Berufsunfähigkeitsrente und Nebenjob
Laut Statistik wird in Deutschland bereits jeder vierte Erwerbstätige im Laufe seines Arbeitslebens zumindest zeitweise berufsunfähig. Viele Menschen glauben, dass ein von einer Berufsunfähigkeit Betroffener überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Sie verwechseln die Berufsunfähigkeit mit der Erwerbsunfähigkeit. Aber das ist nicht richtig, denn schließlich kommt es auf die Ursache für die Berufsunfähigkeit an. Hier erfahren Sie zum einen, worin sich die Erwerbsunfähigkeit und die Berufsunfähigkeit unterscheiden. Zum anderen finden Sie heraus, ob Sie sich bei einer Berufstätigkeit nebenbei etwas dazuverdienen dürfen, ohne Ihre BU-Rente dabei zu gefährden.
Berufsunfähigkeit und ihre Ursachen
Auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) sollten Sie als Erwerbstätiger auf keinen Fall verzichten. Das gilt vor allem, wenn Sie auf Ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. So gehört die BU hierzulande zu den wichtigsten Vorsorgeversicherungen. Ohne sie können Sie ansonsten im Falle einer Berufsunfähigkeit finanziell sehr schnell ins Straucheln kommen. Denn schließlich laufen die monatlichen Fixkosten (z. B. Mietkosten, Kredite, usw.) auch bei einer länger andauernden Krankheit (z. B. Krebs) trotzdem weiter. Das kann besonders bei jungen Berufstätigen, die noch kein finanzielles Polster aufgebaut haben, schnell zu Geldproblemen und einem sozialen Abstieg führen.
Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind:
- Psychische Erkrankungen durch Stress (z. B. Burnout, Depression),
- Erkrankungen des Skeletts oder des Bewegungsapparates,
- Krebsleiden,
- Herz- und Kreislauferkrankungen,
- Unfälle.
Die Merkmale der Erwerbsunfähigkeitsrente
Kennen Sie den Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit? Viele Erwerbstätige benutzen die beiden Begriffe nämlich häufig fälschlicher Weise wie ein Synonym. Außerdem gehen sie davon aus, dass, falls sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können, sie automatisch die staatliche Erwerbsminderungsrente ausbezahlt bekommen.
Hier zwei Gründe, warum Sie sich auf die Erwerbsminderungsrente nicht verlassen sollten:
- Erwerbsminderungsrente erhalten Sie nur, wenn Sie in keinem Beruf mehr als sechs Stunden pro Tag arbeiten können.
- Erwerbsminderungsrente sichert nur selten Ihren bisherigen Lebensstandard ab.
Im Klartext heißt das, dass für die Auszahlung der Erwerbsminderungsrente nur zählt, ob Sie überhaupt noch täglich mindestens sechs Stunden arbeiten können oder nicht. Ihr aktueller Beruf ist dafür kein Maßstab. Auch wenn die Weiterbeschäftigung qualitativ und wirtschaftlich unter dem Niveau Ihres bisherigen Berufs liegt, solange Sie noch arbeiten können, erhalten Sie auch keine Erwerbsminderungsrente.
Auch müssen Sie vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre lang in die deutsche Rentenversicherung (DRV) eingezahlt haben. Als Berufsanfänger oder Selbständiger gehen Sie also im Falle einer Erwerbsunfähigkeit in jedem Fall leer aus. Wenn Sie jedoch eine Erwerbsunfähigkeitsrente bewilligt bekommen haben, so wird diese nur ca. ein Drittel (17 – 34 %) Ihres letzten Nettogehaltes abdecken. Davon müssen Sie noch Steuern, Krankenkassenbeiträge und Abschläge bezahlen. Damit können Sie Ihren bisherigen Lebensstandard höchstwahrscheinlich nicht halten.
