Wie viel Geld bekommt man vom Staat bei Berufsunfähigkeit? Wie hoch ist die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente? Wie funktioniert das soziale Netz und mit welchen Leistungen können Sie rechnen?
Um Sie direkt abzuholen: Eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente gibt es seit 2001 nicht mehr, denn sie wurde von der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente abgelöst. Die Erwerbsminderungsrente hat allerdings starke Einschränkungen im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsrente und kann keinesfalls einen Ersatz darstellen.
Denn: Voll erwerbsgemindert sind Sie nicht bereits dann, wenn Sie Ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können. Voll erwerbsgemindert sind sie erst dann, wenn Sie selbst einfachste Erwerbstätigkeiten maximal 3 Stunden am Tag oder gar nicht mehr ausüben können.
Beispiel: Ein Ingenieur, der seinen Beruf nach einer Depression nicht mehr ausüben kann, ist zwar berufsunfähig, aber in vielen Fällen nicht voll erwerbsgemindert: Denn wenn er z.B. als Pförtner Schranken öffnen, in einer Fabrik Bauteile kontrollieren oder in anderen Berufen arbeiten kann, erhält er kein Geld vom Staat.
In diesem Beitrag möchten wir Ihnen ein paar beispielhafte Fälle vorstellen, damit Sie einen Eindruck davon haben, mit welchen Zahlungen vom Staat in der Praxis gerechnet werden kann.
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Voraussetzungen für Berufsunfähigkeit, teilweise Erwerbsminderung und volle Erwerbsminderung
Bevor wir auf die unterschiedlichen Definitionen eingehen, möchten wir Ihnen den Ablauf nach einer Erkrankung mit Ihren jeweiligen Ansprüchen aufzeigen.
Der grundsätzliche Ablauf nach einer Erkrankung ist der Folgende:
- Schritt 1: Lohnfortzahlung (maximal 6 Wochen, 100 % des Lohns).
- Schritt 2: Krankengeld (maximal 1,5 Jahre, 70 % des letzten Einkommens).
- Schritt 3: Je nach Fall.
a) Bei Berufsunfähigkeit: Staat zahlt nichts.
b) Bei teilweiser Erwerbsminderung: Teilweise Erwerbsminderungsrente.
c) Bei voller Erwerbsminderung: Volle Erwerbsminderungsrente.
Bevor wir auf die praxisnahen Beispielfälle zu sprechen kommen, möchten wir Ihnen im Vorfeld die offiziellen Definitionen für Berufsunfähigkeit sowie der teilweisen und vollen Erwerbsminderung aufzeigen.
Denn dieses Verständnis ist die Basis dafür, mit welchem Geld vom Staat Sie im Fall der Fälle rechnen können – oder ob Sie gar keine Zahlungen erwarten sollten.
Berufsunfähigkeit: Voraussetzungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz)
“(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.”
Quelle: “§ 172 Leistung des Versicherers” aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
Wie viel Geld gibt es bei Berufsunfähigkeit? Bei Berufsunfähigkeit gibt es per se keine Zahlungen vom Staat!
Hinweis: Auch wenn es die Berufsunfähigkeitsrente nicht mehr gibt, wird weiterhin häufig die Frage gestellt: “Wie viel Geld bekommt man bei der Berufsunfähigkeitsrente?”. Darauf kann man nach 2001 nur noch antworten: Gar kein Geld, solange keine Erwerbsminderung vorliegt.
Teilweise Erwerbsminderung: Voraussetzungen nach §43 SGB VI
“(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn sie
Quelle: §43 SGB VI
1. teilweise erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.”
Wie viel Geld gibt es bei teilweiser Erwerbsminderung? Das kommt auf den Grad der Erwerbsminderung an. Bei “halber” Erwerbsminderung können Sie mit etwas weniger als 1/6 Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts als Zahlung vom Staat rechnen.
Volle Erwerbsminderung: Voraussetzungen nach §43 SGB VI
“(2) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn sie
Quelle: §43 SGB VI
1. voll erwerbsgemindert sind,
2. in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit haben und
3. vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt haben.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.”
Wie viel Geld gibt es bei voller Erwerbsminderung? Bei voller Erwerbsminderung können Sie mit etwas weniger als 1/3 Ihres durchschnittlichen Bruttogehalts als Zahlung vom Staat rechnen.
Selbst bei voller Erwerbsminderungsrente entsprechen die Leistungen vom Staat keinen Zahlungen, die Ihrem vorherigen Lebensstandard auch nur annähernd gerecht werden können. Aus diesem Grund sehen wir eine Berufsunfähigkeitsversicherung als absolut essenzielle Versicherung an.
Fallbeispiele für Leistungen vom Staat bei Berufsunfähigkeit
Im Folgenden zeigen wir Ihnen verschiedene Fälle auf sowie die Leistungen vom Staat, mit denen Sie rechnen können.
