Nicht nur in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)gibt es für Beamte Unterschiede gegenüber Angestellten in einer Firma zu beachten. Auch beim Thema Haftpflichtversicherung gibt es einen Unterschied. Dieser sollte möglichst nicht erst nach dem Vertragsabschluss oder in einem Schadenfall entdeckt werden. Denn der öffentliche Dienst bringt andere Haftungsrisiken mit sich, die eine berufliche Zusatzabsicherung empfehlenswert machen.
Als Beamter die richtige Diensthaftpflichtversicherung abschließen
Nach dem Bundesbeamtengesetz (§78 Haftung) sind alle Beamten oder Beamtenanwärter für Schäden haftbar zu machen, die sie im Rahmen einer Dienstpflichtverletzung anrichten. Die Regelung gilt für einen Richter genauso wie für einen Polizeibeamten im Streifendienst. Je nach Berufsbild kann es sehr schnell zu einem Unfall oder Missgeschick kommen. Diese können je nach juristischer Auslegung eine Verletzung der Dienstpflicht darstellen und damit das Risiko einer Schadenersatzpflicht bedeuten.
Unabhängig von der Klärung des jeweiligen Sachverhalts sollten sich die Betroffenen deshalb auf eine Schadensübernahme durch eine Versicherung unter allen Umständen verlassen können. Die Privathaftpflichtversicherung reicht unter diesen Umständen nicht aus, da die Verletzung der Dienstpflicht im beruflichen Umfeld stattfand. Es wird somit eine extra Diensthaftpflichtversicherung benötigt, die von vielen Versicherungen explizit für Versicherte mit Beamtenstatus angeboten wird.