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BU-Rente versteuern: Brutto-Netto-Tabellen und Beispiele zur Berufsunfähigkeits-Rente

    Dokumente Frauen unsplash

    Wie hoch sind die Steuern und Abgaben auf die Rente aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung? Wie viel bleibt also netto von der Brutto-Rente übrig?

    Wir haben für Sie gerechnet!

    Und möchten Ihnen in diesem Artikel anschauliche Tabellen zur Verfügung stellen, mit welchen Abzügen (Steuern, Sozialabgaben) Sie rechnen müssen und wie viel netto von der Brutto-Rentenhöhe übrigbleibt.

    • Einerseits gilt: Brutto-BU-Rente ist nicht gleich Netto-BU-Rente!
    • Anderseits gilt aber auch: Die Abgaben beschränken sich häufig allein auf die Kranken- und Pflegeversicherung. Steuern fallen in vielen Fällen keine an.

    Die nachfolgenden Tabellen sollen dabei als erste Anhaltspunkte dienen – eine genaue Berechnung der Netto-BU-Rente ist jeweils vom Einzelfall abhängig.

    Die Abzüge einer BU-Rente hängen von mehreren Faktoren ab:

    • Vertragsausgestaltung: BU-Vertrag als a) selbständige BU, b) BU in Kombination mit Basisrente oder c) BU in Kombination mit betrieblicher Altersvorsorge.
    • Restlaufzeit der BU-Rente: Wie viele Jahre sind es noch bis Bezugsende? Wie ist die Dauer des BU-Vertrags?
    • Höhe der BU-Rente: Wie viel wurde vertraglich vereinbart?

    Trotz dieser Faktoren gibt es gute Anhaltspunkte, wie hoch die Netto-BU-Rente im Vergleich zur Brutto-BU-Rente ausfällt.

    Die Hintergrunddaten und die Berechnungsgrundlagen für die Tabellen sowie Beispielrechnungen legen wir am Ende des Artikels offen.

    Hinweis zum Haftungsausschluss bzgl. steuerlicher Beratung: Wir sind keine Steuerberater und dürfen keine steuerliche Beratung geben. Obwohl die Inhalte mit größer Sorgfalt erstellt werden, können wir keine Garantie für die Richtigkeit und Aktualität der Berechnungen in diesem Artikel geben. Eine individuelle steuerliche Beratung kann nur durch einen Steuerberater erfolgen.

    Vorsicht bei “Selbstversuchen”: Wir stellen auf unserer Website ausführliche Informationen bereit, um unsere Kunden bestmöglich aufzuklären. Lassen Sie sich davon bitte nicht dazu verführen, Ihre Versicherungsthemen ohne Rücksprache mit einem Experten zu regeln. Unsere jahrelangen Erfahrungen haben uns gelehrt: Es kommt oft auf Kleinigkeiten an.
    Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns als Experten beraten und sichern Sie sich einen kostenlosen Beratungstermin – online oder offline. Auch ein Abschluss hat keine Mehrkosten für Sie!
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    So viel BU-Rente gibt es nach Abzügen

    Im Regelfall wird sich die Höhe der BU-Rente über die Jahre erhöhen – und zwar aufgrund der sogenannten “Leistungsdynamik”. Das ist im Vertrag der Berufsunfähigkeitsversicherung festgeschrieben und bedeutet, dass die Beiträge jährlich erhöht werden (z.B. um 2 % pro Jahr).

    Diese Dynamik dient dazu, den Kaufkraftverlust (Inflation) zu kompensieren – aus diesem Grund können Sie davon ausgehen, dass die in den Tabellen aufgeführten Werte über die Jahre zwar nominal ansteigen, real aber in etwa den gleichen Wert haben werden.

    Die folgenden Brutto-Netto-Tabellen unterscheiden sich nach der Art der BU-Versicherung:

    • #1 Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
    • #2 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Betriebsrente
    • #3 Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup

    #1 Brutto-Netto-Tabelle: Selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)

    Diese Tabelle ist relevant für “selbständige” Berufsunfähigkeitsversicherungen: Also bei Verträgen, die nicht gekoppelt oder kombiniert mit Altersvorsorgelösungen wie Betriebsrente oder Rürup sind.

