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BU-Rentenhöhe berechnen

    BU-Rentenhöhe berechnen

    Kurze Anleitung zur Berechnung der Berufsunfähigkeitsrente

    Wer auf sein Einkommen finanziell angewiesen ist, sollte mit einer BU-Versicherung vorsorgen. Da sind sich alle Parteien einig. Denn ein Unfall oder eine schwere Krankheit kann schnell zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führen und damit zu einer finanziellen Versorgungslücke. Da der monatliche BU-Beitrag von der vereinbarten Rentenhöhe abhängt, ist es wichtig, diese möglichst genau zu kalkulieren. Häufig sorgt die staatliche Erwerbsminderungsrente dabei für Verwirrung. Denn viele Menschen wissen nicht, dass es einen Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit gibt und verlassen sich auf die Erwerbsminderungsrente. Wir räumen im Folgenden mit diesem Irrtum auf und zeigen, worauf Sie bei der Berechnung Ihrer BU-Rentenhöhe achten sollten.

    Der Unterschied zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit

    Leider gibt es immer noch viele Menschen, die den Unterschied zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit nicht kennen. Dabei spielt dieser bei der Entscheidung für den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung und der Berechnung der Rentenhöhe eine entscheidende Rolle. Denn, um es kurz auf den Punkt zu bringen, bei einer Berufsunfähigkeit erhalten Sie keinerlei finanzielle Unterstützung vom Staat. Es sei denn, Sie sind vor dem 01.01.1961 geboren. Dann haben Sie Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung.

    Doch worin besteht der Unterschied zwischen einer Berufs- und einer Erwerbsunfähigkeit? Berufsunfähigkeit bedeutet, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen in Ihrem aktuellen Beruf länger als sechs Monate nicht mehr arbeiten können. Erwerbsunfähigkeit bedeutet dagegen, dass Sie in gar keinem Beruf länger als drei (voll erwerbsgemindert) oder sechs Stunden (teilweise erwerbsgemindert) täglich arbeiten können. Das ist ein großer Unterschied! Denn das heißt, solange Sie in einem anderen Beruf, der vielleicht weit unter Ihrer Qualifikation liegt, weiterarbeiten können, erhalten Sie auch keine staatliche Erwerbsminderungsrente.

    Die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungs- und der Berufsunfähigkeitsrente

    Die genauen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente sind in § 43 Sozialgesetzbuch Nr. 6 festgelegt. Danach müssen Sie z. B. mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung gewesen sein, bevor Sie einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Ein Berufsanfänger geht also leer aus, wenn er durch einen Unfall erwerbsunfähig wird.

    Die Berufsunfähigkeitsrente wird Ihnen, wenn Sie bei Ihrem BU-Tarif einen Verzicht auf die abstrakte Verweisungsklausel vereinbart haben, dagegen sogar schon dann ausgezahlt, wenn Sie Ihren bisherigen Beruf zu 50 % nicht mehr ausüben können (§ 172 Abs. 2 VVG). Dies gilt auch für Berufsanfänger oder wenn Sie Ihren Beruf nur für einen längeren Zeitraum nicht ausüben können.

    Doch selbst wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente ausgezahlt bekommen, reicht diese in den seltensten Fällen aus, um Ihren bisherigen Lebensstandard zu halten. Denn die Höhe hängt von dem letzten Bruttogehalt und wie lange Sie in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben ab. D. h. Sie deckt häufig nur ca. ein Drittel (17 – 34 % Ihres letzten Nettogehalts ab.

    BU-Rente – Welche Höhe soll man ansetzen?

    Verlassen Sie sich also nicht auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Denn diese hilft Ihnen bei einer Berufsunfähigkeit nicht weiter. Doch wie hoch sollte die BU-Rente sein? Bei der Kalkulation der BU-Rente sollten Sie nicht davon ausgehen, dass Sie bei einer Berufsunfähigkeit, automatisch weniger Geld brauchen. Schließlich bedeutet Berufsunfähigkeit ja nicht, dass Sie gar nichts mehr machen können. Man kann lediglich seinen aktuellen Beruf nicht mehr zu 50% ausüben. Nicht selten ist sogar das Gegenteil der Fall, denn bei einer Berufsunfähigkeit steht Ihnen mehr Zeit zur Verfügung, die Sie füllen müssen. Das kann unter Umständen dazu führen, dass Sie sogar mehr Geld ausgeben.

    Bei der Festlegung der BU-Rentenhöhe wird häufig empfohlen, von 70 – 80 % des Nettoeinkommens auszugehen. Ob dieser Prozentsatz jedoch für Ihre persönliche Lebenssituation wirklich ausreichend ist, sollten Sie vor dem Abschluss einer BU lieber genau hinterfragen und überprüfen. Bei der Berechnung sollten Sie auch bedenken, dass Sie bei einer langfristigen Berufsunfähigkeit meist keine Beiträge mehr in Ihre gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. D. h. Sie werden dann anders für Ihr Alter vorsorgen müssen, damit Ihnen keine Rentenlücke entsteht.

    Machen Sie eine genaue Aufstellung all Ihrer Kosten (Lebensmittel, Miete, Sparverträge, Leasing, usw.). Luxusausgaben wie teure Hobbies oder Urlaubsreisen müssen Sie dabei nicht unbedingt berücksichtigen, denn auf diese können Sie unter Umständen verzichten. Was Sie jedoch bei Ihrer Kostenliste auf keinen Fall vergessen dürfen, sind die Krankenkassenbeiträge. Denn diese müssen Sie bei einer Berufsunfähigkeit selbst tragen ohne einen Zuschuss vom Arbeitgeber.

    Die BU-Rentenhöhe vom Fachmann berechnen lassen

    Sie sehen, die Berechnung der richtigen BU-Rentenhöhe ist gar nicht so einfach. Lassen Sie sich deshalb von einem erfahrenen Fachmann unterstützen. Die Versicherungsmakler der VUMAK GmbH in München arbeiten unabhängig. Sie beraten Sie neutral und kostenlos. Sie helfen Ihnen auch gerne bei dem Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens und geben Ihnen Tipps, wie Sie Ihren BU-Tarif flexibel gestalten. Natürlich erklären Sie Ihnen dabei den Unterschied zwischen einer BU-Versicherung und einer Erwerbsminderungsversicherung. Vereinbaren Sie am besten noch heute einen unverbindlichen Beratungstermin per Telefon, E-Mail oder online (gerne auch auf Englisch!). Denn bei der BU hat das Alter einen Einfluss auf die monatliche Tarifhöhe, von daher sollten Sie mit dem Abschluss nicht zu lange warten.

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