Der Unterschied bei der Berufsunfähigkeitsrente
Die Berufsunfähigkeitsrente bekommen Sie nur, wenn Sie eine private Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Die Rente erhalten jedoch Sie bereits, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf aus geistigen oder körperlichen Gründen zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Wichtig ist allerdings, dass Ihr BU-Vertrag keine Verweisungsklausel enthält. Für die Anerkennung brauchen Sie zudem eine Bestätigung vom Arzt, dass Sie Ihren Beruf für mindestens sechs Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.
Dabei zählt nur Ihr aktueller Beruf und nicht, ob Sie vielleicht in einem anderen Beruf weiterarbeiten könnten. Die monatliche Höhe der BU-Rente hängt von Ihrem vereinbarten Tarif ab. Sie beträgt in der Regel 70 – 80 % Ihres bisherigen Nettoeinkommens. So müssen Sie sich in schwierigen Zeiten wenigstens keine finanziellen Sorgen machen. Sie erhalten die BU-Rente so lange, bis Sie entweder in Ihrem aktuellen Beruf wieder voll arbeiten können oder bis zu dem Zeitpunkt, der als Endpunkt in Ihrem BU-Vertrag festgelegt wurde. Meistens ist dies der Rentenbeginn.
Nebenverdienst bei Berufsunfähigkeit
Berufsunfähigkeit bedeutet also nicht unbedingt, dass Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Sie können lediglich Ihren aktuellen Beruf zumindest für den Zeitraum von sechs Monaten nicht mehr voll ausüben. Um das monatliche Einkommen zu steigern, gehen manche Erwerbstätige neben ihrem Hauptberuf einer Nebentätigkeit nach (z. B. als Kleinunternehmer). Bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit im Hauptberuf, stellt sich dann die Frage, ob es erlaubt ist, trotz Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente der Nebentätigkeit weiter nachzugehen oder eine andere Tätigkeit anzunehmen.
Grundsätzlich kann man sagen: Ja! Aber bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es klare Regeln bezüglich einem Nebenjob und der Auszahlung der Berufsunfähigkeitsrente. Eins lässt sich vorneweg sagen, Kürzungen sind bei der BU-Rente unüblich. Von daher geht es immer nur um die Frage, ob Sie die BU-Rente weiter ausgezahlt bekommen oder nicht. Falls Sie Ihre bisherige Nebentätigkeit weiter ausüben möchten oder eine neue Tätigkeit annehmen möchten, sollten Sie auf jeden Fall vorher offen mit Ihrer Versicherung darüber sprechen. Die Versicherung wird Ihren Fall genau untersuchen und Ihre bisherige Lebensstellung überprüfen.
Überprüfung der bisherigen Lebensstellung
Jede Überprüfung durch die Versicherungsgesellschaft ist eine Einzelentscheidung, denn jeder Fall ist anders. Für die Entscheidung, ob die BU-Rente trotz einer anderen Beschäftigung weiter ausgezahlt wird oder nicht, wird die Versicherung die Tätigkeiten miteinander vergleichen.
Diese Faktoren bilden dabei die Grundlage:
- Einkommen,
- sozialer Status,
- Wertschätzung.
Wenn die Nebentätigkeit z. B. einkommensmäßig gleich oder sogar lukrativer ist als ihr früherer Job, kann Ihre BU-Rente gefährdet sein. Aber es gibt auch Fälle, in denen die Wertschätzung oder der soziale Status als so viel geringer eingestuft wurde, dass die BU-Rente trotzdem weitergezahlt wurde.
Falls der frühere Beruf und der Nebenverdienst jedoch vergleichbar sind (qualitativ und wirtschaftlich), liegt der Verdacht nahe, dass keine wirkliche Berufsunfähigkeit mehr besteht. Denn die Lebensstellung wäre dann gleich. In diesem Fall müssten Sie Ihrer Versicherung beweisen, dass eine Weiterführung Ihrer früheren Arbeit nur durch die Hilfe Dritter möglich wäre oder zu Lasten Ihrer Gesundheit gehen würde.