    BU-Rente (Brutto)BU-Rente (Netto)SteuerKrankenkasse (18 %)Faktor Brutto Netto
    1.000 €800 €Steuerfrei200 €0,80
    1.500 €1.230 €Steuerfrei 270 €0,82
    2.000 €1.640 €Steuerfrei 360 €0,82
    2.500 €2.050 €Steuerfrei 450 €0,82
    3.000 €2.460 €Steuerfrei 540 €0,82
    4.000 €3.280 €Steuerfrei720 €0,82
    5.000 €4.063 €37 €900 € (höchst)0,81
    10.000 €8.758 €342 €900 € (höchst) 0,87
    Tabelle: Brutto-BU-Renten und Netto-BU-Renten (SBU)

    Hinweis: Die Tabelle basiert auf folgenden Annahmen: Restlaufzeit BU-Vertrag 20 Jahre, gesetzliche Krankenversicherung, selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) und kein Kombi-Produkt.

    Die Steuer fällt bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (sog. 3. Schicht) im Normalfall sehr gering aus. Das liegt daran, dass nur der sog. “Ertragsanteil” besteuert wird und das zu versteuernde Einkommen damit häufig unter dem steuerfreien Grundbetrag (etwa 10.000 €). Weitere Informationen zum Ertragsanteil und zur Berechnung finden Sie weiter unten im Kapitel “Weiterführende Abschnitte”.

    Krankenkassenbeiträge werden ganz normal je nach Höhe des Einkommens zwischen dem Mindestbeitrag und Höchstbeitrag bezahlt.

    Rechenbeispiel zur Steuer: BU-Rente in Höhe von 2.000 € -> noch 20 Jahre wird gezahlt -> 21 % Ertragsanteil (siehe Tabelle “Ertragsanteil SBU”) -> entspricht 420 € BU-Rente als Ertragsanteil -> 420 € * 12 Monate = 5.040 € im Jahr -> es wird keine Steuer abgezogen, da unter dem Freibetrag.

    #2 Brutto-Netto-Tabelle: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Betriebsrente

    Diese Tabelle ist relevant für gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherungen: Bei Betriebsrente in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

    BU-Rente (Brutto)BU-Rente (Netto)SteuerKrankenkasse (18 %)Faktor Brutto Netto
    1.000 €770 €30 €200 €0,77
    1.500 €1.085 €145 €270 €0,72
    2.000 €1.360 €280 €360 €0,68
    2.500 €1.625 €425 €450 €0,65
    3.000 €1.878 €582 €540 €0,63
    4.000 €2.344 €936 €720 €0,59
    5.000 €2.761 €1.339 €900 € (höchst)0,55
    10.000 €5.472 €3.628 €900 € (höchst) 0,55
    Tabelle: Brutto-BU-Renten und Netto-BU-Renten (Betriebsrente)

    Hinweis: Die Tabelle basiert auf folgenden Annahmen: Restlaufzeit BU-Vertrag 20 Jahre, gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Betriebsrente.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Kopplung mit der betrieblichen Altersvorsorge (sog. 2. Schicht) voll versteuert.

    Krankenkassenbeiträge werden ganz normal je nach Höhe des Einkommens zwischen dem Mindestbeitrag und Höchstbeitrag bezahlt.

    Rechenbeispiel zur Steuer: BU-Rente in Höhe von 2.000 € -> wird voll besteuert -> Durchschnittssteuersatz von 14 % -> entspricht 280 € Steuer pro Monat

    Ausnahme „Alte Direktversicherung“ bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen aus einer sog. “alten Direktversicherung” nach § 40 b: Diese BU-Renten werden nur nach dem Ertragsanteil besteuert und haben somit eine starke Steuererleichterung. Relevant ist das in der Regel nur, wenn die Verträge bis zum Jahr 2004 abgeschlossen worden sind.

    #3 Brutto-Netto-Tabelle: Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup

    Diese Tabelle ist relevant für gekoppelte Berufsunfähigkeitsversicherungen: Bei Rürup in Kombination mit einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung.

    BU-Rente (Brutto)BU-Rente (Netto)SteuerKrankenkasse (18 %)Faktor Brutto Netto
    1.000 €773 €27 €200 €0,77
    1.500 €1.100 €131 €270 €0,77
    2.000 €1.388 €252 €360 €0,69
    2.500 €1.668 €383 €450 €0,67
    3.000 €1.936 €524 €540 €0,65
    4.000 €2.438 €842 €720 €0,61
    5.000 €2.895 €1.205 €900 € (höchst)0,58
    10.000 €5.835 €3.265 €900 € (höchst) 0,58
    Tabelle: Brutto-BU-Renten und Netto-BU-Renten (Rürup)

    Hinweis: Die Tabelle basiert auf folgenden Annahmen: Restlaufzeit BU-Vertrag 20 Jahre, gesetzliche Krankenversicherung, Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) mit Rürup, 90 % sind steuerpflichtig.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung wird bei Kopplung mit der Rürup-Rente (sog. 1. Schicht) je nach dem Besteuerungsanteil (siehe Tabelle) versteuert.

