Der Besuch in einer Klinik oder einem Krankenhaus wird für Sie zu den unliebsten Erfahrungen des Lebens gehören. In dieser Situation ist es wichtig, sich auf einen starken Versicherungsschutz verlassen zu können, den gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder private Anbieter für Sie bereithalten. Der folgende Vergleich soll Ihnen die Unterschiede der beiden Systeme verdeutlichen.
Große Unterschiede rund um die stationäre Behandlung
Für einen Kassenpatient ist nach der sogenannten Einweisungsklausel das Krankenhaus zuständig, das am nächsten zu seinem Wohnsitz liegt. Privatversicherte genießen hingegen eine vollkommen freie Wahl von Klinik oder Krankenhaus. Als Privatpatient wird zudem eine freie Arztwahl gewährt, während gesetzlich Versicherte auf den jeweils diensthabenden Arzt vertrauen müssen. Auch die Unterbringung im Krankenzimmer weist große Unterschiede auf.
Je nach Tarifwahl genießt der Privatpatient den Komfort eines Ein- oder Zwei-Bett-Zimmers, während gesetzlich Versicherte je nach Belegungssituation fast immer in einem Mehrbett-Zimmer unterkommen müssen. Zuzahlungen für jeden Aufenthaltstag sind vom gesetzlichen System ebenfalls vorgesehen, diese Kosten übernimmt die
private Krankenversicherung (PKV) je nach Tarifwahl für den jeweiligen Patienten.
Durch eine individuelle Analyse Ihre Bedürfnisse und Wechselmöglichkeiten erkennen
Genauso wie die ambulante Versorgung weist die stationäre Unterbringung bei Privatversicherten wesentliche Vorteile auf.Kontaktieren Sie uns und lassen Sie uns durch eine kompetente Beratung in München ermitteln, wie lohnenswert das Wechseln für Sie ist! Berufsgruppen wie Selbstständige oder Beamte können unabhängig vom Einkommen in die PKV gelangen – möglicherweise auch für Sie eine Option, durch uns als
freie Versicherungsmakler in München den richtigen Wechselimpuls zu erhalten!