Dabei beziehen wir auch Faktoren wie Sozialhilfe und Grundsicherung mit ein.
Fallbeispiel 1: Berufsunfähigkeit ohne Erwerbsminderung
Beispiel Berufsunfähigkeit: Burnout eines Arztes
- Tätigkeit als Arzt ist nicht mehr möglich.
- Keine Erwerbsminderung, da einfache Tätigkeiten weiterhin ausgeübt werden können.
Was zahlt der Staat im Falle der Berufsunfähigkeit?
In vielen Fällen hat eine Berufsunfähigkeit keine Erwerbsminderung zur Folge – weder eine volle, noch eine teilweise Erwerbsminderung. Und so hat der Arzt in diesem Beispiel nicht mit Zahlungen vom Staat zu rechnen.
Leicht nachvollziehbar sind die gravierenden Auswirkungen auf den finanziellen Status. Aber auch soziale Faktoren sollten nicht außer Acht gelassen werden. Denn in der Praxis gibt es viele Fälle, in denen das Ausüben von “einfachen” Tätigkeiten die Ängste eines Erkrankten noch verstärkt – z.B. was Ängste um “sozialen Abstieg” anbelangt. Auch Abwehrhaltungen können hervorgerufen werden, die einer Heilung nicht dienlich sind.
Rein auf den Gesundheitszustand des Erkrankten bezogen ist es natürlich äußerst erfreulich, dass “nur” eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Auf der anderen Seite muss aber auch berücksichtigt werden, dass ein einem solchen Fall nicht mit Geld vom Staat zu rechnen. Und dass soziale Faktoren eine entscheidende Rolle spielen können.
Zahlungen vom Staat: Keine Zahlungen.
Fallbeispiel 2: Teilweise Erwerbsminderung
Beispiel teilweise Erwerbsminderung: Verkehrsunfall einer Pflegefachkraft
- Tätigkeit als Pflegefachkraft ist nicht mehr möglich.
- Teilweise Erwerbsminderung, da einfache Tätigkeiten länger als 3 Stunden aber kürzer als 6 Stunden täglich ausgeübt werden können.
In diesem Fall liegt nicht nur eine Berufsunfähigkeit, sondern darüber hinaus eine teilweise Erwerbsminderung vor. Aus diesem Grund ist mit einer “kleinen” Erwerbsminderungsrente vom Staat zu rechnen.
Zahlungen vom Staat: Teilweise Erwerbsminderungsrente.
Fallbeispiel 3: Volle Erwerbsminderung
Beispiel volle Erwerbsminderung: Schlaganfall einer Controlling-Angestellten
- Tätigkeit im Controlling ist nicht mehr möglich.
- Volle Erwerbsminderung, da einfache Tätigkeiten kürzer als 3 Stunden täglich ausgeübt werden können.
In diesem Fall liegt nicht nur eine Berufsunfähigkeit, sondern darüber hinaus eine volle Erwerbsminderung vor. Aus diesem Grund ist mit einer vollen Erwerbsminderungsrente vom Staat zu rechnen.
Zahlungen vom Staat: Volle Erwerbsminderungsrente.
Fallbeispiel 4: Sozialhilfe / Grundsicherung
Im Sozialstaat Deutschland gibt es – abgesehen von der Erwerbsminderungsrente – die Möglichkeit, Grundsicherung zu beantragen. Grundsicherung lässt sich beantragen, wenn die Altersrente oder Erwerbsminderungsrente klein ausfällt.
Als Anhaltspunkt gibt die Deutsche Rentenversicherung ein Einkommen unter 865 € an:
“Als einfache Faustregel gilt: Wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 865 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.”
Offizielle Aussage der Deutschen Rentenversicherung
Der Regelsatz der Grundsicherung betrug im Jahr 2020: 432 € pro Monat für Alleinstehende und 389 € pro Person für Ehepartner oder in eheähnlichen Partnerschaften Lebende. Zusätzlich werden vom Sozialamt Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit diese angemessen sind.
Zahlungen vom Staat: Grundsicherung in Höhe des Regelsatzes und ggfs. Aufstockungen für Unterkunft und Heizung.
Berufsunfähigkeitsversicherung ist alternativlos
Fälle wie die oben beschriebenen zeigen recht eindrücklich, dass man sich im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht auf den Staat verlassen sollte. In der Vergangenheit hat das Sozialsystem in Deutschland noch wesentlich mehr hergegeben, was das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung anbelangt.
Spätestens seit 2001 jedoch sollte klar sein, dass sich die Situation grundlegend geändert hat. Und vor allem, dass allein über staatliche Zahlungen kein vergleichbarer Lebensstandard oder Status beibehalten werden kann.
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