    Krankenkassenbeiträge werden ganz normal je nach Höhe des Einkommens zwischen dem Mindestbeitrag und Höchstbeitrag bezahlt.

    Rechenbeispiel zur Steuer: BU-Rente in Höhe von 2.000 € -> wird zu 90 % besteuert (siehe Tabelle “Besteuerungsanteil Rürup”) -> Durchschnittssteuersatz von 12,6 % -> entspricht 252 € Steuer pro Monat

    Weiterführende Abschnitte: Details zu den Tabellen, Hintergrunddaten und Beispiel-Rechnungen

    In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen die Hintergründe und einige Beispielrechnungen aufzeigen. Für all diejenigen, die die Zahlen aus den obigen Tabellen gerne nachvollziehen möchten.

    Hintergrunddaten für alle Berechnungen:
    – Abgabe an Krankenkasse (Kranken- und Pflegeversicherung) = 18 %
    – Mindestbeitrag Krankenkasse = 200 €
    – Höchstbeitrag Krankenkasse = 900 €
    – Grundfreibetrag = 10.000 €

    Die Hintergrunddaten sind absichtlich gerundet, um keine scheinbare Genauigkeit (Nachkommastellen etc.) vorzutäuschen.

    Im Folgenden die zwei entscheidenden Tabellen für die Besteuerung von SBU und Rürup-BU:

    • a) Tabelle Ertragsanteil für die Besteuerung der BU-Rente (SBU).
    • b) Tabelle Besteuerungsanteil für die Besteuerung der BU-Rente (Rürup).

    a) Tabelle Ertragsanteil für die Besteuerung der BU-Rente (SBU)

    Restlaufzeit BU-VertragErtragsanteilRestlaufzeit BU-VertragErtragsanteilRestlaufzeit BU-VertragErtragsanteil
    1 Jahr0 %21 Jahre22 %41 Jahre39 %
    2 Jahre1 %22 Jahre23 %42 Jahre40 %
    3 Jahre2 %23 Jahre24 %43 Jahre41 %
    4 Jahre4 %24 Jahre25 %44 Jahre41 %
    5 Jahre5 %25 Jahre26 %45 Jahre42 %
    6 Jahre7 %26 Jahre27 %46 Jahre43 %
    7 Jahre8 %27 Jahre28 %47 Jahre43 %
    8 Jahre9 %28 Jahre29 %48 Jahre 44 %
    9 Jahre10 %29 Jahre30 %49 Jahre 45 %
    10 Jahre12 %30 Jahre30 %50 Jahre 45 %
    11 Jahre13 %31 Jahre31 %51 Jahre 46 %
    12 Jahre14 %32 Jahre32 %52 Jahre 46 %
    13 Jahre15 %33 Jahre33 %53 Jahre 47 %
    14 Jahre16 %34 Jahre34 %54 Jahre 48 %
    15 Jahre16 %35 Jahre35 %55 Jahre 48 %
    16 Jahre18 %36 Jahre35 %56 Jahre 49 %
    17 Jahre18 %37 Jahre36 %57 Jahre 49 %
    18 Jahre19 %38 Jahre37 %58 Jahre 50 %
    19 Jahre20 %39 Jahre38 %59 Jahre 50 %
    20 Jahre21 %40 Jahre39 %60 Jahre 51 %
    Tabelle: Ertragsanteil nach EStDV (Quelle: Auszug aus “Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 55 Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten in besonderen Fällen”)

    Lesebeispiele zur Tabelle Ertragsanteil: “Bei einer Restlaufzeit des BU-Vertrages von 10 Jahren beträgt der Ertragsanteil 12 % Es werden also 12 % der BU-Rente versteuert.” und “Bei einer Restlaufzeit des BU-Vertrages von 46 Jahren beträgt der Ertragsanteil 43 %. Es werden also 43 % der BU-Rente versteuert”

    Das bedeutet: Je länger die BU-Rente noch läuft, desto höher ist der zu versteuernde Prozentsatz. Je näher Sie an das Ende des BU-Vertrages kommen, desto geringer wird der zu versteuernde Anteil.

