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Existenzschutzversicherung oder BU-Versicherung?

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    Bei einer Existenzschutzversicherung handelt es sich um eine finanzielle Absicherung beim Verlust wichtiger Fähigkeiten und schwerer Erkrankungen. Sie leistet zum Beispiel dann, wenn Grundfähigkeiten verloren gehen oder man an Krebs erkrankt.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung dagegen leistet dann, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf nur noch zu 50 % oder weniger ausgeübt werden kann. Also dann, wenn der bisherige Beruf nur noch stark eingeschränkt oder überhaupt nicht mehr praktiziert werden kann.

    Die Unterschiede der beiden Versicherungstypen sind zunächst nicht ganz einfach zu verstehen: Immerhin hören sich einige der Leistungsfälle recht ähnlich an. Doch wer glaubt, dass eine Existenzschutzversicherung größere Risiken abdeckt als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, muss direkt eines Besseren belehrt werden: Das Gegenteil ist der Fall!

    Dieser Artikel widmet sich den Fragen: Existenzschutzversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung: Was lohnt sich mehr? In welchen Fällen macht welcher Versicherungstyp mehr Sinn? Und kann eine Existenzschutzversicherung überhaupt als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung dienen?

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    Existenzschutz vs. Berufsunfähigkeit: Die Unterschiede im Detail

    Eine Existenzschutzversicherung kombiniert Leistungen aus Grundfähigkeitsversicherung, Dread-Disease-Versicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Häufig entspricht sie im Basistarif einer Grundfähigkeitsversicherung und kann darüber hinaus mit zusätzlichen Bestandteilen anderer Versicherungstypen ergänzt werden: Von Basis-Tarif bis Premium-Tarif.

    Die Gesundheitsfragen sind bei der Existenzschutzversicherung tendenziell weniger genau als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: Das kann Menschen zugute kommen, welche trotz einer schwierigen Gesundheitshistorie eine Absicherung zu bestimmten Risiken suchen.

    Dafür deckt die Existenzschutzversicherung den Verlust der Arbeitskraft jedoch nicht direkt ab, was wir später an einigen Beispielen erläutern werden! Eine umfassende Absicherung der Arbeitskraft funktioniert praktisch nur über eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Das ist auch der Grund dafür, dass Existenzschutzversicherungen bereits deutlich günstiger zu haben sind als Berufsunfähigkeitsversicherungen: Ein Versicherer gibt auf der Website beispielsweise an, dass eine Existenzschutzversicherung im Basistarif für einen 28-Jährigen ab 16,90 € pro Monat möglich ist. Dafür wird eine monatliche Rente in Höhe von 1.000 € ausgezahlt, wenn ein Leistungsfall eintreten sollte. Bei einem anderen Beispiel zu einem 38-Jährigen wurde für eine Rente von 1.000 € ein Beitrag von 19,90 € pro Monat genannt.

    Allein anhand der geringeren Höhe der Beiträge kann man sehen, dass weniger “Versicherungsmasse” abgedeckt ist als bei Berufsunfähigkeitsversicherungen.

    Was sind Grundfähigkeiten?

    Aber was zählt denn überhaupt als Grundfähigkeit? In welchen Fällen kann der “Leistungsfall” bei einer Existenzschutzversicherung eintreten?

    Klassische Grundfähigkeiten sind die folgenden:

    • Sehen
    • Hören
    • Gleichgewicht
    • Sprechen
    • Schreiben
    • Gebrauch einer Hand
    • Heben
    • Tragen
    • Autofahren
    • Sitzen
    • Bücken
    • Knien
    • Greifen und Halten
    • Pinzettengriff
    • Stehen
    • Gehen / Treppensteigen

    Darüber hinausgehend werden je nach Tarif auch die folgenden Punkte als “Grundfähigkeit” definiert:

    • Geistige Leistungsfähigkeit
    • Eigenverantwortliches Handeln
    • Arbeiten am Bildschirm
    • Smartphone benutzen
    • Tastatur benutzen
    • Öffentlichen Personennahverkehr benutzen
    • Fahrradfahren
    • Ziehen oder Schieben
    • Pflegebedürftigkeit
    • Tätigkeitsverbot gemäß Infektionsklausel

    Teilweise gibt es in bestimmten Tarifen auch den Punkt “volle Erwerbsminderung als Folge einer psychischen Erkrankung”. Nur wer diese Extra-Absicherung beantragt, kann jedoch überhaupt in den Schutz bei psychischen Erkrankungen kommen. Häufig ist diese Option gar nicht verfügbar und wird nur bei ausgewählten Versicherern angeboten.

