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Arbeitsunfähigkeitsversicherung

    Arbeitsunfähig? Frau bricht am Schreibtisch zusammen

    Arbeitsunfähig: Welche Versicherung hilft weiter?

    Unverhofft kommt oft – und öfter als gedacht passiert es einfach: Ein Arbeitnehmer wird wegen den Folgen eines Unfalls oder einer Krankheit arbeitsunfähig. Das heißt, er kann seine bisher ausgeführten Tätigkeiten aufgrund einer Erkrankung nicht mehr leisten: sei es nur vorübergehend oder dauerhaft.

    Doch wo liegen eigentlich die Unterschiede zwischen Arbeits-, Berufs-, Dienst- und Erwerbsunfähigkeit? Welche Leistungen stehen Betroffenen bei den sogenannten „Arbeitsunfähigkeitsversicherungen“ zu? Und wofür sollten Sie rechtzeitig vorab selbst sorgen? Wir klären die wichtigsten Fragen – und beginnen zunächst mit der Definition von vier elementaren Begriffen.

    Arbeits-, berufs-, dienst- und erwerbsunfähig: Wo liegen die Unterschiede?

    Arbeitsunfähig zu sein bedeutet, seine bisherigen Tätigkeiten wegen einer Erkrankung vorübergehend nicht mehr ausführen zu können. Man ist also bereits arbeitsunfähig, wenn man beispielsweise aufgrund einer Grippe für einige Tage krankgeschrieben ist, nach seiner Genesung jedoch wieder vollkommen gesund an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.

    Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Falls die Krankheit länger andauert, springt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Krankenkasse ein und zahlt Ihnen Krankengeld als Lohnersatz. Bei gesetzlich Versicherten sind dies in der Regel 70 Prozent des bisherigen Bruttoverdienstes.

    Das bedeutet: Eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung springt gar nicht in die Bresche, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit ist eine Angelegenheit für die gesetzliche oder private Krankenversicherung.

    Als berufsunfähig gelten Sie, wenn Sie Ihre bisherige Erwerbstätigkeit wegen einer psychischen oder körperlichen Erkrankung oder wegen den Folgen eines Unfalls nicht mehr ausüben können – und zwar für die Dauer von sechs Monaten oder länger. Bis dahin sind Sie „nur“ arbeitsunfähig. Berufsunfähig bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar nicht mehr arbeiten können. Eine attestierte Berufsunfähigkeit besagt, dass Sie die Arbeit in Ihrem erlernten oder bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Ob dem so ist, stellt in der Regel ein Arzt mit einem Gutachten fest.

    Im Falle einer mindestens 50-prozentigen Berufsunfähigkeit haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Deren Höhe hängt vom Ausmaß Ihrer gesundheitlichen Einschränkung ab.

    Als dienstunfähig gelten Beamte, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Über die Dienstunfähigkeit entscheidet der Amtsarzt. Diese liegt laut Bundesbeamtengesetz dann vor, wenn der Beamte wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist.

    Wer diese Voraussetzungen erfüllt und kein anderes Amt mehr verrichten kann, wird in den Ruhestand versetzt und hat Anspruch auf ein Ruhegehalt. Dessen Höhe ist abhängig von der Anzahl der Dienstjahre.

    Erwerbsunfähig sind Sie erst, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können – unabhängig von den erlernten und bisherigen Tätigkeiten. Von einer vollen Erwerbsunfähigkeit spricht man dann, wenn man krankheitsbedingt maximal bis zu drei Stunden am Tag arbeiten kann. Teilweise erwerbsunfähig ist, wer höchstens sechs Stunden pro Tag arbeiten kann.

    Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente beträgt rund 30 Prozent des zuvor bezogenen Bruttolohns. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung erhalten Sie etwa die Hälfte davon.

    Das sind Arbeitsunfähigkeitsversicherungen

    Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es eigentlich nicht. Die Bezeichnung „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ ist praktisch ein Oberbegriff für die unterschiedlichen Grade von Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise deren Versicherung. Wenn von einer „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ die Rede ist, kann damit eine Berufs-, Dienst- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung gemeint sein.

