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Zwei gängige Versicherungsmythen

    Zwei gängige Versicherungsmythen

    Jedermann hierzulande wünscht sich einen starken und preiswerten Versicherungsschutz in vielen Lebensbereichen. Leider halten sich einige Mythen rund um das Thema Versicherungen seit Jahren hartnäckig, die zum Abschluss falscher Verträge führen und im Schadensfall den Versicherungsnehmer vor Probleme stellen. Zwei der wichtigsten Mythen wollen wir im Folgenden aufklären.

    Versicherungscheck – 2 Fehler sollten Sie vermeiden!

    Der vielleicht größte Mythos ist in der Haftpflichtversicherung zu finden. Im Regelfall ist das Mitversichern von Kindern in den Verträgen gängig – dies heißt jedoch nicht, dass der Versicherer für jeden Schaden der Kinder aufkommt. Wenn diese das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden sie als deliktunfähig eingestuft und die Versicherung muss nicht aufkommen. In dieser Situation ist dringend zu klären, dass Sie als Eltern nicht die Aufsichtspflicht verletzt haben. Manche Versicherer ermöglichen als absolute Sicherheit allerdings den Einschluss des deliktunfähigen Nachwuchses.

    Ein weiterer Mythos bezieht sich auf die KFZ-Versicherung und die Übernahme von Schadenskosten, die durch grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Während Absicht als Schadenskriterium definitiv keine Versicherungsleistungen mit sich bringt, kann dies bei einer groben Fahrlässigkeit anders aussehen. In modernen Verträgen ist eine Verzichtsklausel zu finden. Durch diese wird bei einer Schadensregulierung durch die KFZ-Haftpflichtversicherung nicht hinterfragt, ob eventuell fahrlässig gehandelt wurde.

    Durch persönliche und kompetente Beratung zum richtigen Schutz

    Freie Versicherungsmakler der VUMAK GmbH klären gerne persönlich weitere Versicherungsmythen für Sie auf, um zu einer starken Absicherung zu gelangen. Welche Fragen Sie auch immer rund um das Thema Versicherungen haben – nehmen Sie Kontakt auf und lassen Sie sich einfach und kostenlos Ihr Versicherungsportfolio optimieren!

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