    Und das ist ein wichtiger Punkt, weshalb eine Existenzschutzversicherung praktisch nie als vollwertige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung infrage kommt.

    Psychische Erkrankungen: Meist ausgenommen bei der Existenzschutzversicherung

    Eine Existenzschutzversicherung mag auf den ersten Blick wie eine attraktive Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung erscheinen, insbesondere für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder riskanten Berufen keine klassische BU abschließen können.

    Doch es gibt gravierende Einschränkungen, die sie für viele Berufsgruppen, insbesondere für Akademiker, zu einer ungeeigneten Wahl machen. Ein wesentlicher Kritikpunkt liegt in der fehlenden Absicherung psychischer Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen oder Burnout.

    Diese Erkrankungen stellen jedoch einen der häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit dar. Insbesondere Akademiker, die häufig in anspruchsvollen und stressbelasteten Berufen tätig sind, sind von solchen Diagnosen überdurchschnittlich oft betroffen.

    Die Existenzschutzversicherung schließt in der Regel keine psychischen Erkrankungen ein oder sie sind nur in sehr eingeschränktem Umfang abgesichert. Diese Lücke ist nicht nur ein Detail, sondern ein entscheidender Nachteil, der in der Praxis schwerwiegende Folgen haben kann. Denn während körperliche Erkrankungen oder Unfälle ebenfalls häufig vorkommen, sind es gerade psychische Belastungen, die durch die stetig steigenden Anforderungen der modernen Arbeitswelt immer häufiger zu Berufsunfähigkeit führen. Eine Versicherungslösung, die dieses Risiko ausklammert, kann den notwendigen Schutz nicht gewährleisten.

    Aus diesem Grund ist eine Existenzschutzversicherung für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere für Akademiker oder Menschen in Berufen mit hoher psychischer Belastung, unter gar keinen Umständen eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Der umfassende Schutz, den eine BU bietet – einschließlich der Absicherung gegen psychische Erkrankungen – bleibt unerlässlich, um sich im Ernstfall vor finanziellen Einbußen zu schützen.

    Wer diese Risiken aus Kostengründen oder aus vermeintlicher Alternativlosigkeit auf eine Existenzschutzversicherung reduziert, läuft Gefahr, im Ernstfall unzureichend abgesichert zu sein.

    Praktische Beispiele: Hier greift die BU-Versicherung, jedoch nicht die Existenzschutzversicherung

    Im Folgenden einige Beispiele, bei denen eine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten würde und eine Existenzschutzversicherung nicht leisten würde.

    Einzelfälle sind natürlich immer vom gewählten Vertragswerk abhängig: Also welcher Tarif gewählt worden ist und welche Leistungen abgebildet werden. Trotzdem sind die folgenden Beispiele ein guter Anhaltspunkt dafür, wann eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet und eine Existenzschutzversicherung (häufig) nicht leistet.

    1. Psychische Erkrankungen (z. B. Burnout, Depressionen)

    • BU greift: Wenn die psychische Erkrankung dazu führt, dass die betroffene Person den Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann, zahlt die BU.
    • Existenzschutz greift nicht: Psychische Erkrankungen sind meist nicht in der Existenzschutzversicherung abgedeckt, da sie keine spezifische körperliche Beeinträchtigung oder den Verlust von Grundfähigkeiten darstellen.

    2. Berufsspezifische Einschränkungen

    • BU greift: Ein Chirurg verliert durch einen Tremor (zittrige Hände) die Fähigkeit, präzise Operationen durchzuführen, kann aber im Alltag normal funktionieren. Die BU zahlt, weil er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
    • Existenzschutz greift nicht: Der Tremor schränkt möglicherweise keine Grundfähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen ein, sodass keine Zahlung erfolgt.

    3. Chronische Rückenschmerzen oder orthopädische Probleme

    • BU greift: Ein Handwerker mit schweren Rückenproblemen kann seinen Beruf nicht mehr ausführen, da er keine körperlich anstrengenden Tätigkeiten mehr bewältigen kann.
    • Existenzschutz greift nicht: Rückenschmerzen führen oft nicht zu einem Verlust von Grundfähigkeiten wie Stehen oder Gehen, sondern „nur“ zur Berufsunfähigkeit.

