Am zweiten Märzwochenende ist in weiten Teilen Deutschlands ein stärkerer Sturm übers Land gezogen. Werden Dächer abgedeckt oder Passanten durch umherfliegende Dachziegel getroffen, ist für Hauseigentümer ein starker Versicherungsschutz entscheidend. Wichtig ist, nach Eintreten der Sturmschäden die richtigen Schritt zu ergreifen, um die Aussicht auf einen schnellen Schadenersatz zu gewährleisten
So läuft es bei einem Sturmschaden mit Ihrer Versicherung richtig
Wichtig ist zunächst eine zeitnahe Kontaktaufnahme zum Versicherer, bei der Sie überhaupt erst einmal den Sturmschaden melden. Im Regelfall sind Sie in stürmischen Zeiten nicht als Einzelperson von einer Schädigung betroffen, so dass die Versicherer alle Vorfälle gerne en bloque abwickeln.
Eine umfassende Dokumentation der entstandenen Schäden, beispielsweise durch aussagekräftige Fotos, ist empfehlenswert. Falls Sie einen Schaden erlitten haben, der auf Fotografien nicht gänzlich zur Geltung kommt, sollten Sie die Hilfe eines Gutachters in Anspruch nehmen. Dies wird Ihnen wahrscheinlich auch Ihr Versicherer vorschlagen, falls es noch Zweifel bei der Schadenserstattung gibt.
Wichtig ist in der Hausrat- und Gebäudeversicherung, dass Sie als Vertragsnehmer der Schadenminderungspflicht folgen. Sobald der Schaden eingetreten ist, müssen Sie alle Ihnen zumutbare Schritte einleiten, damit sich der entstandene Schaden nicht noch vergrößert. Fehlen diese Bemühungen, dürfte der vom Versicherer gewährte Schadensersatz sinken.
Wichtig ist in der Hausrat- und Gebäudeversicherung, dass Sie als Vertragsnehmer der Schadenminderungspflicht folgen. Sobald der Schaden eingetreten ist, müssen Sie alle Ihnen zumutbare Schritte einleiten, damit sich der entstandene Schaden nicht noch vergrößert. Fehlen diese Bemühungen, dürfte der vom Versicherer gewährte Schadensersatz sinken.
Den richtigen Versicherungsschutz abschließen
Im ersten Schritt ist nach einem Schaden zu klären, ob Sie überhaupt Ersatzleistungen von Ihrem Versicherer erwarten dürfen. Dies gilt z. B. bei Schäden an Ihrem Auto. Diese werden in der Regel nur bei Bestehen einer Vollkaskoversicherung beglichen. Freie Versicherungsmakler der VUMAK GmbH stehen Ihnen gerne beratend zur Seite. Ein kostenloser Leistungs- und Tarifvergleich unserer Gesellschaft zeigt Ihnen starke Tarife auf und hilft, jede Schadenssituation stressfrei abzuwickeln.