Für eine starke Absicherung der eigenen Gesundheit mit individuellen Leistungen ist die private Krankenversicherung (PKV) seit Jahrzehnten etabliert. Mit ihr kann sich der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistungen so zusammenstellen, dass sie optimal zu den persönlichen Bedürfnissen und der Lebenssituation passen. Dennoch halten sämtliche Versicherer inzwischen auch Standard- oder Basistarife bereit, die mit ihrem festen Leistungsumfang gegen das Konzept der individuellen Absicherung sprechen. Erfahren Sie im Folgenden, was es mit den speziellen Tarifvarianten auf sich hat.
Für welche Zwecke der Basis- oder Standardtarif eingeführt wurde
Versicherungen bieten mit ihren jeweiligen Standard- oder Basistarifen eine Alternative für Renter und Pensionäre. Denn in diese Tarife können alle Personen wechseln, die das 55. Lebensjahr vollendet haben oder eine staatliche Rente (Arbeitnehmer) oder eine Pension (Beamte) beziehen. Der Standardtarif steht jedoch nur Versicherten offen, die ihren Versicherungsvertrag vor dem 01. Januar 2009 abgeschlossen haben und deren Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 53.100 EUR (Stand: 2018) liegt.
Der Standardtarif ist im Vergleich zum Basistarif meist der günstigere Tarif. Beide Tarife orientieren sich am Umfang der gebotenen Leistungen an den gesetzlichen Krankenkassen. Der Standardtarif bietet jedoch in einigen Bereichen deutlich weniger Leistungen als der Basistarif. Interessant sind der Basis- oder Standardtarif für all diejenigen, die damit Ihre Beitragskosten senken wollen oder müssen.
Aufgepasst beim Unisex-Tarif: Ein Wechsel in diesen Tarif steht grundsätzlich jedem Versicherten offen, der bislang einen klassischen Volltarif der PKV hatte. Man sollte sich den Wechsel in diesen Tarif aus verschiedenen Gründen jedoch vorher genau überlegen. So dürfen Versicherte mit einem Unisex-Tarif später z. B. nur in den Basistarif und nicht in den Standardtarif wechseln.
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