    4. Herz-Kreislauf-Erkrankungen

    • BU greift: Ein Büroangestellter mit einer schweren Herz-Kreislauf-Erkrankung darf auf ärztlichen Rat hin nicht mehr arbeiten, auch wenn er im Alltag noch weitgehend mobil ist. Die BU zahlt.
    • Existenzschutz greift nicht: Solche Erkrankungen schränken Grundfähigkeiten oft nicht ein.

    5. Berufliche Überbelastung

    • BU greift: Ein Manager entwickelt durch chronische Überbelastung und Stress einen Burnout und kann nicht mehr arbeiten. Die BU zahlt.
    • Existenzschutz greift nicht: Burnout fällt nicht unter die abgesicherten Grundfähigkeiten.

    Kritik: Eine Existenzschutzversicherung deckt nicht immer die richtigen Bereiche ab

    Der Versicherer HUK schreibt: “Die Existenzschutzversicherung leistet sowohl bei Unfall als auch bei Krankheit und unabhängig davon, ob Sie Ihren Beruf im Anschluss weiterhin ausüben können.”

    • Diese Definition kann einerseits positiv sein: Zum Beispiel, wenn man ein Bein verliert, aber trotzdem ganz normal seiner Bürotätigkeit nachgehen kann. Auch dann erhält man Geld von der Existenzschutzversicherung.
    • Sie kann aber auch negativ sein: Zum Beispiel, wenn man als Chirurg durch eine Handerkrankung nicht mehr präzise genug operieren kann und dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Denn eine Grundfähigkeit verliert man in diesem Beispiel nicht.

    Der Versicherungskonzern AXA definiert den Schutz der Existenzschutzversicherung wie folgt:

    • Schwere Krankheiten und bei Krebs ab Stadium II
    • Verlust der Grundfähigkeiten wie Sehen, Hören sowie Sprechen
    • Schwere Unfälle
    • Pflegeaufwendungen: AXA leistet ab Pflegegrad 2 der gesetzlichen Pflegeversicherung

    Die Sparkassenversicherung schreibt zu den Leistungen ihrer Existenzschutzversicherung:

    • Lebens­lange Rente im Leistungsfall
    • Herz-, Nieren-, Lungen-, Leber­erkrankungen und Schäden an anderen wichtigen Organen
    • Erkrankungen des zentralen Nerven­systems, Lähmungen an Glied­maßen, psychische Störungen, Geistes­krankheiten
    • Leistung bei Invalidität nach einem Unfall mit einem Grad von mindestens 50 %
    • Verlust von Grund­fähigkeiten der oberen und unteren Extremitäten (Hand, Arm, Bein), Orientierungs­verlust (Entzug der Fahr­erlaubnis aus medizinischen Gründen)
    • Leistung bei Krebserkrankungen ab Stadium 2
    • Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad II

    Absicherungslücken bei der Existenzschutzversicherung

    Eine Existenzschutzversicherung greift nicht weit genug: Denn die eigene Arbeitskraft absichern sollte jeder, der auf sein Einkommen angewiesen ist!

    Und das ist mit einer Existenzschutzversicherung nicht umfassend abgedeckt.

    Die Absicherungslücken der Existenzschutzversicherung sind ein zentrales Problem, das bei der Wahl einer geeigneten Arbeitskraftabsicherung unbedingt bedacht werden sollte. Auch wenn die Existenzschutzversicherung auf den ersten Blick wie eine kostengünstige und einfache Lösung erscheint, stößt sie in vielen Lebens- und Berufssituationen schnell an ihre Grenzen. Ihr Schutzumfang ist klar begrenzt und deckt nicht alle relevanten Risiken ab, die bei einem Verlust der Arbeitskraft auftreten können.

    Ein gravierendes Beispiel sind psychische Erkrankungen wie Burnout oder Depressionen, die mittlerweile zu den häufigsten Gründen für Berufsunfähigkeit gehören. Gerade in Berufen mit hoher mentaler Belastung – sei es bei Akademikern, Führungskräften oder Freiberuflern – ist dieses Risiko besonders präsent. Die Existenzschutzversicherung schließt psychische Erkrankungen jedoch häufig aus oder erfordert spezielle Zusatzbausteine, die längst nicht bei jedem Anbieter erhältlich sind. Dadurch entsteht eine erhebliche Absicherungslücke, die im Ernstfall zu existenziellen finanziellen Problemen führen kann.

