Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) wird von Experten der Branche als wichtigste Versicherung neben der Haft- pflichtversicherung eingeschätzt, Millionen Erwerbstätige sind sich dieser Wichtigkeit bewusst. Beim Abschluss eines Tarifs wird jedoch übersehen, dass es keine einheitliche Definition der Berufsunfähigkeit für den Leistungsfall gibt, wobei die finanziellen Folgen dieser Unterschiede teilweise gravierendsind.
Diese Unterscheidungen gibt es bei der BUV
Ein wesentlicher Maßstab für eine Leistungsgewähr aus dem bestehenden BU-Vertrag ist die Frage, inwieweit eine Ausübung des Berufs trotz Erkrankung oder Unfall noch möglich ist. Durch die Verweisungsklausel hat der Ver- sicherer die Möglichkeit, keine BU-Rente auszuzahlen,
Auch die Dauer, wie lange der Vertragsnehmer voraussichtlich berufsunfähig ist, wird nicht von allen Versicherungen einheitlich bewertet. Ein Prognosezeitraum von sechs Monaten ist zum Branchenstandard geworden, je nach Gesellschaft werden Leistungen sogar noch rückwirkend ausgezahlt. Auch hier gilt: Vor allem bei älteren Verträgen sind ungünstigere Klauseln zu finden.