Bis Ende 2033 sind wahrscheinlich vier Millionen Menschen mehr, älter als 65 Jahre. In der privaten Krankenversicherung wird bereits heute eine Vorsorge getroffen. Somit können die steigenden Ausgaben abgefedert werden – und dies komplett ohne Zuschüsse vom Staat. Damit trägt die PKV einen Teil der Lösung zum Problem der alternden Gesellschaft bei.
Die Politik ist laut Bundesverfassungsgericht für die Generationengerechtigkeit in Deutschland verantwortlich. Die Verteilung der Ressourcen sollte gerecht vonstattengehen, teilte ein Richter des höchsten deutschen Gerichts mit. „Damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde.“, heißt es im Urteil aus dem Jahr 2021.
Alternde Bevölkerung
Deutschland steht vor einem immer dringlicher werdenden Problem: der alternden Bevölkerung. Im Jahr 2035 werden voraussichtlich 21 Millionen Menschen über 67 Jahre alt sein. Das sind 4,5 Millionen mehr als heute. Gleichzeitig wird die Zahl der Erwerbstätigen um 5,8 Millionen zurückgehen. Das hat massive Auswirkungen auf die Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung, die immer höhere Bundeszuschüsse benötigt, um zu funktionieren. Die Last dieser Schulden trägt letztendlich die jüngere Generation, die stark belastet wird.
Doch es gibt eine Alternative: Die Private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) sorgt bereits heute für die steigenden Ausgaben im Alter vor und entlastet so die nachfolgenden Generationen, ohne auf Staatszuschüsse angewiesen zu sein. Hier wird Nachhaltigkeit gelebt und ein funktionierender Generationenvertrag praktiziert. Darüber hinaus bietet die PKV viele weitere Vorteile.
Angesichts dieser positiven Erfahrungen hat die PKV nun einen neuen Vorschlag für die Reform der Pflegeversicherung unterbreitet: einen “Neuen Generationenvertrag für die Pflege”. Dieser soll es den nachfolgenden Generationen ermöglichen, eine stabile Vorsorge zu betreiben und somit die Herausforderungen der alternden Bevölkerung zu bewältigen.
Das Umlageverfahren der gesetzlichen Krankenkasse
Das Umlageverfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) funktioniert am besten, wenn das Verhältnis zwischen den Menschen im erwerbsfähigen Alter und den Rentnern ausgewogen ist. Je weiter jedoch der demografische Wandel fortschreitet, desto mehr werden die Ausgaben steigen, während die Anzahl der Beitragszahler zurückgeht. Bereits seit 2004 ist die GKV auf Bundeszuschüsse angewiesen und Gesundheitsökonomen prognostizieren für die Zukunft noch höhere Beiträge und weitere steigende Zuschüsse. Dies belastet insbesondere die jüngeren Generationen.
Die Private Krankenversicherung (PKV) hingegen arbeitet mit einem Kapitaldeckungsverfahren, das sie von der demografischen Entwicklung weitgehend unabhängig macht. Sie sorgt systematisch und transparent für den Fall vor, dass mit zunehmendem Lebensalter die Krankheitskosten stark steigen. Auf diese Weise werden keine Lasten auf die Zukunft verschoben und nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren.
Die Beiträge der PKV-Versicherten sind von Anfang an so kalkuliert, dass sie bereits in jungen Jahren für ihre altersbedingt steigenden Gesundheitsausgaben vorsorgen können. Aus den zusätzlichen Beitragsbestandteilen bilden die Unternehmen Alterungsrückstellungen, die verzinslich angelegt werden. Dadurch finanzieren alle Versicherten mit ihren Beiträgen vom ersten Tag an auch diesen Vorsorgeanteil mit und die Versicherungsunternehmen vermehren diese Gelder mit professioneller Kapitalanlage. Somit wird gewährleistet, dass alle Versicherten von Anfang an für ihre späteren Gesundheitskosten vorsorgen können, ohne dass zukünftige Generationen dafür belastet werden müssen.
Beiträge der PKV: Kapitaldeckungsverfahren
Die Private Krankenversicherung (PKV) bietet ein Kapitaldeckungsverfahren, bei dem die Beiträge unabhängig vom Alter der Versicherten berechnet werden und langfristige Kapitalanlagen möglich sind. Selbst bei Niedrigzinsen funktioniert dieses Verfahren, wie die mehr als verdoppelten Alterungsrückstellungen der PKV seit 2008 zeigen. Das Geld der Versicherten wird in sichere Anlagen wie Immobilien und Infrastrukturprojekte investiert, was der Branche im Jahr 2021 eine Nettoverzinsung von über 2,6 Prozent einbrachte. Der Überschuss wird größtenteils den Versicherten zugutekommen, entweder als Zuführung zu den Alterungsrückstellungen oder als direkte Beitragsentlastung für ältere Versicherte.
Altersrückstellungen
Dank der über 300 Milliarden Euro an Alterungsrückstellungen sind PKV-Versicherte auch im Alter abgesichert und nicht von der jüngeren Generation abhängig. Mit ihrem Kapitaldeckungsverfahren entlastet die PKV das Gesundheitssystem in puncto Herausforderungen, die mit der demografischen Entwicklung auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukommen. Es ist daher sinnvoll, dass noch mehr Menschen sich mit einer zusätzlichen, kapitalgedeckten Vorsorge absichern, um sich vor einer finanziellen Überlastung im Alter zu schützen. Eine private Pflegezusatzversicherung ist hier eine Option, die günstiger ist, als viele denken. Arbeitnehmer können auch von betrieblichen Pflegeversicherungen profitieren, in denen die Arbeitgeber die Beiträge übernehmen. Eine gezielte Förderung der kapitalgedeckten Vorsorge durch den Gesetzgeber könnte die Nachhaltigkeit des Pflegesystems insgesamt stärken.
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