    Optionsrecht für Berufsunfähig­keits­zusatz bei manchen Existenzschutzversicherungen

    Die Existenzschutzversicherung bietet manchmal ein Optionsrecht, das es ermöglicht, den bestehenden Vertrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums – in der Regel bis zu fünf Jahre nach Vertragsabschluss – mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu ergänzen. Das Besondere dabei: Diese Umstellung erfolgt häufig (je nach Vertragswerk) ohne erneute Gesundheitsprüfung. Das ist ein großer Vorteil, insbesondere wenn der Gesundheitszustand des Versicherten sich seit Vertragsbeginn verschlechtert hat. Krankheiten oder Beschwerden, die später auftreten, haben keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die BU zu ergänzen.

    Ein solches Optionsrecht kann beispielsweise lauten: “Der Schutz kann bis zu 5 Jahren nach Vertragsabschluss um einen Berufsunfähigkeitsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung erweitert werden.”

    Dieses Optionsrecht ist vor allem für junge Menschen attraktiv, die sich anfangs möglicherweise keine BU leisten können. Sie starten mit der günstigeren Existenzschutzversicherung, die bereits grundlegende Risiken absichert, und können später bei steigendem Einkommen oder wachsenden Verpflichtungen den umfassenderen Schutz der BU hinzunehmen.

    Allerdings gibt es auch Nachteile, die nicht außer Acht gelassen werden sollten. Wer sich zunächst für eine Existenzschutzversicherung entscheidet, ist in den ersten Jahren nicht gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert – ein Risiko, das erheblich sein kann, da die Existenzschutzversicherung meist nur den Verlust bestimmter Grundfähigkeiten absichert. Gerade psychische Erkrankungen oder berufsspezifische Einschränkungen, die die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind, fallen in dieser Zeit nicht unter den Schutz. Hier besteht die Gefahr, dass man während der Wartezeit unzureichend abgesichert ist, obwohl ein umfassender BU-Schutz von Anfang an sinnvoll wäre.

    Ein weiterer Nachteil ist, dass die Beiträge bei einer späteren Umwandlung in eine BU höher ausfallen können als bei einem direkten Abschluss der BU. Der Grund dafür liegt im Alter des Versicherten: Je später die BU abgeschlossen wird, desto teurer wird sie. Außerdem hängt die Höhe der Absicherung vom ursprünglichen Vertrag ab. Falls der Existenzschutz zu niedrig angesetzt wurde, könnte auch die spätere BU-Lösung weniger umfassend sein als gewünscht.

    Das Optionsrecht kann also durchaus eine sinnvolle Option sein. Um jedoch wirklich abgesichert zu sein, ist es ratsam, von Anfang an einen BU-Schutz zu haben und diesen nicht erst Jahre später hinzuzunehmen.

    Fazit: Ist eine Existenzschutzversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoller?

    Die Wahl zwischen einer Existenzschutzversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung hängt stark von den individuellen Lebensumständen, der finanziellen Situation und dem persönlichen Risikoprofil ab. Während die Existenzschutzversicherung durch niedrigere Beiträge und eine weniger strenge Gesundheitsprüfung attraktiv erscheint, stößt sie in vielen Bereichen an ihre Grenzen. Insbesondere die fehlende Absicherung gegen psychische Erkrankungen und berufsspezifische Einschränkungen macht sie für viele Menschen – insbesondere Akademiker oder Berufe mit hoher Spezialisierung – zu einer unzureichenden Lösung.

    Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen bietet umfassenden Schutz, indem sie sich an den tatsächlichen beruflichen und gesundheitlichen Risiken des Einzelnen orientiert. Sie greift in einer Vielzahl von Szenarien, die bei der Existenzschutzversicherung unberücksichtigt bleiben, wie etwa bei Burnout, chronischen Schmerzen oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die die Ausübung des Berufs unmöglich machen.

    Aus unserer Sicht muss eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung die absolute Basis bilden: Darauf aufbauend kann man dann immer noch gezielt eine Absicherung Dread-Disease, Unfall, Pflege und andere Bereiche hinzunehmen.

    Denn wer auf sein Einkommen angewiesen ist, sollte stets zunächst den umfassenden Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung anstreben!

    Auch wenn die Beiträge höher sind, lohnt sich die Investition in einen Versicherungsschutz, der im Ernstfall alle relevanten Risiken abdeckt und vor existenziellen finanziellen Problemen bewahrt. Die Existenzschutzversicherung sollte keinesfalls als vollwertiger Ersatz für eine BU betrachtet werden.

    Eine sorgfältige Beratung und individuelle Risikoanalyse sind entscheidend, um den passenden Schutz für die eigene Lebenssituation zu finden: Wir beraten gerne!

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