglich durch Überweisung, für gesonderte Behandlungsmaßnahmen müssen sie eher als bei vielen privaten Tarifen Zuzahlungen fürchten.
Viele Tarife privater Krankenversicherer ermöglichen den Einschluss von Zusatzleistungen für die Behandlung beim Heilpraktiker oder Psychotherapeuten. Diese sind im gesetzlichen Leistungskatalog nicht vorgesehen und setzen Zuzahlungen durch das Krankenkassenmitglied voraus. Dieses muss außerdem pro verschriebenem Medikamente Zuzahlungen zwischen fünf bis zehn Euro einrechnen, während die private Krankenversicherung (PKV) in leistungsstarken Tarifen solche Zuzahlungen komplett übernimmt. Dies gilt auch für Heil- und Hilfsmittel wie Brillen, Hörgeräte oder Massagen.
Mit einem Wechsel zum Privatpatienten werden
Auch wenn das Tarifspektrum privater Krankenversicherungen groß ist, bieten diese im ambulanten Bereich schlagkräftige Argumente zum Wechseln Ihres Versicherungsanbieters. Die Vumak GmbH zeigt Ihnen als
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