Bei der Gründung eines Unternehmens ist es den meisten Selbstständigen selbst überlassen, ob sie die Sicherheit einer Berufshaftpflichtversicherung genießen möchten oder nicht. In einzelnen Berufsbereichen lässt Ihnen der Gesetzgeber keine Wahl, hier ist der Vertragsabschluss vorgeschrieben. Die Pflicht per Gesetz gilt vor allem, wenn Schäden schnell zu Summen im Millionenbereich führen.
Die Berufshaftpflicht in diesen Bereichen verpflichtend abschließen
Zu den wichtigsten Berufsgruppen, die bei Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Versicherungsschutz nachweisen müssen, gehören:
– Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater
– Architekten und Ingenieure
– Sachverständige und Gutachter
– Vermittler von Finanz- und ImmobilienproduktenHierneben gibt es weitere Spezialberufe, bei denen der Abschluss genauso vorgeschrieben ist. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie wie bei den genannten Berufen einem höheren Haftpflichtrisiko unterliegen, hilft Ihnen die VUMAK GmbH gerne bei einer persönlichen Einschätzung weiter.
Unabhängig von der gesetzlichen Vorschrift ist es für sämtliche Selbständige und Freiberufler empfehlenswert, sich für den Abschluss einer beruflichen Haftpflichtversicherung zu entscheiden. Ein jährlicher Check-Up ist ebenfalls ratsam, um herauszufinden, ob die bestehenden Konditionen des Versicherungsvertrags der beruflichen Risikosituation noch entspricht. Gerade durch Gesetzesänderungen kann eine Anpassung der Vertragsleistungen notwendig werden.