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Achtung bei der Verweisungsklausel im BU-Vertrag

    Achtung bei der Verweisungsklausel im BU-Vertrag

    Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) wird von Experten der Branche als wichtigste Versicherung neben der Haft- pflichtversicherung eingeschätzt, Millionen Erwerbstätige sind sich dieser Wichtigkeit bewusst. Beim Abschluss eines Tarifs wird jedoch übersehen, dass es keine einheitliche Definition der Berufsunfähigkeit für den Leistungsfall gibt, wobei die finanziellen Folgen dieser Unterschiede teilweise gravierendsind.

    Diese Unterscheidungen gibt es bei der BUV

    Ein wesentlicher Maßstab für eine Leistungsgewähr aus dem bestehenden BU-Vertrag ist die Frage, inwieweit eine Ausübung des Berufs trotz Erkrankung oder Unfall noch möglich ist. Durch die Verweisungsklausel hat der Ver- sicherer die Möglichkeit, keine BU-Rente auszuzahlen,

    sofern ein gleichwertiger Beruf mit dem aktuellen Gesundheitszustand noch ausgeführt werden kann. Gerade in älteren Verträgen ist die Klausel über die abstrakte Verweisung zu finden. Für die Verweisung spielt es keine Rolle, ob im Alternativ-Job ein geringerer Verdienst erzielt wird und der Lebensstandard gehalten werden kann.

    Auch die Dauer, wie lange der Vertragsnehmer voraussichtlich berufsunfähig ist, wird nicht von allen Versicherungen einheitlich bewertet. Ein Prognosezeitraum von sechs Monaten ist zum Branchenstandard geworden, je nach Gesellschaft werden Leistungen sogar noch rückwirkend ausgezahlt. Auch hier gilt: Vor allem bei älteren Verträgen sind ungünstigere Klauseln zu finden.

    Fehler vermeiden und den besten BU-Tarif abschließen

    Falls der Neuabschluss einer BU-Versicherung geplant wird, ist ein umfangreicher Tarifvergleich dringend anzuraten. Die VUMAK GmbH und ihre Experten mit langjähriger Erfahrung stehen Ihnen gerne zur Seite, damit ein günstigster und flexibler Tarif mit fairen Konditionen abgeschlossen wird. Nehmen Sie einfach und unverbindlich Kontakt mit einem der unabhängigen Versicherungsmakler auf und erleben Sie, wie Sie unabhängige Versicherungsmakler beim optimalen Vertragsabschluss unterstützen möchten!

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