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Krankentagegeldversicherung für den Winter

    Krankentagegeldversicherung für den Winter

    Der Sinn einer Krankentagegeldversicherung

    Sind Sie fit für den Winter? Die Kälte in der Winterzeit bringt leider allerlei Gefahren mit sich. Zum einen wird sie zu einer Herausforderung für den menschlichen Organismus. Gerade Menschen mit Herz-Kreislauf-Problemen macht sie zu schaffen. So steigt in dieser Jahreszeit z. B. das Risiko einen Herzinfarkt zu erleiden. Aber auch überfrierende Nässe auf den Gehwegen und Straßen sorgt für ein erhöhtes Unfallrisiko. Durch Krankheiten oder Unfälle kann es zu längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten kommen.

    Um daraus entstehende Einkommenseinbußen finanziell zu überbrücken, kommt gerade in der kalten Jahreszeit nicht selten die Krankentagegeldversicherung zum Einsatz. Ob diese freiwillige Zusatzversicherung sinnvoll ist oder nicht kommt auf den Einzelfall an. Ob Sie dazu gehören, erfahren Sie im Folgenden.

    Sind Sie ein Kandidat für die Krankentagegeldversicherung?

    Ob für Sie persönlich eine Krankenzusatzversicherung sinnvoll ist, hängt in erster Linie von Ihrer Einkommens- und Familiensituation ab. Besonders als Alleinverdiener sollten Sie sich überlegen, ob und wie lange bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit Ihre Lebenshaltungskosten gedeckt wären. Hierbei gilt es zu unterscheiden, ob Sie als Angestellter, Selbständiger oder Beamter beruflich tätig sind.

    Als Arbeitnehmer muss Ihr Arbeitgeber Ihnen bei einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit noch sechs Wochen lang Ihren Lohn bzw. Gehalt auszahlen (§3 EntgFG). Sind Sie gesetzlich krankenversichert, erhalten Sie nach dieser Zeit für maximal 78 Wochen (innerhalb von 3 Jahren) von Ihrer Krankenkasse ein Krankengeld. Allerdings müssen Sie davon noch die Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) abziehen. Das bedeutet, Ihnen bleibt nur noch ca. 75 Prozent Ihres gewohnten Nettogehalts übrig. Dies kann bei den laufenden finanziellen Verpflichtungen (z. B. Immobilienfinanzierung) für viele Menschen bereits ein Problem darstellen. Reichen Ihnen die 75 Prozent nicht aus, sollten Sie eine Krankentagegeldversicherung in Erwägung ziehen.

    Krankengeld für Angestellte mit hohem Verdienst oder Selbständige

    Bei besserverdienenden Angestellten oder Selbständigen (bzw. Freiberuflern) sieht die Situation komplizierter aus. Hier kann eine Krankentagegeldversicherung noch wichtiger sein. Arbeitnehmer, die über der Versicherungspflichtgrenze (Jahresbruttogehalt 2020: 62.550 €) verdienen oder Selbständige können entweder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder sie können eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Wenn Sie privat versichert sind, dann haben Sie als Arbeitnehmer nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber keinen Anspruch auf ein gesetzliches Krankengeld. Bei den meisten privaten Krankenversicherungstarifen ist jedoch für diesen Fall ein Krankentagegeld als Leistung vereinbart. Sollte diese Leistung in Ihrem privaten Tarif fehlen, ist eine Zusatzversicherung anzuraten.

    Als Selbständiger müssen Sie vom ersten Krankheitstag an sicherstellen, dass Sie im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind. Denn es gibt keinen Arbeitgeber, der Ihnen bei Krankheit Ihr Gehalt weiterhin auszahlt. Auch haben Sie als Selbstständiger keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Krankengeld. Sind Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, erhalten Sie bei einem regulären Tarif zwar ab dem 43igsten Tag Krankengeld (70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens). Aber Vorsicht: ohne Einkommen oder bei Verlusten kann dieses entfallen. Bei einem gesetzlichen Wahltarif können Sie zwar einen früheren Auszahlungszeitpunkt des Krankengelds vereinbaren, allerdings wird dadurch Ihr Tarif auch teurer. Für Selbstständig empfiehlt sich von daher in den meisten Fällen, der Abschluss einer privaten Krankengeldversicherung.

    Sie sind Beamter? Da können Sie sich im Krankheitsfall auf Ihren Dienstherrn verlassen und brauchen keine zusätzliche Krankentagegeldversicherung. Denn Sie bekommen im Krankheitsfall Ihre Bezüge auch über die sechs Wochen hinaus weiterhin zu 100 Prozent ausgezahlt. Für Sie wird lediglich eine private Dienstunfähigkeitsversicherung interessant, im Falle, wenn Sie aufgrund Ihrer Erkrankung Ihren aktuellen Beruf gar nicht mehr ausüben können.

    Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeldversicherung?

    Wenn Sie also feststellen, dass Ihre monatlichen Fixkosten bei einer längeren Krankheit nicht gedeckt sind, ist eine private Krankentagegeldversicherung in jedem Fall sinnvoll. Sie ist vor allem denjenigen dringend anzuraten, die keine Leistungen durch die Krankenversicherung erhalten. Die Konditionen der Krankentagegeldversicherung lassen sich individuell gestalten. Arbeitnehmer können sich ab der sechsten Woche einer Arbeitsunfähigkeit privat absichern, Selbstständige schon ab dem ersten Krankheitstag.

    Auch selbstständig berufstätige Schwangere mit einer privaten Krankentagegeldversicherung haben durch das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung“ vor und nach der Geburt Anspruch auf Krankentagegeld. Zwar gilt bei ihnen nicht die übliche Mutterschutzzeit, aber sie können durch das Gesetz selbst entscheiden. D. h. sie können bis zur Geburt weiterhin beruflich tätig sein oder sich alternativ für das private Krankentagegeld während der sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt entscheiden.

    Für den Bezug vom Krankentagegeld gelten jedoch bestimmte Regeln:

    • Sie können nicht mehr als 100 Prozent Ihres Nettoeinkommens absichern.
    • Sie müssen die Wartezeiten (3 – 8 Monate) einhalten.
    • Sie dürfen während des Bezugs von Krankengeld nicht arbeiten.
    • Die Zahlung des Krankentagegelds endet mit dem Ende der Arbeitsunfähigkeit.

    Krankentagegeldversicherung ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung

    Sollten Sie durch Ihre Krankheit jedoch überhaupt nicht mehr in Ihrem aktuellen Beruf arbeiten können, brauchen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese zahlt Ihnen eine BU-Rente in der vereinbarten Rentenhöhe aus. Am besten lassen Sie sich von einem unabhängigen Experten, persönlich beraten. Die freien Versicherungsmakler der VUMAK GmbH in München haben sich auf die private Krankenversicherung (PKV) spezialisiert. Sie kennen sich bei den Zusatztarifen bis ins kleinste Detail aus und können Ihnen die Unterschiede im Einzelnen erklären. Sie analysieren Ihre persönliche Situation und machen für Sie den zeitaufwendigen Tarif- und Leistungsvergleich. Damit Sie am Ende im Krankheitsfall auch wirklich bestmöglich abgesichert sind. Rüsten Sie sich für die Winterzeit und nehmen Sie mit uns Kontakt auf – per Telefon, E-Mail oder online. Gerne auch auf Englisch!

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