Zum Inhalt springen

BAföG-Reform 2019 und die PKV für Studenten

    BAföG-Reform 2019 und die PKV für Studenten

    Mit privater Krankenversicherung die Krankenversicherungsbeiträge senken

    Seit dem 1. August 2019 ist die neue BAföG-Reform in Kraft. Das bedeutet für Studenten mit einem BAföG-Darlehen mehr Geld im Monat. Zudem bekommen manche Kinder durch die erhöhten Freibeträge der Eltern zum ersten Mal die Chance, die staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch die BAföG-Reform lohnt es sich für manche Studenten bei Studienbeginn über einen Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) nachzudenken. Denn dadurch lassen sich unter Umständen Krankenversicherungsbeiträge sparen. Mit der Entscheidung sollten Sie allerdings nicht zu lange warten. Schließlich ist ein Wechsel in die PKV nur während der ersten drei Monate nach Studienbeginn möglich.

    Die Auswirkungen der BAföG-Reform 2019 auf die Krankenversicherung von Studenten

    Mehr Geld und weniger Hürden – Das sind die positiven Auswirkungen der BAföG-Reform. Der Gesetzgeber möchte dadurch, die Inanspruchnahme eines BAföG-Darlehens für Auszubildende und Studenten wieder attraktiver machen. So ist mit dem Inkrafttreten der Reform am 1. August 2019 zum einen der Förderungshöchstsatz von bisher 735 Euro auf 853 Euro gestiegen (2020: 861 Euro). Auch wurden die Freibeträge beim Einkommen der Eltern erhöht. Dadurch bekommen mehr Studenten die Möglichkeit, die Ausbildungsförderung zu beantragen. Damit die Studierenden nicht aus Angst vor späteren Schulden auf eine Antragsstellung verzichten, wurde zudem die Darlehensrückzahlungspflicht der Regelrate von 130 EUR auf 77 Monatsraten (6,5 Jahre) begrenzt. Wer es innerhalb von 20 Jahren nicht schafft, diese Raten trotz Bemühung zurückzuzahlen, ist trotzdem schuldenfrei.

    Allerdings bringt die BAföG-Reform bei der Krankenversicherung auch Nachteile mit sich. Denn durch die Erhöhung der BAföG-Förderbeiträge steigen im Wintersemester 2019/2020 auch die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für alle krankenversicherungspflichtigen Studenten (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Denn die gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge orientieren sich am BAföG-Förderhöchstsatz. So müssen gesetzlich versicherte Studierende ohne BAföG-Anspruch ab dem 1. August 2019 mehr für ihre gesetzliche Krankenversicherung zahlen, ohne dafür von anderer Stelle mehr Geld zu bekommen.

    Der Wechsel in die private Krankenversicherung

    Bis zum 25igsten Lebensjahr können sich Studierende über die gesetzliche Familienversicherung bei den Eltern mit krankenversichert. Dies ist in der Regel die kostengünstigste Variante. Aber Studenten, die vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen haben, müssen sich unabhängig vom Alter auch im Studium weiterhin selbst krankenversichern. Das Gleiche gilt für Studenten, die durch einen Nebenverdienst die monatliche Einkommensgrenze von 435 EURZ bzw. 450 EUR (Minijob) überschreiten oder die älter als 30 Jahre sind. Für diese Studenten kann es vorteilhaft sein bei Studienbeginn in die private Krankenversicherung (PKV) zu wechseln. Denn da sich die privaten Krankenversicherungsbeiträge nicht am BAföG-Förderhöchstsatz orientieren, können sie je nach Tarif günstiger sein.

    Kinder, deren Eltern Beamte sind, haben ein Recht auf Beihilfe. D. h. sie sichern das Restrisiko (ca. 20 %) in der Regel über eine private Restkostenkrankenversicherung ab. In ihrem Fall ist es empfehlenswert bei Studienbeginn genau zu überlegen, wie lange das Studium dauern wird. Denn das Recht auf Beihilfe endet mit dem 25igsten Lebensjahr. Sollte das Studium sehr viel länger dauern, lohnt es sich für sie unter Umständen gleich zu Studienbeginn eine private Krankenversicherung abzuschließen. Dann können sie sicher sein, dass sie das ganze Studium von den besseren Leistungen profitieren. Denn der Wechsel in einen PKV-Tarif ist nur zu Beginn des Studiums möglich.

    Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Studenten

    Die private Krankenversicherung zeichnet sich in der Regel durch bessere Leistungen aus. Diese kann der Versicherte selbst auswählen. Dazu gehören z. B. der Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus, keine Zuzahlungen bei Medikamenten und eine höhere Kostenerstattung bei teuren Zahnbehandlungen. Auch die Kostenübernahme für alternative Heilmethoden oder eine Auslandskrankenversicherung ist für manche Studenten interessant.

    Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten besonders günstige Studententarife an. Für Studenten mit einem knappen monatlichen Budget ist auch die Möglichkeit von Beitragsrückerstattungen bei Nichtbeanspruchung von Leistungen besonders attraktiv. Allerdings sollte auf keinen Fall auf Leistungen zugunsten der Beitragsrückerstattungen aber auf Kosten der Gesundheit verzichtet werden. Medizin– oder Jurastudenten entscheiden sich gerne für die PKV, da sie meistens auch später im Berufsleben privat versichert bleiben.

    Professionelle und kostenlose Beratung für Studenten

    Sie haben gerade Ihr Studium begonnen? Dann sollten Sie sich jetzt gründlich mit dem Thema Krankenversicherung auseinandersetzen. Schließlich haben Sie nur während der ersten drei Monate nach Erstsemesterbeginn die Chance, sich von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien zu lassen und in die private Krankenversicherung zu wechseln. Die Wahl der Krankenversicherung zu Studienbeginn gilt für die gesamte Studienzeit. Aus diesem Grund sollte sie auch mit Bedacht getroffen werden. Bei einem Wechsel in die PKV sollte Ihre persönliche Situation, die Beiträge und Konditionen von den angebotenen Studententarifen aber auf jeden Fall sehr sorgsam analysiert und verglichen werden. Denn es gibt große Unterschiede. Die freien Versicherungsmakler der VUMAK GmbH sind auf die PKV spezialisiert. Sie führen gerne den zeitaufwendigen Vergleich kostenlos für Sie durch. Zudem beraten sie Sie auch kompetent zu anderen wichtigen Versicherungen wie z. B. der privaten Haftpflichtversicherung. Nehmen Sie einfach Kontakt auf und testen Sie uns!

    Schreibe einen Kommentar

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner