Zu einer guten Freundschaft gehört es, sich gegenseitig zu helfen, beispielsweise bei einem Umzug. Viele Menschen hierzulande wissen nicht, das solche Gefälligkeitsdienste oft nicht über den Haftpflichtschutz abgewickelt werden können. Da weiterhin eine Haftungdes Schädigers gegeben ist, kann ein Freundschaftsdienst unter Umständen zu einem teuren Vergnügen werden.
In den Fällen hilft die Haftpflichtversicherung weiter
Ob bei Umzüge oder Hilfe beim Hausbau – kommt es zu einem Schaden durch die freiwilligen Helfer, werden sich Haftpflichtversicherungen bei der Schadensübernahme zunächst zieren. Die aktuelle Rechtsprechung (beispielsweise OLG Nürnberg, Aktenzeichen: 4 U 1178/17) gibt jedoch Betroffenen gute Aussichten auf die Kostenübernahme, sofern sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
Basis hierfür ist ein stillschweigender Haftungsausschluss, der ohne Verträge oder sonstigen Absprachen bei Freundschaftsdiensten herrscht. Es wird angenommen, dass Menschen gerne ihren Freunden Hilfe anbieten, ohne bei eventuellen Schäden privat belangt zu werden. Würde dies permanent gegeben sein, würde die echte Nachbarschaftshilfe in Deutschland binnen weniger Jahre aussterben
Zwar werden Versicherer einen Blick auf den Einzelfall werfen und möglicherweise eine Teilschuld beim Verursacher des Schadens sehen. Komplett wird jedoch nur in den wenigsten Fällen der entstandene Schaden privat beglichen werden müssen.
Durch Beratung zum richtigen Versicherungsschutz
Durch freie Versicherungsmakler der VUMAK GmbH erhalten Sie Klarheit, wie Ihr Haftpflichtversicherer mit den genannten Umständen umgeht. Beispielsweise schließen viele moderne Tarife bewusst Freundschaftsdienste in den Leistungsfall mit ein. Eine umfassende und kostenlose Beratung sowie ein Tarif- und Leistungsvergleich helfen auch Ihnen, zum besten Haftpflichtschutz zu gelangen. Nutzen Sie den persönlichen Kontakt zu uns, um kostenlos und unverbindlich zu den besten Versicherungen zu gelangen!