    Beispiel-Rechnungen zur Besteuerung der SBU

    a1) BU-Rente in Höhe von 5.000 €

    BU-Rente in Höhe von 5.000 € -> noch 20 Jahre wird gezahlt -> 21 % Ertragsanteil -> entspricht 1.050 € BU-Rente als Ertragsanteil -> 1.050 € * 12 Monate = 12.600 € im Jahr -> es wird erst ab dem Grundfreibetrag (ca. 10.000) Steuer erhoben -> Steuer auf 2.600 € mit Steuersatz von etwa 17 % bzw. Durchschnittssteuersatz von 3,5 % auf das gesamte Einkommen (12.600 €)

    • 2.600 € * 17 % = 442 € Steuerlast
    • 12.600 * 3,5 % = 441 € Steuerlast

    Die Steuerlast liegt bei einer BU-Rente in Höhe von 5.000 € im Monat bzw. 60.000 € im Jahr also lediglich bei etwa 37 € pro Monat bzw. etwa 440 € pro Jahr.

    a2) BU-Rente in Höhe von 10.000 €

    BU-Rente in Höhe von 10.000 € -> noch 20 Jahre wird gezahlt -> 21 % Ertragsanteil -> entspricht 2.100 € BU-Rente als Ertragsanteil -> 2.100 € * 12 Monate = 25.200 € im Jahr -> es wird erst ab dem Grundfreibetrag (ca. 10.000) Steuer erhoben -> Steuer auf 15.200 € mit Steuersatz von etwa 27 % bzw. Durchschnittssteuersatz von 16 % auf das gesamte Einkommen (25.200 €)

    • 15.200 € * 27 % = 4.104 € Steuerlast
    • 25.200 * 16 % = 4.032 € Steuerlast

    Die Steuerlast liegt bei einer BU-Rente in Höhe von 10.000 € im Monat bzw. 120.000 € im Jahr also lediglich bei etwa 342 € pro Monat bzw. etwa 4.100 € pro Jahr.

    b) Tabelle Besteuerungsanteil für die Besteuerung der BU-Rente (Rürup)

    Jahr des BU-RentenbeginnsBesteuerungsanteil BU-RenteJahr des BU-RentenbeginnsBesteuerungsanteil BU-Rente
    201978 %203090 %
    202080 %203191 %
    202181 %203292 %
    202282 %203393 %
    202383 %203494 %
    202484 %203595 %
    202585 %203696 %
    202686 %203797 %
    202787 %203898 %
    202888 %203999 %
    202989 %2040100 %
    Tabelle: Besteuerungsanteil der BU-Rente bei Rürup (Quelle: Einkommensteuergesetz (EStG)
    § 22 Arten der sonstigen Einkünfte)

    Lesebeispiele zur Tabelle Besteuerungsanteil Rürup: “Wenn die Berufsunfähigkeit im Jahr 2025 eintritt, müssen 85 % der BU-Rente versteuert werden, 15 % sind also steuerfrei.”

    BU-Rente-Brutto-Netto-Rechner

    Die obigen Tabellen sollten die Notwendigkeit eines Brutto-Netto-Rechners für die Berufsunfähigkeits-Rente ersetzen können. Zumindest lässt sich auf einen Blick erkennen, welche Faktoren für die Differenz zwischen Brutto-BU-Rente und Netto-BU-Rente verwendet werden können.

    Falls Sie trotzdem Bedarf an einem Brutto-Netto-Rechner zur BU-Rente haben, senden Sie uns gerne einen kurzen Hinweis. Dann lässt sich ein solcher Rechner sicherlich integrieren.

    Hinweise und Tipps zum Schluss

    Bitte beachten Sie: Die notwendige Rentenhöhe hängt unter anderem davon ab, ob sie eine selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine BU-Zusatzversicherung wählen!

    Aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten werden Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen stärker besteuert!

    Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) in Verbindung mit einer Rürup-Rente oder mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV, Betriebsrente) gilt die Faustregel, dass Sie etwa eine 20 % höhere BU-Rente einkalkulieren sollten als bei einer selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) ohne Kopplung.

    Nur über diesen Zuschlag können Sie sicherstellen, dass Sie nach Steuern und Sozialabgaben dieselbe Netto-BU-Rente erhalten wie bei der selbständigen Berufsunfähigkeitsversicherung.

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    Als Versicherungsmakler mit jahrelanger Erfahrung möchten wir Sie gerne unterstützen – damit Sie bei der Wahl und Ausgestaltung Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung keine Fehler machen.

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