Viele Bundesbürger haben ein eigenes Kleinunternehmen im Nebenberuf, um sich einige Euro pro Monat hinzuzuverdienen. Das Betreiben eines solchen Gewerbes hat auch auf die Versicherungen Auswirkungen. Dies gilt beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Bei ihr gibt es ganz klare Regelungen für die Gewähr der BU-Rente, falls Sie in Ihrem Hauptberuf berufsunfähig werden
Zahlt die BU-Versicherung auch bei Hinzuverdienst von Kleinunternehmern?
Grundsätzlich ist es möglich, eine private Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten und gleichzeitig als Kleinunternehmer tätig zu sein. Dabei gibt es für eine Nebenbeschäftigung pauschal keine Zuverdienstgrenze. Dies ist in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 450 EUR pro Monat anders. Wichtig ist für die Versicherer, dass Ihre Tätigkeit im Kleinunternehmen verdienstmäßig nicht an Ihre Haupttätigkeit heranreicht.
Wird die Tätigkeit in einem Kleinunternehmen über einen längeren Zeitraum betrieben, werden die Versicherungen in der Regel nicht von einer kompletten Erwerbsunfähigkeit ausgehen. Darum sollte sich der Betroffene auf eine individuelle Prüfung einstellen. Bei dieser werden der Aufwand und die Tätigkeiten im bisherigen Hauptjob mit den Tätigkeiten im Nebengewerbe verglichen. Es ist wichtig ein offenes und ehrliches Gespräch mit Ihrer Versicherung zu führen. In diesem können Sie darlegen, weshalb für den abgesicherten Beruf eine Berufsunfähigkeit vorliegt, aber warum ein Zusatzverdienst trotzdem gesundheitlich möglich ist.
Durch freie Versicherungsmakler zum optimierten BU-Vertrag
Wenn Sie unsicher sind, wie Ihre Versicherung im Schadensfall reagieren würde und ob Ihre Tätigkeit in einem Kleinunternehmen mit Ihrem Hauptjob versicherungstechnisch kollidiert, sprechen Sie mit uns! Die VUMAK GmbH ist Ihr kompetenter Partner, wenn es um eine umfassende Berufsunfähigkeitsversicherung-Beratung geht. Die freien Versicherungsmakler in München sorgen für eine optimale Absicherung Ihrer Berufsfähigkeit. Zögern Sie nicht! Nehmen Sie noch heute Kontakt für die Optimierung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung auf.