    Es ist daher unbedingt notwendig, vor Abschluss der Police auf ihren Namen und auf Vertragsdetails wie die Auszahlungsbedingungen zu achten. Denn viele Berufsunfähigkeitsversicherungen sind mit hinterlistigen Klauseln gespickt. Eine schlechte Berufsunfähigkeitsversicherung deckt nicht mehr ab als eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

    Das deckt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ab

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) ist so eine Art Notnagel für Menschen, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen können. Wer nämlich bereits Vorerkrankungen hat, wird von der BU oft abgelehnt. Andernfalls wird eine Berufsunfähigkeit, die auf bekannte Vorerkrankungen zurückzuführen ist, vom Leistungsanspruch ausgeschlossen oder nur gegen horrende Aufpreise mitversichert. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfordert zwar im Vorfeld ebenso wie die BU eine wahrheitsgemäße Beantwortung von Gesundheitsfragen, allerdings sind die Aufnahmekriterien nicht ganz so hoch. Tarifaufschläge für Vorerkrankungen sind auch bei der EU möglich.

    Die Aufnahme in eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist mit wesentlich niedrigeren Hürden verbunden. Außerdem sind die monatlichen Beiträge niedriger, betragen oft nur einen Bruchteil der BU-Kosten.

    Allerdings bezahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung erst dann, wenn der Versicherte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann – in irgendeinem Job. Von einer Tätigkeit im erlernten Beruf sprechen wir hier längst nicht mehr. Beispiel: Wer einen Job hatte, bei dem körperliches Geschick gefragt war, kann immer noch Büroarbeit verrichten. Konkreter: Ein Kfz-Mechaniker, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist wahrscheinlich noch im Stande Blumen zu gießen und ein Skilehrer mit kaputtem Knie kann noch als Pförtner am Skilift arbeiten.

    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezahlt die vereinbarte monatliche Erwerbsunfähigkeitsrente üblicherweise bei chronischen, dauerhaften und psychischen Erkrankungen, bei Unfällen mit Folgeschäden (wenn beispielsweise ein Finger von der Kreissäge abgetrennt wurde) sowie bei Pflegebedürftigkeit aus.

    Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherungen, die weiterhelfen

    Mal abgesehen davon, dass der „Definitions-Teufel“ im Detail liegt, sind Sie immer gut beraten, rechtzeitig eine ergänzende Berufs- oder Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Denn der Staat zahlt im Falle des Falles bei Weitem nicht so viel, dass Sie Ihren bisherigen Lebensstandard halten könnten. Sie glauben, Arbeitsunfähigkeit betrifft Sie nicht? Es kann schnell gehen: Jeder zehnte Erwerbstätige wird bereits vor seinem 40. Geburtstag – vorübergehend oder komplett – berufsunfähig.

    Worauf Sie beim Abschluss einer privaten „Arbeitsunfähigkeitsversicherung“ achten sollten, haben wir Ihnen bereits hier übersichtlich zusammengefasst. Was für alle Berufsunfähigkeitsversicherungen gleichermaßen gilt: Sie bieten Ihnen finanzielle Sicherheit, wenn Sie diese am nötigsten brauchen. Denn mit der richtigen Unfähigkeitsversicherung können Sie Ihren gewohnten Lebensstandard bei Verlust Ihrer Arbeitskraft weiterhin halten. Der optimale Tarif zeichnet sich dabei nicht unbedingt (nur) durch einen niedrigen Beitrag aus, sondern vielmehr durch die individuell abgestimmte Leistung im Bedarfsfall.

    Und: Es gibt oft Unterschiede hinsichtlich der Berufsgruppen. Brauchen Sie eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung für Angestellte oder Selbstständige? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Ärzte? Oder eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte? Die Versicherungsmakler von VUMAK sind Experten auf allen drei Gebieten.

    Noch ein Tipp zum Schluss: Bei diesen privaten „Arbeitsunfähigkeitsversicherungen“ ist Zeit wirklich Geld. Denn der Versicherungsbeitrag bemisst sich nicht nur nach Ihrem Gesundheitszustand, sondern auch nach Ihrem Eintrittsalter. Je eher Sie eine Berufs-, Dienst-, oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, desto günstiger ist sie! Also zögern Sie nicht, unsere – für Sie kostenlose – Expertise in Anspruch zu nehmen.

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