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Beihilfeergänzungstarif

    Soldat im Rollstuhl mit Familie

    Beihilfeergänzungstarife sind bildlich gesprochen das Sahnehäubchen bei der Krankenversorgung von Beamten. Es sind Zusatzleistungen, die weder von der Beihilfe noch von der Beihilfeversicherung abgedeckt werden. Aber wann sind Beihilfeergänzungstarife sinnvoll? In diesem Beitrag gehen wir den Beihilfeergänzungstarifen auf den Grund.

    Was sind Beihilfeergänzungstarife?

    Beamte, egal welchen Dienstgrades, werden von ihren Dienstherren bei Krankheit bezuschusst. Das heißt, sie erhalten Beihilfe, wenn Krankheitskosten anfallen. Die restlichen Kosten werden einer sogenannten Restkostenversicherung versichert. Da nur ein Teil der anfallenden Krankheitskosten versichert werden muss, bieten private Krankenversicherungen passende Beihilfetarife an. Zusätzlich kann man Beihilfeergänzungstarife beantragen. Das sind weitere Zusatzleistungen, die nicht in der Beihilfe und deshalb auch nicht in der Restkostenversicherung enthalten sind. Am besten lassen sich Beihilfeergänzungstarife an einem Beispiel erklären:

    Angenommen eine Beamtin muss für eine Operation stationär aufgenommen werden, so bekommt sie hinterher eine Rechnung zugeschickt. Da sie Beamtin ist, wird ein Teil der Rechnung von ihrem Dienstherrn durch dessen Beihilfe übernommen. Die übrigen Kosten kann sie bei ihrer privaten Krankenversicherung, der Restkostenversicherung oder Beihilfeversicherung einreichen.

    Da die Beihilfestelle der besagten Beamtin jedoch nicht vorsieht, dass ihr der Vorzug eines 2-Bett-Zimmers und die persönliche Behandlung durch den Chefarzt zukommt, ist sie in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Sie kann aber mit ihrer privaten Krankenversicherung einen Beihilfeergänzungstarif abschließen, in dem sie vereinbart, künftig Chefarztbehandlung zu erhalten und in einem 2-Bett-Zimmer untergebracht zu werden. Wenn sie das nächste Mal stationär aufgenommen wird, profitiert sie von diesem Upgrade.

    Obwohl grundlegende Behandlungen durch die Kostenübernahme seitens der Beihilfe des Dienstherrn und der Beihilfeversicherung abgedeckt sind, kann ein Beihilfeergänzungstarif sinnvoll sein.

    Beihilfeergänzungstarife als Sahnehäubchen für Beamte
    Beihilfeergänzungstarife sind zusätzliche Leistungen der Beihilfeversicherung.

    Wann sind Beihilfeergänzungstarife sinnvoll?

    Im oben genannten Beispiel handelt es sich um eine Zusatzleistung, die von manchen Beamten gewünscht wird. Andere lehnen es ab, dafür einen Beihilfeergänzungstarif abzuschließen. Es gibt jedoch Gesundheitsbereiche, in denen eine Wahlleistung weitaus grundlegendere Bedürfnisse versorgt und somit hohen Rechnungsbeträgen vorbeugt.

    Dies ist der Fall, wenn die Beihilfe bestimmte Leistungen nicht bezuschusst und diese somit auch nicht automatisch von der privaten Krankenversicherung übernommen werden. Bevor Sie eine private Krankenversicherung abschließen, gilt es deshalb etwaige versteckte Kostenfallen aufzudecken und den Versicherungsschutz gegebenenfalls mit Beihilfeergänzungstarifen zu erweitern.

    Gesundheitsbereiche, die Sie abklären sollten, umfassen:

    • Alternative Therapien (beispielsweise Heilpraktiker)
    • Ambulante Aufwendungen
    • Auslandsreiseversicherung
    • Behandlung durch den Chefarzt
    • Bestimmte Medikamente (vor allem nicht verschreibungspflichtige Medikamente)
    • Einzelzimmer bei stationärem Aufenthalt
    • Hilfsmittel (beispielsweise ein Rollstuhl oder orthopädische Schuhe)
    • Krankenhaustagegeld
    • Kurtagegeld
    • Sehhilfe (Brillen und Kontaktlinsen)
    • Zahnbehandlung (beispielsweise Zahnersatz oder kieferorthopädische Behandlung)

    Gerade bei Sehhilfen oder Zahnersatz stellen Beihilfeergänzungstarife kein Sahnehäubchen dar, sondern grundlegende Krankenversorgung. Ohne Beihilfeergänzungstarife würden andernfalls Versorgungslücken entstehen.

    Beihilfe und Beihilfeversicherung ergänzen sich
    Beihilfeergänzungstarife sollten bei der Wahl der privaten Krankenversicherung unbedingt mit einbezogen werden.

    Können Beihilfeergänzungstarife angepasst werden?

    Ja. Beihilfeergänzungstarife können und sollten angepasst werden. Da Beihilfebeträge aus verschiedenen Gründen steigen und sinken können, ist es sinnvoll, mögliche Versorgungslücken rechtzeitig aufzufangen. Hier liegt die Betonung auf rechtzeitig!  Liegen bereits Gesundheitsprobleme vor, wenn entsprechende Leistungen beantragt werden, kann es sein, dass die Versicherung den Antrag ablehnt. Aus dem Grund ist es ratsam bereits bei Vertragsabschluss künftige Gesundheitsthemen im Blick zu haben.

    Insbesondere Beamtenanwärter, die auf Öffnungsaktionen angewiesen sind, um in eine private Krankenversicherung aufgenommen zu werden, sollten Beihilfeergänzungstarife genauer unter die Lupe nehmen. Die durch den Risikozuschlag erhöhten Kosten können sonst leicht noch weiter ansteigen, sollte es beispielsweise zu Beihilfekürzungen kommen. Was es mit einer Öffnungsaktion auf sich hat, steht in unseren FAQs über private Krankenversicherung für Beamte.

    Ob Sie schon privat versichert sind oder nicht: Wir beraten Sie gerne zu Beihilfeergänzungstarifen. Buchen Sie einen Termin für unsere kostenlose Online-Beratung. Gemeinsam prüfen wir Ihren Bedarf für etwaige Beihilfeergänzungstarife und sichern Sie gegen Kostenfallen im Bereich Krankenversicherung ab.

     

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