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Schäden bei Untervermietung der Wohnung

    Schäden bei Untervermietung der Wohnung

    Werden Haus oder Wohnung durch einen Mieter nicht dauerhaft genutzt, ist eine Untervermietung beliebt und eine attraktive Geldquelle. Eine solch kurzfristige Untervermietung kann zum Problem werden, wenn Schäden durch den Untermieter angerichtet werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie in dieser Situation richtig reagieren und wie Versicherungen mit diesem Umstand umgehen.

    Sind Hausrat- oder Haftpflichtversicherung der richtige Versicherungsschutz?

    Grundsätzlich gilt, dass Sie Ihren Vermieter informieren müssen, bevor es zu einer phasenweisen Untervermietung Ihrer Wohnung kommt. Wenn Sie dies unterlassen, kann sogar eine Kündigung drohen. Außerdem sollten Sie Ihren Versicherer informieren, damit dieser im Schadenfall weiterhin leistet. Dies gilt vor allem für die Hausratversicherung, beispielsweise als Schutz vor Sturmschäden oder einem Diebstahl. Solche Schäden sind vom Charakter der Vermietung unabhängig, der Versicherer dürfte nach Ihrer Mitteilung deshalb weiterhin leisten.

    Ergänzend ist zu überlegen, wie Sie sich selbst vor einem Schaden am Mobiliar und anderen Besitztümern schützen. Werden diese durch den Untermieter verursacht, ist ein Haftpflichtschutz zu empfehlen, da dieser den Schaden sonst aus eigener Tasche bezahlen muss. Es kann sinnvoll sein, in die Untermiete nur einzuwilligen, wenn der Untermieter einen Haftpflichtschutz besitzt.

    Durch freie Versicherungsmakler alle Versicherungsfragen einfach abklären

    Nicht nur das Thema Untervermietung bringt einige rechtliche und versicherungstechnische Fragen mit sich. Die VUMAK GmbH steht Ihnen als erfahrener Partner gerne zur Seite und führt eine kostenlose und umfangreiche Beratung durch, damit Ihr Versicherungsschutz in jeder Lebensphase Ihren Bedürfnissen entspricht. Treten Sie mit uns in Kontakt und vereinbaren Sie einen Termin, um in Deutsch oder Englisch zu jedem Versicherungsthema beraten zu werden!

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